Sitzung: 24.01.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0612/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V.
m. § 1 (8) BauGB vom 27.09.2011 dahin gehend zu erweitern, dass eine Teilfläche
des Grundstückes Stadtweide 14, Gemarkung Vrasselt, Flur 8, Flurstück 360 in
Form eines 3,0 m breiten Streifens längs der nördlichen Grundstücksgrenze in
das Verfahren einbezogen wird.
Zu 2)
2.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Thyssengas
GmbH auf zeichnerische Darstellung der still gelegten Gasfernleitungstrasse im
Bebauungsplan als nachrichtliche Übernahme gefolgt werden soll.
2.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass die Belange der Stadtwerke Emmerich im Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes berücksichtigt werden und beauftragt die Verwaltung, eine
dingliche Sicherung der vorhandenen Leitungen im Rahmen der
Grundstücksveräußerung durch Grundbucheintragung vorzunehmen.
2.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt
die Verwaltung, die Ausgleichsbilanzierung mit der ULB vor der Offenlage noch
einmal abzuklären sowie die Sicherung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme im
Rahmen eines vor dem Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen
Vertrages mit dem Vorhabenträger vorzubereiten.
2.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
die Unterhaltung des Entwässerungsgrabens auf der Südseite der aufzuhebenden
Alten Reeser Landstraße durch den Deichverband planungsrechtlich durch die
Festsetzung eines Geh- und Fahrrechtes zu sichern und beauftragt die
Verwaltung, eine dingliche Sicherung der Zuwegung im Rahmen der
Grundstücksveräußerung durch Grundbucheintragung vorzunehmen.
2.5
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange der Deutschen
Telekom im Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden
und beauftragt die Verwaltung, eine dingliche Sicherung der vorhandenen Leitung
im Rahmen der Grundstücksveräußerung durch Grundbucheintragung vorzunehmen.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung als
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 8/5 -Logistik Gewerbe Park- und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2)
BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Mitglied Sickelmann bemängelt, dass der Vorlage kein Auszug über die
Bebauungsgrenzen beiliegt. Die überbaubare Fläche ist nicht eindeutig zu
erkennen. Außerdem hat sie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt, dass das
Gelände einer Speditionsfirma gehört, dort aber nur geringe Aktivität herrscht.
Ferner hat sie zum ersten mal festgestellt, dass dort eine große Freifläche für eine Photovoltaikanlage seit 3
Jahren steht. Daher fragt Sie, ob man in erster Linie nicht die leer stehenden
Immobilien nutzten sollte? Sie fragt an, wer und wann die Freifläche mit einer
Photovoltaikanlage, welche man auch aufs Dach setzen könnte, errichtet hat und
warum man wertvolle Gewerbefläche für eine solche Anlage nutzen musste?
Sie erinnert an die Baumbesetzungen vor 25 Jahren in diesem Bereich, wo
den Menschen eine neue Allee versprochen wurde, die bereits aber schon wieder
abgängig ist, weil diese krank ist. Ihre Fraktion ist mit der vorgeschlagenen
Maßnahme so nicht einverstanden, weil der Bedarf nicht da ist und es sich Ihrer
Meinung nach um eine Vorratsflächenhaltung, auf Kosten der Grünflächenstruktur
handelt. Außerdem würde bei der Beseitigung des Radweges und der Bepflanzung
ein Wert verloren gehen, welches unser Geld gekostet hat.
Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, wenn die Anlage zu
genehmigen war, wurde diese durch die Verwaltung aufgrund des geltenden
Bebauungsplanes genehmigt. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, wie in diesem
Gebiet und dieser lässt es zu, dann hat der Antragssteller ein Anrecht darauf
diese Genehmigung zu erhalten.
Bürgermeister Diks erläutert, dass es sich um die ehemalige Halle der
Firma Offergeld handelt, die eine Zeit lang leer gestanden hat. Dieser
Leerstand ist seit einiger Zeit behoben und es gibt einen langfristigen
Pachtvertrag mit der Firma Schneegans, die seiner Erinnerung nach einen
2-stelligen Millionenbetrag in die Halle investiert hat. Diese Investitionen
fanden in Form von Maschinen statt, wo auch weitere Arbeitsplätze entstanden
sind. Nun geht es aber darum, das angrenzende Grundstück mit der Solaranlage
als Zwischenlösung so auszunutzen, das es über den Radweg hinaus eine
Möglichkeit gibt etwas zu bebauen. Hierbei bleibt der Radweg weitest gehend
erhalten. Es geht hier nur um eine optimale Nutzung des Grundstücks, weil der
Investor der alten Halle der Firma Offergeld nun auch den vorderen Bereich
gekauft hat. Dieser Investor möchte beide Flächen einer neuen Nutzung zuführen.
Bürgermeister Diks geht davon aus, dass, wenn hier gebaut wird, die Solaranlage
in Zukunft auf dem Dach stehen wird.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Tepass, nach
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.