Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)    Der Stellungnahme einer Bürgerin wird in Teilen gefolgt. Der Rat beschließt für den Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – eine eigenständige Gestaltungssatzung gemäß § 86 Abs. 1 BauO NW mit Festlegungen zur Gestaltung von Werbeanlagen.

 

Zu I.b)    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme von Herrn Bruns mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu II.a)   Der Rat beschließt, die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.b)   Der Rat beschließt, die Vorgaben der Stadtwerke Emmerich GmbH in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.c)   Der Rat beschließt, die Vorgaben der Telekom Netzproduktion GmbH in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.d)   Der Rat beschließt, der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Wasserbehörde zu folgen.

Aufgrund des für eine Versickerung erforderlichen massiven Bodenaustauschs und vor dem Hintergrund des in der Mennonitenstraße vorhandenen ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals wird von einer Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet abgesehen. Stattdessen soll das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen in den in der Mennonitenstraße vorhandenen ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal eingeleitet werden.

 

Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Hinweise und in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.

 

Zu II.e)   Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird gefolgt.

Der Rat beschließt, die von Seiten des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde aufgeführten Gutachten in die Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Der Rat beschließt, folgenden Textbaustein zum Thema „Altlasten“ in die Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen:

„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die bekannten und möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu separieren und zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante Nutzung abzustimmen.

Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“

 

Weiterhin beschließt der Rat, die weiteren Ausführungen des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema Bodenverunreinigungen in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

 

Zu III.)    Der Rat beschließt, dass die von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Kläne, Frye und Partner im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Stellungnahme mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

Zu 3)

 

Der Rat beschließt den beiliegenden Entwurf mit Begründung gemäß § 86 Abs. 1 BauO NW als eigenständige Gestaltungssatzung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße –.

 


 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.