Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht zu den durchgeführten Beteiligungen nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beiliegenden Entwurf als Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Kemkes gibt einen Sachstandsbericht zu dem am 12.06.2012 im Ausschuss für Stadtentwicklung eingeleiteten Verfahren. Bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken vorgetragen, sodass nun die formelle Offenlage durchgeführt werden soll.

Mitglied Sickelmann möchte wissen, wie die in der Vorlage dargestellte Erhaltung der Grünstrukturen im Verfahren durchgesetzt wird. Herr Kemkes verweist auf die blaue Fläche, die die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche darstellt. Diese orientiert sich an der Krone des Baumes, sodass auf die Grünstrukturen Rücksicht genommen wurde. Dies wird vor einer Baugenehmigung auch explizit ausgesprochen.