Sitzung: 10.07.2012 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 07 - 15 0761/2012
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss beschließt, gemäß den Ausführungen, wie in der
Sachdarstellung der Vorlage dargestellt, zu verfahren
Die Vorsitzende führt aus, dass die Asylbewerber
zurzeit zusammengestellte Essenspakete erhalten und dass seitens der
Sozialverbände und auch der Betroffenen selber bereits seit Jahren gefordert
werde, auf Geldleistungen umzustellen. Dem sei bisher nicht entsprochen worden.
Es habe sich jedoch auch im politischen Umfeld ein Umdenken abgezeichnet, so
dass die Verwaltung diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt habe. Dafür dankt
sie.
Der Bürgermeister führt aus, dass Anlass für die
Aufnahme auf die Tagesordnung eine Diskussion im Integrationsrat gewesen sei,
ausgelöst von einem Mitarbeiter des Caritasverbandes Kleve. Im Kreis Kleve sei
Emmerich die einzige Kommune, die noch Sachleistungen gewähre, und auch in
vielen anderen Städten sei man von der Sachleistung zur Geldleistung
übergegangen. Das habe man überprüft und es sei tatsächlich so. Auch die
Kommunen, die ähnlich wie Emmerich gute Argumente für die Sachleistung hatten
wie beispielsweise Bocholt, sehen inzwischen von der Sachleistung ab und geben
finanzielle Entschädigungen. Insofern habe die Verwaltung die Anregung aus dem
Integrationsrat aufgenommen und diese Vorlage erstellt. Der Bürgermeister
betont, dass der Inhalt dieser Vorlage nichts mit der Diskussion auf
Bundesebene zu tun habe. Da gehe es um die Höhe der Leistungen, die vermutlich
erheblich angehoben werden. Es bleibe abzuwarten, was die Entscheidung
finanziell für die Stadt Emmerich bedeute. Er gehe nicht davon aus, dass das
Geld, welches aufgebracht werden muss, in voller Höhe vom Bund erstattet werde.
Doch dies müsse abgewartet werden.
Mitglied Nellissen betont, dass er es großartig
findet, dass durch Caritas und Integrationsrat ein solcher Impuls gesetzt
wurde. Dies hätte seiner Meinung nach schon früher geschehen sollen. Im Rahmen
der Würde der betroffenen Menschen hält er es für gut, Geld- statt
Sachleistungen zu gewähren.
Die Vorsitzende teilt mit, dass in der nächsten
Sitzung des Sozialausschusses über das Urteil, das am 18. Juli 2012 gesprochen
wird, berichtet wird.
Auf Nachfrage von Mitglied Bartels, ob nicht mit der
Umstellung bis zur Urteilsverkündigung gewartet werden solle, erläutert der
Bürgermeister, dass dieses sich lediglich auf die Höhe der Geldleistung, die im
14-tägigen Rhythmus ausgezahlt werde, auswirke. Es sei somit bei der Umstellung
von sach- auf Geldleistungen unschädlich. Der Bürgermeister führt weiter aus,
dass die Umstellung nicht sofort erfolgen könne.
Herr Sterbenk teilt mit, dass der Regelsatz für
Asylbewerber 224,97 € betrage. Dieser sei 1993 eingefroren worden. Der
Regelsatz im SGB II liege bei 374 €, somit um 150 € höher. Er gehe davon aus,
dass die Richter zugunsten der Asylbewerber entscheiden. Zur Umstellung von
Sach- auf Geldleistungen teilt Herr Sterbenk mit, dass die Kündigungsfristen
mit dem TBH beachtet werden müssen. Zum 1. Oktober 2012 könne umgestellt
werden.
Mitglied Gertsen ruft in Erinnerung, dass die
Diskussion auch in früheren Jahren geführt wurde und das man sich damals
bewusst für Lebensmittelpakte entschieden habe. Er hofft, dass die Asylbewerber
die Geldleistungen so einsetzen, dass sie für den Monat ausreichen, damit man
nicht vielleicht irgendwann wieder einen
Schritt zurück gehen müsse. Er beantragt, nach Beschlussvorschlag abzustimmen.
Dem schließt sich auch Mitglied Offergeld an. Auch die Mitglieder Nellissen und
Schulte signalisieren ihre Zustimmung. Die Vorsitzende ruft den gemeinsamen
Antrag aller Fraktionen, gemäß Beschlussvorschlag abzustimmen, zur Abstimmung
auf.