Kenntnisnahme
(kein Beschlussvorschlag)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis
Mitglied Tepaß fragt nach, ob es nicht die Pflicht der Verwaltung
gewesen wäre, den Rat über das Vorhaben des Antragstellers, hier Feuerwerkskörper
zu lagern, zu unterrichten.
Außerdem ist er der Auffassung, dass diese ganze Diskussion nicht
stattgefunden hätte, wenn die Eltener Bürger rechtzeitig über diese
Angelegenheit informiert worden wären.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs bezieht sich bei der Beantwortung der
Fragen von Mitglied Tepaß weitestgehend auf die Vorlage und erklärt, dass es
sich aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein im vorliegenden Fall um ein
Beteiligungsverfahren handelt. Herrin des Genehmigungsverfahrens zur Lagerung
von Feuerwerkskörpern ist die Bezirksregierung Düsseldorf entsprechend des
Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Dieses Verfahren ist mit einer gebundenen Entscheidung belegt, d. h. die
Bezirksregierung hat bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung seitens des
Antragsstellers keine andere Möglichkeit, als diesen Antrag zu genehmigen. Die
Stadt Emmerich am Rhein kann in diesem Falle, neben anderen Trägern
öffentlicher Belange, lediglich eine Stellungnahme nach Bauplanungsrecht,
Bauordnungsrecht evtl. noch nach dem allgemeinen Ordnungsrecht abgeben.
Im Übrigen sagt der Gesetzgeber, dass dies ein Geschäft der laufenden
Verwaltung ist und sieht keine Bürgerbeteiligung bzw. keine entsprechenden
Informationsschritte vor.
Mitglied Sickelmann führt aus, dass die Gemeinden selbst und auch die
Bezirksregierung die Bürger über laufende Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) informieren kann. Sie macht deutlich, dass ihre Fraktion in der
nächsten Ratssitzung den Antrag stellt, dass auf der Internetseite der Stadt
Emmerich am Rhein über laufende Verfahren nach BImSchG informiert wird.
Weiterhin fragt sie nach, wer die Lichtwerbung dieser Firma, die ihrer
Meinung nach sehr auffällig ist, genehmigt hat.
Mitglied Sloot bedankt sich bei der Verwaltung für die sehr ausführliche
Sachdarstellung der Vorlage. Sie spricht die Sorgen und die Ängste der
BürgerInnen in Elten an und fragt nach, ob es durch die Bezirksregierung, die
regelmäßig Kontrollen in dem Lager für Feuerwerkskörper durchführen wird, eine entsprechende
Unterrichtung des Sachstandes an die zuständigen Behörden geben wird. Deutlich
macht sich auch, dass in Elten andere Feuerwerkskörper gelagert werden, als
damals in Enschede.
Weiterhin fragt sie nach der Haftung im Schadensfall, speziell Gesundheitsschäden
etc.
Sie verweist auf eine Gesetzgebung der Niederlande für umweltgefährliche
Stoffe, die an eine EU-Richtlinie angelehnt ist, die ab 27.01.2012 gültig ist. Dort werden die
Sicherheitsvorkehrungen ganz deutlich beschrieben.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs verweist auf die Richtlinien des europäischen Umweltrechtes, die in
Deutschland sehr streng umgesetzt werden.
Auf die Frage von Frau Sloot nach dem Versicherungsschutz teilt er mit,
dass dieser sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Kriterien, wie auch in
der Vorlage dargestellt, bemisst. Das Bundesimmissionsschutzgesetz kennt keine
Tatbestandsvoraussetzung entsprechender Art für die Erteilung der Genehmigung.
Zu der Frage der Kontrolle schildert er, dass in der Regel die Genehmigungen durch die Bezirksregierung erteilt werden. Das BImSchG sieht nicht vor, die Kommunen von den Kontrollen entsprechend zu unterrichten, obwohl es in der Praxis so gehandhabt wird. Weiterhin wird die Stadt Emmerich, als Ordnungsbehörde nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) regelmäßig entsprechende Brandschauen durchführen. Fazit ist, dass das ausreichende Maß an Kontrolldichte und Sicherheit gegeben ist.
Mitglied Hinze ist der Auffassung, dass die Verwaltung den Ältestenrat hierüber hätte informieren müssen.