Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0558/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung sind.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung sind.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des
Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ dargestellt.
Zu
II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des
Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung
des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
dargestellt.
Zu
II.e) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme der
Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 32 Regionalentwicklung zu folgen. Die
Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als
„Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Mitglied Jansen erklärt, dass der vorgestellte Masterplan der unter
Tagesordnungspunkt 3 vorgestellt wurde, von der katholischen Kirche und einer
Privatperson initiiert worden ist. Die Konsequenz ist, dass im
Flächennutzungsplan zwei Flächen umgewandelt werden müssen. Zum einen wird eine
Fläche von Wald in Grünfläche umgewandelt und zum anderen wird eine Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche
für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von
Natur und Landschaft umgewandelt. Dies ist die Konsequenz der Maßnahme.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Jessner, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.