Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0555/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Empfehlungen
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.b) Die Vorgaben der Telekom Netzproduktion GmbH sind nicht Gegenstand
der Flächennutzungsplanänderung und werden in die Begründung und in die
Hinweise zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße –
aufgenommen.
Zu
II.c) Die von Seiten des Kreises Kleve vorgebrachte Stellungnahme zur
Niederschlagswasserbeseitigung im Plangebiet ist nicht Gegenstand der
Flächennutzungsplanänderung.
Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung
werden in die Hinweise und in die Begründung zur 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – aufgenommen.
Zu
II.d) Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird
gefolgt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, folgenden Textbaustein
zum Thema „Altlasten“ in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
aufzunehmen:
„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und
der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen
altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die
bekannten und möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu
separieren und zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante
Nutzung abzustimmen.
Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die weiteren
Ausführungen des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema
Bodenverunreinigungen in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
aufzunehmen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 5, 6 und7
gemeinsamen beraten werden und getrennt abgestimmt wird.
Herr Kemkes erläutert, dass es sich um das laufende Verfahren um das
Gelände von Wemmer und Janssen handelt. Hierzu ist aufgrund des vom Rat
beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ein Bebauungsplanentwurf erstellt worden,
der dann im ASE für die weitere Bürgerbeteiligung freigegeben wurde. Eine
Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt. Die Verwaltung bittet daher, einen
Beschluss zur Offenlage zu bewirken.
Weiter sagt Herr Kemkes, dass die Begründung der Veränderungssperre des
Tagsordnungspunktes 6 darin begründet ist, dass eine Bauvoranfrage
zurückgestellt wurde, für die Dauer eines Jahres. Diese Frist läuft im Februar
2012 ab. Bis dahin geht die Verwaltung davon aus, dass das Planverfahren nicht
komplett abgeschlossen sein wird. Neben der Änderung des Bebauungsplanes wird
auch noch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Diese Änderung des
Flächennutzungsplanes ist von der Bezirksregierung zu genehmigen. Erst wenn
diese Genehmigung vorliegt, kann der Bebauungsplan rechtskräftig werden. Um
diese Frist zu wahren, möchte die Verwaltung eine Veränderungssperre erlassen.
Die Veränderungssperre wird sofort aufgehoben, wenn der Bebauungsplan
Rechtskraft erreicht hat.
Mitglied Spiertz bedankt sich beim Vorsitzenden für die gemeinsame
Beratung der Tagesordnungspunkte, aber die getrennte Abstimmung der Punkte. Er
teilt mit, dass die Meinung seiner Fraktion allen Mitgliedern bereits bekannt
ist und daher auf eine weitere Diskussion verzichtet wird. Aus diesem Grund
wird seine Fraktion den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 nicht zustimmen.
Mitglied Beckschaefer hat eine Frage an den Ersten Beigeordneten Dr.
Wachs. Er fragt, ob zurzeit noch Prozesse im Zusammenhang mit dem Gebiet laufen
und wer die Prozessteilnehmer sind.
Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, dass es zwei Bauanfragen
gab, die zurückgestellt wurden. Gegen die beiden erlassenen
Zurückstellungsbescheide ist jeweils vorgegangen worden. Sowohl im
einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch ein Antrag im Hauptsacheverfahren.
Die beiden einstweiligen Rechtsschutzverfahren sind entschieden worden. Sowohl
durch das Verwaltungsgericht als auch durch Beschwerde an das
Oberverwaltungsgericht und sind beide zurückgewiesen worden. Dies bedeutet,
dass die Antragssteller in beiden Verfahren unterlegen sind. Es stehen somit
noch die Hauptverfahren aus. Die einstweiligen Rechtsschutzverfahren sind in
der Regel summarische Prüfungen des gesamten Sachverhaltes. Wenn man sich die
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf anschaut, sieht man, dass
diese durch die gesamte Kammer sehr umfangreich geprüft wurden, was für ein
einstweiliges Rechtschutzverfahren nicht üblich ist. Dies hat das Gericht dazu
veranlasst, gegenüber den Antragstellern zu fragen, ob das Hauptverfahren
weitergeführt werden soll. Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs vermutet, dass das
Gericht das Verfahren vermutlich ruhend stellen möchte. Demnach gibt es rein
formal noch Verfahren zu diesem Gebiet, aber die erste Runde ist seitens des
Gerichtes nicht für die Antragsteller entschieden worden. Aus diesem Grund ist
die Veränderungssperre nötig, um den Planungsprozess sicherzustellen.
Mitglied Beckschaefer fragt, ob der ursprüngliche Antragsteller im
Verfahren noch der Grundstücksbesitzer Wemmer und Janssen ist oder ob dies der
Käufer des Grundstückes aus der Ecke von Bad Bentheim ist.
Erster Beigeordnete Dr. Wachs erklärt, dass nach seinem Wissen der
Antragsteller immer noch der Gleiche ist. Hierzu müsste dieser aber noch einmal
genau in die Akten schauen.
Mitglied ten Brink fragt zum Bebauungsplan, wie weit die Baulinie im
Bereich der Mennonitenstraße verläuft. Läuft sie in der bisherigen Form oder
nach Abbruch der Gebäude näher zur Mennonitenstraße hin?
Herr Kemkes antwortet, dass die Baugrenze (blau dargestellt) direkt an
der Straßenbegrenzungslinie verläuft.
Mitglied ten Brink stellt fest, dass direkt an die Straße gebaut werden
darf.
Herr Kemkes sagt, dass das genau die Fortführung der Baulinie von der
Zeile ehemals Burgvogt ist.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.