Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0559/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur
Bebauungsplanänderung sind.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Textbaustein zum
Thema Versorgungsleitungen in die Begründung zur Bebauungsplanänderung
aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur
Bebauungsplanänderung sind.
Weiterhin
beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, einen Passus zu
erlaubnispflichtigen Maßnahmen gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des
Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ dargestellt (s. Vorlage Nr. 05-15 0558/2011).
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – einschließlich Begründung als
Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Kemkes erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt inhaltlich mit
Tagesordnungspunkt 8 zusammenhängt, nur dass hier der Bebauungsplan geändert
wird.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Spiertz, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.