Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.b)   Die Vorgaben der Telekom Netzproduktion GmbH sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und werden in die Begründung und in die Hinweise zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – aufgenommen.

 

Zu II.c)   Die von Seiten des Kreises Kleve vorgebrachte Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung im Plangebiet ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung.

Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Hinweise und in die Begründung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – aufgenommen.

 

Zu II.d)   Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird gefolgt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, folgenden Textbaustein zum Thema „Altlasten“ in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen:

„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die bekannten und möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu separieren und zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante Nutzung abzustimmen.

Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die weiteren Ausführungen des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema Bodenverunreinigungen in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


 

Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 5, 6 und7 gemeinsamen beraten werden und getrennt abgestimmt wird.

 

Herr Kemkes erläutert, dass es sich um das laufende Verfahren um das Gelände von Wemmer und Janssen handelt. Hierzu ist aufgrund des vom Rat beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ein Bebauungsplanentwurf erstellt worden, der dann im ASE für die weitere Bürgerbeteiligung freigegeben wurde. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt. Die Verwaltung bittet daher, einen Beschluss zur Offenlage zu bewirken.

 

Weiter sagt Herr Kemkes, dass die Begründung der Veränderungssperre des Tagsordnungspunktes 6 darin begründet ist, dass eine Bauvoranfrage zurückgestellt wurde, für die Dauer eines Jahres. Diese Frist läuft im Februar 2012 ab. Bis dahin geht die Verwaltung davon aus, dass das Planverfahren nicht komplett abgeschlossen sein wird. Neben der Änderung des Bebauungsplanes wird auch noch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist von der Bezirksregierung zu genehmigen. Erst wenn diese Genehmigung vorliegt, kann der Bebauungsplan rechtskräftig werden. Um diese Frist zu wahren, möchte die Verwaltung eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre wird sofort aufgehoben, wenn der Bebauungsplan Rechtskraft erreicht hat.

 

Mitglied Spiertz bedankt sich beim Vorsitzenden für die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte, aber die getrennte Abstimmung der Punkte. Er teilt mit, dass die Meinung seiner Fraktion allen Mitgliedern bereits bekannt ist und daher auf eine weitere Diskussion verzichtet wird. Aus diesem Grund wird seine Fraktion den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 nicht zustimmen.

 

Mitglied Beckschaefer hat eine Frage an den Ersten Beigeordneten Dr. Wachs. Er fragt, ob zurzeit noch Prozesse im Zusammenhang mit dem Gebiet laufen und wer die Prozessteilnehmer sind.

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, dass es zwei Bauanfragen gab, die zurückgestellt wurden. Gegen die beiden erlassenen Zurückstellungsbescheide ist jeweils vorgegangen worden. Sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch ein Antrag im Hauptsacheverfahren. Die beiden einstweiligen Rechtsschutzverfahren sind entschieden worden. Sowohl durch das Verwaltungsgericht als auch durch Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht und sind beide zurückgewiesen worden. Dies bedeutet, dass die Antragssteller in beiden Verfahren unterlegen sind. Es stehen somit noch die Hauptverfahren aus. Die einstweiligen Rechtsschutzverfahren sind in der Regel summarische Prüfungen des gesamten Sachverhaltes. Wenn man sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf anschaut, sieht man, dass diese durch die gesamte Kammer sehr umfangreich geprüft wurden, was für ein einstweiliges Rechtschutzverfahren nicht üblich ist. Dies hat das Gericht dazu veranlasst, gegenüber den Antragstellern zu fragen, ob das Hauptverfahren weitergeführt werden soll. Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs vermutet, dass das Gericht das Verfahren vermutlich ruhend stellen möchte. Demnach gibt es rein formal noch Verfahren zu diesem Gebiet, aber die erste Runde ist seitens des Gerichtes nicht für die Antragsteller entschieden worden. Aus diesem Grund ist die Veränderungssperre nötig, um den Planungsprozess sicherzustellen.

 

Mitglied Beckschaefer fragt, ob der ursprüngliche Antragsteller im Verfahren noch der Grundstücksbesitzer Wemmer und Janssen ist oder ob dies der Käufer des Grundstückes aus der Ecke von Bad Bentheim ist.

Erster Beigeordnete Dr. Wachs erklärt, dass nach seinem Wissen der Antragsteller immer noch der Gleiche ist. Hierzu müsste dieser aber noch einmal genau in die Akten schauen.

 

Mitglied ten Brink fragt zum Bebauungsplan, wie weit die Baulinie im Bereich der Mennonitenstraße verläuft. Läuft sie in der bisherigen Form oder nach Abbruch der Gebäude näher zur Mennonitenstraße hin?

Herr Kemkes antwortet, dass die Baugrenze (blau dargestellt) direkt an der Straßenbegrenzungslinie verläuft.

 

Mitglied ten Brink stellt fest, dass direkt an die Straße gebaut werden darf.

Herr Kemkes sagt, dass das genau die Fortführung der Baulinie von der Zeile ehemals Burgvogt ist.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.