Sitzung: 11.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0773/2012
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Stellungnahme einer Bürgerin wird in Teilen gefolgt. Der Rat
beschließt für den Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 –
Hafenstraße – eine eigenständige Gestaltungssatzung gemäß § 86 Abs. 1 BauO NW
mit Festlegungen zur Gestaltung von Werbeanlagen.
Zu
I.b) Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme von Herrn Bruns mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
II.a) Der Rat beschließt, die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die Hinweise und in die Begründung zur
Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.b) Der Rat beschließt, die Vorgaben der Stadtwerke Emmerich GmbH in die
Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Rat beschließt, die Vorgaben der Telekom Netzproduktion GmbH
in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Rat beschließt, der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere
Wasserbehörde zu folgen.
Aufgrund des für eine Versickerung erforderlichen massiven
Bodenaustauschs und vor dem Hintergrund des in der Mennonitenstraße vorhandenen
ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals wird von einer Versickerung des
Niederschlagswassers im Plangebiet abgesehen. Stattdessen soll das im Plangebiet
anfallende Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen in den in der
Mennonitenstraße vorhandenen ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal
eingeleitet werden.
Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung
werden in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung
aufgenommen.
Zu
II.e) Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird
gefolgt.
Der Rat beschließt, die von Seiten des Kreises Kleve als Untere
Bodenschutzbehörde aufgeführten Gutachten in die Hinweise zur
Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Der Rat beschließt, folgenden Textbaustein zum Thema „Altlasten“ in die
Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen:
„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und
der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen
altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die
bekannten und möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu
separieren und zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante
Nutzung abzustimmen.
Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“
Weiterhin beschließt der Rat, die weiteren Ausführungen des Kreises
Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema Bodenverunreinigungen in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
III.) Der Rat beschließt, dass die von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei
Kläne, Frye und Partner im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachte Stellungnahme mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Entwurf zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 –
Hafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den beiliegenden Entwurf mit Begründung gemäß § 86 Abs. 1 BauO NW als
eigenständige Gestaltungssatzung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E
17/1 – Hafenstraße –.
Herr Kemkes
informiert darüber, dass auch dieser Tagesordnungspunkt unter dem Thema
„Steuerung des Einzelhandels“ steht. Die zweite Offenlage zu dem Gelände Wemmer
und Janssen ist nun abgeschlossen. Es sind keine zusätzlichen Bedenken zu denen
der ersten Offenlage hinzugekommen. Er bittet den Ausschuss für
Stadtentwicklung nach Abschluss des durchgeführten Aufstellungsverfahrens den
abschließenden Satzungsbeschluss zu fassen.
Mitglied Sickelmann trägt vor, dass die Grünen dem Beschluss zustimmen
werden, da diese Steuerung in ihrem Sinne sei. Sie ist der Ansicht, dass bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen auch Ziele, die sich noch in der
Entwicklung befinden, zwingend gefolgt werden muss und fragt nach, ob der
Tagesordnungspunkt 3 „Landesentwicklungsplan – Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel“ mehr Rechtssicherheit in diesem Verfahren gibt.
Herr Kemkes
antwortet, dass dieser Tagesordnungspunkt insoweit zur Rechtssicherheit
beiträgt, als dass die Verwaltung bei der Aufstellung des Bebauungsplans die
Thematik des Landesentwicklungsplans bereits mit hat einfließen lassen und der
Teilplan schon vor Abschluss des Verfahrens für die Kommunen verbindlich
anzuwenden ist. Das heißt, dass die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes
in den laufenden Planverfahren einzuhalten sind. Die Verwaltung hat dies bei
der Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – in dieser Form
berücksichtigt.
Mitglied ten
Brink stellt fest, dass nur zwei Anregungen der Emmericher Bürger zu
berücksichtigen waren. Der Einwand bezüglich der Gestaltung wird mitgetragen.
Der zweite Einwand ist widersprüchlich zum Tagesordnungspunkt 3. Daher bestehen
seitens der CDU keine Bedenken und er stellt den Antrag nach Vorlage zu beschließen.