Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

Der Rat beschließt, dem Antrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung auf Zurückziehung des Antrages der BGE-Fraktion "Einführung von EM-TV", zuzustimmen.

 


Mitglied Bartels bezieht sich auf den vorliegenden Antrag und erklärt, dass seine Fraktion dieses Medium nicht ausschließlich für Rats- und Ausschusssitzungen nutzen würde, sondern auch  für dass allgemeine Informationssystem der Verwaltung z. B. Übertragung von Stadtfesten oder Berichterstattung durch den Bürgermeister an Emmericher Bürger.

Vor diesem Hintergrund bittet er, diesem Antrag positiv zu folgen.

 

Mitglied Urbach schlägt vor, das Informationssystem anfangs nur für die Ratssitzungen zu nutzen. Seine Fraktion steht diesem Antrag sehr positiv gegenüber. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, könnte auch eine Medien- oder Technik  AG - wie am Gymnasium genutzt – eingesetzt werden.

 

Auch Mitglied Siebers unterstützt die Aussagen der Mitglieder Bartels und Urbach und hätte sich eine Diskussion im Fachausschuss gewünscht. Sie beantragt eine Verweisung an den Fachausschuss.

 

Frau Lebbing teilt mit, dass die Verwaltung sich sehr intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat, da zum einen der Antrag sehr früh bei der Verwaltung eingegangen ist und zum anderen sie eine Verweisung an den Fachausschuss nicht für sinnvoll hält, da  hierfür auch kein Fachausschuss zuständig ist.

Sie erläutert, dass die Prüfung die technische und rechtliche Umsetzbarkeit abbildet sowie Aussagen zu den aufzuwendenden Kosten liefert. Darüber hinaus werden auch mögliche Auswirkungen auf die Sitzungskultur aufgezeigt und die Gefahren einer verfremdeten Weiterverarbeitung des Bildmaterials hingewiesen. Nach Abwägung aller prüfrelevanter Aspekte spricht sich die Verwaltung gegen die Einführung von EM-TV aus.

 

Mitglied Beckschaefer bedankt sich für die ausführlichen Darstellungen der Verwaltung.

 

Mitglied Bartels stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag seiner Fraktion zurückzuziehen. Er kündigt an, diesen zu modifizieren und zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzubringen.

 

Die Mitglieder des Rates erklären sich hiermit einverstanden.

 

Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen: