Beschlussvorschlag

 

1) Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das geltende Bahnübergangs-

    beseitigungskonzept in der vorgeschlagenen Form zu ändern.

 

2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt im vorliegenden

    Planfeststellungsverfahren die erarbeitete Stellungnahme (Anlage) abzugeben.

 


Der stellvertretende Vorsitzende Hinze bedankt sich eingehend für die umfangreiche Vorlage.

Der Arbeitskreis ÖPNV/SPNV hat im Vorfeld bereits in 2 Sitzungen diese Thematik diskutiert.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass nunmehr die 4wöchige Offenlage abgeschlossen ist und insgesamt über 400 Bürger vor Ort waren, die sich die Pläne angesehen haben. Die Einwendungsfrist läuft nunmehr fasst ab und die Stellungnahme an die Anhörungsbehörde muss auf den Weg gebracht werden. Aus der Vorlage ist ersichtlich, dass die wesentlichen gemeinsam diskutierten Punkte umfangreich abgearbeitet worden sind. Die Erstellung dieser Stellungnahme war mit viel Arbeit verbunden, die im großen Teil von Herrn Fidler und Frau Surink erledigt wurde. Während der Offenlage wurde man durch den Fachbereich 1 unterstützt, der entsprechendes Personal zur Verfügung gestellt hatte.

Bestenfalls wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat ein positives Votum zur Stellungnahme abgeben, um die Stellungnahme nach Düsseldorf zuzustellen.

 

Herr Dr. Oerder führt aus, dass er bereits vor einigen Wochen die Bedeutung des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt hat. Insbesondere hat er die Bedeutungen der Anregungen der Gemeinde hervorgehoben. Die nunmehr vorliegende Stellungnahme wurde im wesentlichen von der Stadt Emmerich am Rhein selbst erstellt. Er hat sie lediglich geprüft und die von ihm gemachten Anmerkungen wurden entsprechend in die Stellungnahme eingearbeitet. Die Erstellung einer solchen Stellungnahme ist ein „Kraftakt“.

In seiner Überprüfung ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stellungnahme gut ausgearbeitet ist, die uneingeschränkt ihre Funktion im Anhörungsverfahren erhält (Sicherung von Rechtsposition; Deutlichmachung von Verbesserungsbedarf, wo die Stadt Emmerich am Rhein nicht für eigene Rechtspositionen antritt). Er empfiehlt den Ausschussmitgliedern, die Stellungnahme in der vorliegenden Form an die Anhörungsbehörde weiterzuleiten.

Das weitere Verfahren sieht so aus, dass die Anhörungsbehörde die Stellungnahme auch an den Vorhabenträger weitergeben wird. Der Vorhabenträger (DB AG) wird zu der Stellungnahme und auch an eingegangenen Anregungen eine „Gegenäußerung“ erstellen. Daraus ist zu erhoffen, dass zum einen Klarstellungen bei missverständlichen Darstellungen erfolgen und zum anderen Bereitschaft von Seiten der Bahn gegeben ist, wo sie evtl. noch Veränderungen für möglich hält. Selbstverständlich wird diese Diskussionsgrundlage für den Erörterungstermin dienen, wo die  Stadt Emmerich am Rhein ihre Position deutlich macht und, soweit noch nicht erfolgt, weitere Verbesserungen einfordert.

 

Herr Kemkes erläutert nunmehr die Änderungen, die aus den beiden Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV hervorgegangen sind. Die Frage nach „Würdigung des Schutzgutes Mensch“ ist entsprechend angepasst worden. Der Forderungskatalog auf S. 4 wurde im Hinblick auf die Priorisierung von Forderungen angepasst. Der Aspekt „Lärm macht krankt“ wurde auch in der Stellungnahme entsprechend untergebracht. Auch die Themen „Schutz des Baumbestandes“ und „Schutz der ökologischen Strukturen“ wurden in die Stellungnahme eingearbeitet.

