Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Der Rat beschließt, die Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien für die Vergabe von Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen der Stadt Emmerich am Rhein bis zum 30.06.2012 zu verlängern.


 

Die Leiterin des Fachbereiches Zentrale Dienste, Frau Lebbing, erläutert die Vorlage. Der damalige Runderlass des Landes NRW diente als Arbeitsgrundlage zur Neufassung der Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL) der Stadt Emmerich am Rhein. Diese waren ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristet. Durch Ratsbeschluss verlängerte sich die Gültigkeit bis zum 31.12.2011. Frau Lebbing weist die Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass zurzeit ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz das Gesetzgebungsverfahren des Landes NRW durchläuft. Mit Verkündung des Gesetzes wird eine neue Überarbeitung der geltenden Richtlinien der Stadt Emmerich am Rhein notwendig werden.

Die Verfahrensweise entspricht der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NW.

 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.