Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0556/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Stellungnahme einer Bürgerin wird gefolgt. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, für den Bereich der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – bis zum Satzungsbeschluss eine
Gestaltungssatzung zu entwickeln.
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Empfehlungen
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die
Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Vorgaben der Stadtwerke
Emmerich GmbH in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung
aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Vorgaben der
Telekom Netzproduktion GmbH in die Hinweise und in die Begründung zur
Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Wasserbehörde wird
gefolgt. Aufgrund des für eine Versickerung erforderlichen massiven
Bodenaustauschs und vor dem Hintergrund des in der Mennonitenstraße vorhandenen
ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals wird von einer Versickerung des
Niederschlagswassers im Plangebiet abgesehen. Stattdessen soll das im Plangebiet
anfallende Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen in den in der
Mennonitenstraße vorhandenen ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal
eingeleitet werden.
Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung
werden in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung
aufgenommen.
Zu
II.e) Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird
gefolgt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die von Seiten des
Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde aufgeführten Gutachten in die
Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, folgenden Textbaustein
zum Thema „Altlasten“ in die Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen:
„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und
der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen altlastenerfahrenen
Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die bekannten und
möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu separieren und
zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante Nutzung
abzustimmen.
Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die weiteren
Ausführungen des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema
Bodenverunreinigungen in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Eine Diskussion findet gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 5 und 7
statt.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen