Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB vom 27.09.2011 dahin gehend zu erweitern, dass eine Teilfläche des Grundstückes Stadtweide 14, Gemarkung Vrasselt, Flur 8, Flurstück 360 in Form eines 3,0 m breiten Streifens längs der nördlichen Grundstücksgrenze in das Verfahren einbezogen wird.

 

Zu 2)

2.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Thyssengas GmbH auf zeichnerische Darstellung der still gelegten Gasfernleitungstrasse im Bebauungsplan als nachrichtliche Übernahme gefolgt werden soll.

 

2.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange der Stadtwerke Emmerich im Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden und beauftragt die Verwaltung, eine dingliche Sicherung der vorhandenen Leitungen im Rahmen der Grundstücksveräußerung durch Grundbucheintragung vorzunehmen.

 

2.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Ausgleichsbilanzierung mit der ULB vor der Offenlage noch einmal abzuklären sowie die Sicherung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme im Rahmen eines vor dem Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger vorzubereiten.

 

2.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Unterhaltung des Entwässerungsgrabens auf der Südseite der aufzuhebenden Alten Reeser Landstraße durch den Deichverband planungsrechtlich durch die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechtes zu sichern und beauftragt die Verwaltung, eine dingliche Sicherung der Zuwegung im Rahmen der Grundstücksveräußerung durch Grundbucheintragung vorzunehmen.

 

2.5              Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange der Deutschen Telekom im Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden und beauftragt die Verwaltung, eine dingliche Sicherung der vorhandenen Leitung im Rahmen der Grundstücksveräußerung durch Grundbucheintragung vorzunehmen.

 

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung als Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 8/5 -Logistik Gewerbe Park- und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Sickelmann bemängelt, dass der Vorlage kein Auszug über die Bebauungsgrenzen beiliegt. Die überbaubare Fläche ist nicht eindeutig zu erkennen. Außerdem hat sie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt, dass das Gelände einer Speditionsfirma gehört, dort aber nur geringe Aktivität herrscht. Ferner hat sie zum ersten mal festgestellt, dass dort eine große  Freifläche für eine Photovoltaikanlage seit 3 Jahren steht. Daher fragt Sie, ob man in erster Linie nicht die leer stehenden Immobilien nutzten sollte? Sie fragt an, wer und wann die Freifläche mit einer Photovoltaikanlage, welche man auch aufs Dach setzen könnte, errichtet hat und warum man wertvolle Gewerbefläche für eine solche Anlage nutzen musste?

Sie erinnert an die Baumbesetzungen vor 25 Jahren in diesem Bereich, wo den Menschen eine neue Allee versprochen wurde, die bereits aber schon wieder abgängig ist, weil diese krank ist. Ihre Fraktion ist mit der vorgeschlagenen Maßnahme so nicht einverstanden, weil der Bedarf nicht da ist und es sich Ihrer Meinung nach um eine Vorratsflächenhaltung, auf Kosten der Grünflächenstruktur handelt. Außerdem würde bei der Beseitigung des Radweges und der Bepflanzung ein Wert verloren gehen, welches unser Geld gekostet hat.

 

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, wenn die Anlage zu genehmigen war, wurde diese durch die Verwaltung aufgrund des geltenden Bebauungsplanes genehmigt. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, wie in diesem Gebiet und dieser lässt es zu, dann hat der Antragssteller ein Anrecht darauf diese Genehmigung zu erhalten.

 

Bürgermeister Diks erläutert, dass es sich um die ehemalige Halle der Firma Offergeld handelt, die eine Zeit lang leer gestanden hat. Dieser Leerstand ist seit einiger Zeit behoben und es gibt einen langfristigen Pachtvertrag mit der Firma Schneegans, die seiner Erinnerung nach einen 2-stelligen Millionenbetrag in die Halle investiert hat. Diese Investitionen fanden in Form von Maschinen statt, wo auch weitere Arbeitsplätze entstanden sind. Nun geht es aber darum, das angrenzende Grundstück mit der Solaranlage als Zwischenlösung so auszunutzen, das es über den Radweg hinaus eine Möglichkeit gibt etwas zu bebauen. Hierbei bleibt der Radweg weitest gehend erhalten. Es geht hier nur um eine optimale Nutzung des Grundstücks, weil der Investor der alten Halle der Firma Offergeld nun auch den vorderen Bereich gekauft hat. Dieser Investor möchte beide Flächen einer neuen Nutzung zuführen. Bürgermeister Diks geht davon aus, dass, wenn hier gebaut wird, die Solaranlage in Zukunft auf dem Dach stehen wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Tepass, nach Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.