Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung sind.

 

Zu II.b)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Textbaustein zum Thema Versorgungsleitungen in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.c)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung sind.

              Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, einen Passus zu erlaubnispflichtigen Maßnahmen gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.d)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt (s. Vorlage Nr. 05-15 0558/2011).

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – einschließlich Begründung als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


 

Herr Kemkes erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt inhaltlich mit Tagesordnungspunkt 8 zusammenhängt, nur dass hier der Bebauungsplan geändert wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Spiertz, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.