Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0831/2012
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Grundstück des St.
Martinus-Stiftes an der Martinusstraße im Ortsteil Elten einen Bebauungsplan
zur Sicherung und Fortentwicklung der bestehenden Pflegeeinrichtung aufzustellen.
Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung EL 13/2 -St. Martinus-Stift-.
Das
Aufstellungsverfahren wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Sein Bereich ist begrenzt:
-
im
Norden durch die westliche und nördliche Grenze der Parzelle Gemarkung Elten,
Flur 13, Flurstück 397 (städtischer Fußweg zwischen dem Gelände des St.
Martinus-Stiftes und den Grundstücken Schmidtstraße 2 bis 42),
-
im Osten
durch westliche Straßengrenze der Sandstraße,
-
im Süden
durch die nördliche Straßengrenze der Martinusstraße,
-
im
Westen durch die östliche Grenze der Parzelle Gemarkung Elten, Flur 13,
Flurstück 396 (städtischer Fußweg zwischen dem Gelände des St. Martinus-Stiftes
und den Grundstücken Martinusstr. 3 und Pastor-Woltering-Weg 2).
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt
die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgelegten Planungsvorentwurfes eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „besondere
Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.2 der städtischen Richtlinien für die
Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer
Bürgerversammlung sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Seitens des Martinus-Stiftes
wurde das Ansinnen vorgetragen, das Altenheim im Bereich der Sandstraße durch
einen separaten Bauriegel zu ergänzen. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass
sich der Bauherr hinsichtlich Architektur und Geschossigkeit an den vorhandenen
Baukörper anschließt. Ziel der Planung ist, dass das Altenheim keine neuen
zusätzlichen Heimplätze realisieren möchte, sondern eine Entflechtung der
vorhandenen Anlage in der Form erfolgt, dass die vorhandene Arztpraxis verlegt
wird, um die bisher engmaschigen Räumlichkeit neu verteilen zu können.
Die Verwaltung hat sich zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
entschlossen und bittet um die Einleitung des Verfahrens, um über die Öffentlichkeitsbeteiligung
die weiteren Einzelheiten festzulegen.
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man nichts gegen
die Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Dennoch haben sie Anregungen zum geplanten
Baukörper. Der Park ist öffentlich zugänglich, der touristisch für die
Kneipp-Angebote der Wirtschaftsförderung genutzt wird. Durch den geplanten
Riegel würde der öffentliche Charakter des Parkes einen Innenhofcharakter
erhalten. Hinzu kommt, dass durch die Planung Baumbestand betroffen ist. Von
daher schlägt ihre Fraktion vor, im Verfahren nochmals zu überprüfen, ob der
geplante Baukörper an das bestehende Gebäude heran geplant werden kann. Diese
Vorgehensweise hätte auch einen energetischen Vorteil. Ihre Fraktion hat diese
Anregung bereits mit dem Antragsteller besprochen, der diese Anregung
aufgenommen hat.
Für ihre Fraktion teilt sie mit, dass sie bei der Abstimmung mit
Enthaltung stimmt.
Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Kemkes mit, dass nach
Aussage des Martinus-Stift die Arztpraxis und Räume im Untergeschoss in den
neuen Baukörper verlagert werden sollen. Ziel der Maßnahme ist es nicht, die
Anzahl der Heimplätze zu erhöhen.
Stellvertretender Vorsitzender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag
der Verwaltung abstimmen.