Ein wesentlicher Aspekt hat sich allerdings aus den beiden Sitzungen des Arbeitskreises ergeben. Im Rahmen der BÜ-Beseitigung Praestsches Feld ist aus dem geplanten Unterführungsbauwerk heraus eine Fußgänger- und Radfahreranbindung an den zu verlegenden Bahnsteig eingeplant. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob in diesem Zuge südlich der Bahn (gesehen bei Durchquerung der Bahn vom Praestschen Feld) an den angedachten Bereich für Park-and-Ride auch für den PKW eine Möglichkeit zur Einfahrung geschaffen werden kann. Nach Prüfung der Verwaltung war festzuhalten, dass die technische Umsetzung möglich ist, sofern es sich bei der Maßnahme um die EÜ-PKW handelt, wie sie im Forderungskatalog des BÜ-Beseitigungkonzeptes gefordert ist. Die Planunterlage (S. 22) wurde somit dementsprechend korrigiert, dass eine gestrichelte Trassierung eingefügt wurde, um zu verdeutlichen, dass aus dem Unterführungsbauwerk Praestsches Feld eine PKW-Anbindung eingefordert wird. Sollte dem nachgegeben werden, erhält man in der anstehenden Ausführungsplanung sicherlich die Möglichkeit zur Verbesserung. Wichtig ist nur vorerst, mit dieser Absicht den Fuß in die Tür zu bekommen, um die Möglichkeit mit der Anhörungsbehörde und dem Vorhabenträger zu diskutieren.

Sollte der Ausschuss dem zustimmen, müsste gemäß Beschlussvorschlag ein entsprechender Beschluss dahin gehend gefasst werden, dass das geltende Bahnübergangbeseitigungskonzept in der vorgeschlagenen Form geändert wird.

 

Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass die Themen in 2 Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV diskutiert wurden und entsprechende Korrekturen in der Stellungnahme ergänzt wurden. Die Kernaussage auf niederländischer Seite aus dem Jahre 1993 war die, dass die Infrastruktur gleichzeitig den dauerhaften Grundlagen der Gesellschaft zu dienen hat. Dies bedeutet, dass vor allem die Umwelt unter der Entwicklung der Betuwe so wenig wie möglich in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Erreichung dieser Zielvorgabe muss jedoch so erfolgen, dass die Lebensqualität kommender Generationen gesichert ist.

All diese Forderungen, die nunmehr im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens angegangen wurden, dienen dazu, das obige Ziel zu erreichen. Der Zug fährt sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite. Die betroffenen Bürger haben das Recht auf Gleichbehandlung.

In der Stellungnahme steht, dass die für den Planfeststellungsabschnitt 3.3 getroffenen Maßnahmen  jedoch keine zufriedenstellende zukunftsorientierte Planung darstellen.

Man ist bereits seit über 10 Jahren mit dem Bahnübergangbeseitigungskonzept zugange; dieses wurde in der ganzen Zeit nicht verändert.

Dann kam die Entwicklung für das 3. Gleis. Ziel damals war es, durch veränderte bauliche Maßnahmen den Schallschutz zu bekommen. Dadurch war allerdings klar, dass mehr Güterverkehr auf die vorhandene Strecke kommt.

Dann kam die alles entscheidende Frage, wer die Kosten für dieses Szenario übernimmt. Dann schlossen sich die Gesprächsrunden mit den Behörden und Beiräten an, ob die Vorstellungen der Stadt Emmerich am Rhein akzeptabel sind. Dabei kam es zu Dissensfällen, die nicht weiter reduziert werden konnten.

Lt. Aussage von Herrn Dr. Oerder sieht das Planfeststellungsverfahren entsprechenden Ausgleich für die Bahnübergänge vor. Um den Verkehr in Emmerich allerdings vernünftig  sicherzustellen muss die halbe Stadt umgegraben werden. Von den bisherigen 36 Bahnübergängen sind derzeit lediglich noch 18 Bahnübergänge vorhanden. Bei den weiteren BÜ-Maßnahmen wird es teuer; auch nach Eisenbahnkreuzungsgesetz würde die Angelegenheit je Bahnübergang sehr teuer werden, da die zukünftigen Maßnahmen umfangreicher sind als alle bisher bereits durchgeführten Maßnahmen.

