Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)    Der Stellungnahme einer Bürgerin wird gefolgt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für den Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – bis zum Satzungsbeschluss eine Gestaltungssatzung zu entwickeln.

 

 

Zu II.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.b)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Vorgaben der Stadtwerke Emmerich GmbH in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.c)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Vorgaben der Telekom Netzproduktion GmbH in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.d)   Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Wasserbehörde wird gefolgt. Aufgrund des für eine Versickerung erforderlichen massiven Bodenaustauschs und vor dem Hintergrund des in der Mennonitenstraße vorhandenen ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals wird von einer Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet abgesehen. Stattdessen soll das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen in den in der Mennonitenstraße vorhandenen ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal eingeleitet werden.

 

Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.

 

Zu II.e)   Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird gefolgt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die von Seiten des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde aufgeführten Gutachten in die Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, folgenden Textbaustein zum Thema „Altlasten“ in die Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen:

„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die bekannten und möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu separieren und zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante Nutzung abzustimmen.

Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die weiteren Ausführungen des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema Bodenverunreinigungen in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


 

Eine Diskussion findet gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 5 und 7 statt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen