Sitzung: 24.01.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0617/2011
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt zu prüfen, ob eine
städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß § 136 ff. BauGB ein geeignetes
städtebauliches Instrument zur Behebung bzw. Reduzierung von Missständen im
Bereich der Steinstraße darstellt und beauftragt die Verwaltung, die hierzu
notwendigen Daten und Informationen mittels einer städtebaulichen Gesamtanalyse
für die Emmericher Innenstadt mit besonderer Betrachtung der Steinstraße zu
ermitteln.
Weiterhin beauftragt der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung, weitere
Handlungsfelder für an die Innenstadt angrenzende Lagen bzw. den Stadtteil
Emmerich herauszuarbeiten und eine Analyse der Ortsteile mit Festlegung von
Entwicklungspotenzialen durchzuführen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage. Der
Beschlussvorschlag knüpft an die Beschlusslage des Ausschusses für
Stadtentwicklung zum integrierten Handlungskonzept an. Das integrierte
Handlungskonzept ist aus den in der Vorlage zwingend genannten Gründen zu
erstellen. Im Rahmen des Handlungskonzeptes ist eine Vorbereitung im Sinne der
Steinstraße mitintegriert. Die Steinstraße ist an sich und vor dem Hintergrund
eines Sanierungsgebietes nicht singulär zu sehen, sondern ist immer in
Zusammenhang mit der gesamten Innenstadt/Stadt zu betrachten. Eine Diskussion
ist überflüssig, wenn man der Steinstraße keine Funktion zuschreiben kann, die
sich aus einer Gesamtbetrachtung ableitet. Somit ist der planerische Ansatz
zwingend vorgegeben. Ein weiterer Grund ergibt sich aus § 136 ff Baugesetzbuch;
hier wird vorgeschrieben, dass entsprechende Voruntersuchungen erfolgen müssen,
um die städtebauliche Lage aufzunehmen und die damit verbundenen
städtebaulichen Aspekte abwägend gegeneinander darzustellen, um dann ggfs. zum
Sanierungsgebiet zu gelangen. Die Festlegung eines Sanierungsgebietes kann
sowohl für die Kommune als auch die Eigentümer durch die dann durchzuführenden
restriktiven Maßnahmen sehr einschneidend werden. Das BauGB sieht entsprechende
Vorbereitungen vor, die nach Auffassung der Verwaltung gemeinsam mit dem
integrierten Handlungskonzept , welches für die Städtebauförderung zwingend
erforderlich ist, erfolgen sollten. So entstehen gesunde Voraussetzungen und
man kann sich über das Sanierungsgebiet unterhalten und ggfs. beschließen.
Somit würde durch den heutigen Beschluss ein erster notwendiger Schritt
im Hinblick auf das Instrument „Sanierungsgebiet“ erfolgen, eine Entscheidung
jedoch derzeit noch offen lassen.
Mitglied Spiertz teilt mit, dass das Thema in der Fraktion sehr stark
diskutiert wurde. Es werden Mittel in Höhe von 40.000 € für eine entsprechende
Analyse im Haushalt eingestellt, egal mit welchem Ergebnis. Sollte es zum
Ergebnis kommen, dass die Festsetzung eines Sanierungsgebietes sinnvoll ist,
werden sowohl die Kommune wie auch die Eigentümer zur Erfüllung der
entsprechenden Regularien verpflichtet. Diesem kann sich die BürgerGemeinschaft
Emmerich nicht anschließen. Solange ein Grundstückseigentümer in Erfüllung
seiner Verkehrssicherungspflichten sein Objekt ordnungsgemäß unterhalten hat,
sollte man nicht mit solchen Maßnahmen greifen. Zu allererst mal ist immer der
Grundstückseigentümer in der Pflicht und über entsprechende Gespräche könnte
evtl. schon einiges erreicht werden.
Mitglied Jessner stimmt der Meinung von Mitglied Spiertz nicht zu.
Einzelne Gebäude in der Steinstraße sind durchaus ein Problem für die
Innenstadt, wobei das sicherlich auch etwas damit zu tun hat, das manche
Eigentümer ihrer Verantwortung nicht ganz gerecht werden. Hinzu kommt, dass die
Funktion als Einkaufsstraße nicht mehr vorherrschend für die Steinstraße ist,
was auch u. a. etwas mit der Änderung der Straßenverkehrsregeln zu tun hat.
Dies war allerdings auch so gewollt, man wollte den Einkaufsbereich in den
Bereich Kaßstraße/Neumarkt/Fischerort konzentrieren. Es darf aber nicht sein,
dass mitten in der Innenstadt Häuser einfach verfallen. Auf der anderen Seite
entsteht für ihn der Eindruck dass der Begriff Sanierungsgebiet als Selbstzweck
betrachtet wird. Allein mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes ist das
Problem nicht gelöst. Es stellt sich die Frage, welche Ziele mit der Festlegung
eines Sanierungsgebietes verfolgt werden sollen. Für ihn scheint es derzeit
noch nicht eindeutig klar zu sein, was man erreichen möchte. Er kann sich dem
Vorschlag der Verwaltung in der vorgeschlagenen Vorgehensweise anschließen. Er
geht davon aus, dass der Ausschuss im Laufe des weiteren Verfahrens insoweit
eingebunden wird, als deutlich gemacht wird, welches Ziel mit den Maßnahmen
verfolgt wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass beim damaligen Thema
„Innenstadtkonzept“ in Sitzungen
entsprechend informiert und diskutiert wurde. Dieses Verfahren wird
selbstverständlich auch für das Thema „Festlegung eines Sanierungsgebietes“
praktiziert werden.
Mitglied Sickelmann begrüßt für ihre Fraktion die Verwaltungsvorlage. Es
ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, zumal dann ein
Stadtentwicklungskonzept formuliert werden kann, indem es Möglichkeiten von
Fördergeldern über das Land gibt.
Zu gegebener Zeit wird der Ausschuss für Stadtentwicklung das Thema
erneut beraten, um dann auch über mögliche Ziele und Abgrenzungen des
Sanierungsgebietes zu diskutieren. Evtl. wird ihre Fraktion anregen, den
Neumarkt mit in das Plangebiet hinzuzunehmen, um eine positivere Entwicklung zu
ermöglichen. Zusätzlich soll durch die Festlegung des Sanierungsgebietes die
Hinterhofbebauung aufgewertet werden. Der Ansicht von Mitglied Jessner, dass
die Steinstraße keine Einkaufsstraße mehr sei, schließt sie sich nicht an. Die
Steinstraße ist die Haupteinfahrtsstraße zur Innenstadt und auch die fußläufig
an Wochenenden sehr stark frequentierte Hauptachse. Die Steinstraße ist und
bleibt immer wichtig und daher ist es äußerst wichtig, dass sie in vorzeigbarem
Zustand bleibt.
Auch Mitglied ten Brink begrüßt die Verwaltungsvorlage. In der Vorlage
wird darauf hingewiesen, dass gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden
müssen. Im Wesentlichen ist dies nur mittels einer städtebaulichen
Gesamtanalyse möglich. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Tepaß fragt an, auch wenn die Notwendigkeit des
Sanierungsgebietes positiv beschieden wird, was passiert, wenn die
Hauseigentümer die finanziellen Möglichkeiten für die erforderlichen Maßnahmen
nicht haben. Existiert aus der Festlegung des Sanierungsgebietes eine
entsprechende Verpflichtung für die Hauseigentümer?
Hierauf erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass man sich mit den
Fragen bereits im Bereich des Sanierungsrechtes bewegt, was derzeit noch nicht
diskutiert werden muss. Man könnte gegen Einwohner entsprechend vorgehen, bis
hin zu enteignenden Maßnahmen. Gleichzeitig wäre die Kommune gehalten, mit
entsprechenden Gegenmaßnahmen in das Eigentum einzutreten. Diese Thematik
sollte aber erst dann angegangen werden, wenn man gegebenenfalls dort angelangt
ist.
Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz antwortet Erster Beigeordneter Dr.
Wachs, dass in einer Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung 2010 das
integrierte Handlungskonzept beschlossen wurde. Der 2. Teil des
Beschlussvorschlages, nämlich die Analyse der Ortsteile, ist Teil dieses
Handlungskonzeptes.
Nach dieser eingehenden Diskussion lässt Vorsitzender Jansen über den
Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.