Er bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage und den erarbeiteten Forderungskatalog. Seine Fraktion ist der Auffassung, der nunmehr vorliegenden Stellungnahme zuzustimmen.

 

Mitglied Roebrock bedankt sich im Namen der Praester Bürger für die gute Beratung im Rahmen der Offenlage bei den Mitarbeitern der Verwaltung.

Nunmehr merkt er an, dass lt. Planung einige Bahnübergänge geschlossen oder ersetzt werden sollen. Der Maßnahme am Bahnübergang Sulenstraße kann zugestimmt werden. Auch die Lösung zum Praestschen Feld mit der Bahnunterführung wird befürwortet. Es wird allergrößter Wert darauf gelegt, dass die Durchfahrt durch das Praestsche Feld als PKW-Lösung realisiert wird. Der LKW-Verkehr, Verkehr an Güllesilos durch das Dorf soll unterbunden werden. Die nunmehr vorgestellte Lösung der Verwaltung kommt dem entgegen. Die Maßnahme beim Bahnübergang von-der-Recke-Straße wird aufgrund der Realisierungsmöglichkeiten skeptisch gesehen. Es werden 2 Lösungen vorgeschlagen, zum einen die Unterquerung der Bahn und der B 8 und zum anderen die Tieferlegung der B 8.Im Erörterungsverfahren bleibt abzuwarten, wie die Bahn dem gegenüber steht. Die Praester Bürger legen sehr großen Wert darauf, dass zumindest eine Fußgänger- und Radfahrerunterführung mit der Möglichkeit der Nutzung durch Pferde ermöglicht wird, da diese Lösung sowohl für den für den landwirtschaftlichen Betrieb als auch den Reit- und Fahrverein von existenzieller Bedeutung ist.

Allerdings vermisst er in der Stellungnahme den Aspekt, dass nicht nur die Zufahrten (wie z. B. Auweg) auf eine Breite von 5,50 m für den Begegnungsverkehr sondern auch die Grüne Straße entsprechend ausgebaut werden muss. Der Querschnitt der Grünen Straße ist derzeit für den Begegnungsverkehr (z. B. Gelenkbus/PKW) nicht geeignet.

 

Herr Kemkes macht den Vorschlag, die Stellungnahme auf S. 21, hinter dem 2. Absatz, nach

„… Hierdurch soll der Dorfkern von größeren Kraftfahrzeugen verschont bleiben.“ um folgendes zu ergänzen:

„Gleichzeitig werden damit solcherart Verkehre auf der Grünen Straße im Abschnitt zwischen dem Einmündungsbereich der Straße Praestsches Feld und von-der-Recke-Straße vermindert, wo die recht dichte Bebauung und der Straßenquerschnitt einen Begegnungsverkehr nur eingeschränkt zulassen.“

 

Nunmehr meldet sich Mitglied Spiertz zu Wort und bedankt sich im Namen der BürgerGemeinschaft Emmerich für die umfangreich erarbeitete gute Vorlage. Der Beschluss über die nunmehr vorliegende Vorlage ist eine zukunftsweisende Entscheidung. Hätte zum damaligen Zeitpunkt in 1991 die CDU dem Antrag der BürgerGemeinschaft Emmerich zugestimmt, entlang der Trasse der A 3 das 3. Gleis zu führen, wäre das Thema in der Form heute womöglich nicht zu diskutieren. Im Grunde müsste die Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehnen. Persönlich sieht er die Lage etwas anders. Es gibt einen gültigen Ratsbeschluss, wonach letztendlich entschieden werden muss. Dennoch möchte er für sich die Möglichkeit offen lassen, dass, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, er seine Entscheidung möglicherweise revidiert.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man der vorliegenden Stellungnahme zustimmt. Aus der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe ÖPNV/SPNV haben einige Dinge noch in der Stellungnahme Berücksichtigung gefunden. Das wichtigste ist, dass eine Kapazitätsobergrenze (S. 6) festgeschrieben wurde. Ihrer Meinung nach gehört diese Forderung mit in die Auflistung des Forderungskataloges. Ferner wurde das ökologische Flächenkonzept in der Form kritisiert, dass die Ausgleichsmaßnahmen lediglich auf 2 Flächen erfolgen, die für den Bürger in optischer Hinsicht wenig Ausgleich bereiten. Ihre Fraktion findet dies aus touristischen Gründen und aus Gründen des Landschaftsbildes falsch.

