Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung sind.

 

Zu II.b)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung sind.

 

Zu II.c)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

Zu II.d)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

Zu II.e)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 32 Regionalentwicklung zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


 

Mitglied Jansen erklärt, dass der vorgestellte Masterplan der unter Tagesordnungspunkt 3 vorgestellt wurde, von der katholischen Kirche und einer Privatperson initiiert worden ist. Die Konsequenz ist, dass im Flächennutzungsplan zwei Flächen umgewandelt werden müssen. Zum einen wird eine Fläche von Wald in Grünfläche umgewandelt und zum anderen wird eine  Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft umgewandelt. Dies ist die Konsequenz der Maßnahme.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Jessner, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.