Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Grundstück des St. Martinus-Stiftes an der Martinusstraße im Ortsteil Elten einen Bebauungsplan zur Sicherung und Fortentwicklung der bestehenden Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung EL 13/2 -St. Martinus-Stift-.

Das Aufstellungsverfahren wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Sein Bereich ist begrenzt:

 

-          im Norden durch die westliche und nördliche Grenze der Parzelle Gemarkung Elten, Flur 13, Flurstück 397 (städtischer Fußweg zwischen dem Gelände des St. Martinus-Stiftes und den Grundstücken Schmidtstraße 2 bis 42),

-          im Osten durch westliche Straßengrenze der Sandstraße,

-          im Süden durch die nördliche Straßengrenze der Martinusstraße,

-          im Westen durch die östliche Grenze der Parzelle Gemarkung Elten, Flur 13, Flurstück 396 (städtischer Fußweg zwischen dem Gelände des St. Martinus-Stiftes und den Grundstücken Martinusstr. 3 und Pastor-Woltering-Weg 2).

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgelegten Planungsvorentwurfes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „besondere Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.2 der städtischen Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer Bürgerversammlung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Seitens des Martinus-Stiftes wurde das Ansinnen vorgetragen, das Altenheim im Bereich der Sandstraße durch einen separaten Bauriegel zu ergänzen. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass sich der Bauherr hinsichtlich Architektur und Geschossigkeit an den vorhandenen Baukörper anschließt. Ziel der Planung ist, dass das Altenheim keine neuen zusätzlichen Heimplätze realisieren möchte, sondern eine Entflechtung der vorhandenen Anlage in der Form erfolgt, dass die vorhandene Arztpraxis verlegt wird, um die bisher engmaschigen Räumlichkeit neu verteilen zu können.

Die Verwaltung hat sich zur Aufstellung eines Bebauungsplanes entschlossen und bittet um die Einleitung des Verfahrens, um über die Öffentlichkeitsbeteiligung die weiteren Einzelheiten festzulegen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man nichts gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Dennoch haben sie Anregungen zum geplanten Baukörper. Der Park ist öffentlich zugänglich, der touristisch für die Kneipp-Angebote der Wirtschaftsförderung genutzt wird. Durch den geplanten Riegel würde der öffentliche Charakter des Parkes einen Innenhofcharakter erhalten. Hinzu kommt, dass durch die Planung Baumbestand betroffen ist. Von daher schlägt ihre Fraktion vor, im Verfahren nochmals zu überprüfen, ob der geplante Baukörper an das bestehende Gebäude heran geplant werden kann. Diese Vorgehensweise hätte auch einen energetischen Vorteil. Ihre Fraktion hat diese Anregung bereits mit dem Antragsteller besprochen, der diese Anregung aufgenommen hat.

Für ihre Fraktion teilt sie mit, dass sie bei der Abstimmung mit Enthaltung stimmt.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Kemkes mit, dass nach Aussage des Martinus-Stift die Arztpraxis und Räume im Untergeschoss in den neuen Baukörper verlagert werden sollen. Ziel der Maßnahme ist es nicht, die Anzahl der Heimplätze zu erhöhen.

 

Stellvertretender Vorsitzender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.