 

Mitglied Nellisen bedankt sich für die außerordentlich gut erarbeitete Stellungnahme und stimmt dieser zu, obwohl er eine andere Trassenführung für richtiger hält. Allerdings geht er davon aus, dass beim Schienenbonus mit Problemen zu rechnen sein wird; der Schienenbonus soll erst ab dem Jahr 2016 gelten. Auf entsprechenden Druck von Kommunen am Oberrhein wird ein entsprechendes Pilotprojekt ohne Schienenbonus durchgeführt. Er bezweifelt, dass die Stadt Emmerich am Rhein in der Hinsicht ausreichend Druck ausgeübt hat. Vom Minister Pofalla wurde zugesagt, dass in der Frage der Eisenbahnquerungen und der damit verbundenen Unsicherheit der Kommunen, er alle Fragen geklärt habe. Das trifft nicht zu. Darauf hin hat er zugesagt, dass er sich bei den Dissensfällen im Interesse der Kommunen und der finanzeinsparenden Wirkung einsetzen werde. Weiterhin befürchtet er, dass in späteren Jahren ab 2020/2025 eine weitere Gütertrasse erforderlich wird, da das 3. Gleis für den Gütertransport nicht ausreichen wird. Sollten die Niederlande ihre Güter nicht abfahren können, wird man um eine weitere Diskussion über eine siedlungsferne Trasse nicht herumkommen. Er bedauert es, dass nicht im Vorfeld des Verfahrens ein weiteres Gutachten erstellt wurde, wo ein Kostenvergleich hergestellt wurde. Vielleicht wäre man dann zu dem Ergebnis gekommen, dass eine andere Lösung durchaus günstiger wäre und für die Menschen akzeptabler.

 

Auf Anfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Dr. Oerder, dass die Gegenäußerung des Vorhabenträgers vor dem Erörterungstermin den Beteiligten zugeleitet wird. Erst dann ist erkennbar, wo und wie die Bahn zu Änderungen bereit ist und wo nicht. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass vor dem Erörterungstermin konkrete Planunterlagen vorliegen.

 

Mitglied Mölder bedankt sich im Rahmen seiner Fraktion für die umfangreiche Arbeit der Verwaltung und teilt mit, dass seine Fraktion uneingeschränkt der Vorlage mit Stellungnahme zustimmt.

 

Auch Mitglied Beckschaefer bedankt sich sowohl bei der Verwaltung als auch allen anderen Beteiligten für die umfangreich erstellte Stellungnahme. Er weist im Hinblick auf den Redebeitrag von Mitglied ten Brink darauf hin, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seinen Augen im Jahre 1995 eine falsche Entscheidung getroffen hat. Aufgrund dessen kann er dem nunmehr vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Im Jahre 1995 beantragte die BürgerGemeinschaft Emmerich die Bahnstrecke an die Autobahn zu verlegen, welches mit Mehrheit von CDU und SPD und dem damaligen Bürgermeister abgelehnt wurde. Somit hat man sich alle Chancen für eine gute Lösung vergeben. Auf S. 3 der vorliegenden Vorlage stimmt die Stadt Emmerich am Rhein wiederum dem Ausbau der Bestandstrecke zu und spricht sich gegen eine Neubautrasse entlang der Autobahn aus.

Er wird der Vorlage der Verwaltung nicht zustimmen.

 

Nunmehr lässt stellvertretender Vorsitzender über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.