Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich im Ortsteil Vrasselt an der Südseite der Hauptstraße zwischen Hagenackerweg und Jägerweg einen Bebauungsplan zur Entwicklung eines Wohnbaubereiches aufzustellen.

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung V 6/1 -Hauptstraße / Südost-. Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:

 

-          im Norden durch die südliche Straßengrenze der Hauptstraße,

-          im Osten durch die Verlängerung der östlichen Grenzen der Grundstücke an der Ostseite des Jägerweges (Jägerweg 19 bis 25) nach Süden bis 40,0 m Abstand zur Südgrenze des Grabenflurstückes Gemarkung Vrasselt, Flur 4, Nr. 150,

-          im Süden durch die Verbindung des letztgenannten Punktes mit der Verlängerung der Südgrenze des Grundstückes Hagenackerweg 2, Gemarkung Vrasselt, Flur 4, Flurstück 495 bis zur Ostgrenze des Hagenackerweges,

-          im Westen durch die östliche Straßengrenze des Hagenackerweges.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgelegten Planungsvorentwurfes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „besondere Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.2 der städtischen Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer Bürgerversammlung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert, dass die Begründung bereits mit der Vorstellung des Konzeptes zur Wohnbaulandbereitstellung geliefert wurde.

 

Mitglied Mölder wünscht, dass die Fläche Hagenackerweg/Ecke Hauptstraße als „Bushaltestelle“ ausgewiesen wird.

 

Herr Kemkes teilt mit, dass das angesprochene Flurstück 114 von der überbaubaren Fläche des Entwurfes ausgeschlossen ist. Für die Bushaltestelle ist es sicherlich nicht notwendig, dass die gesamte Fläche dafür in Anspruch genommen wird, sondern lediglich der Bereich um eine vernünftige Bushaltestelle anbieten zu können.

Mitglied ten Brink bittet daran zu denken, dass der Bereich entsprechend groß gestaltet wird, dass der zukünftige LKW-/Busverkehr berücksichtigt wird. 

 

Mitglied Mölder stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Sickelmann führt aus, dass der im Wohnbaulandkonzept beschlossene Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ verlassen wird. Sie möchte von der Verwaltung bestätigt wissen, dass die vorhanden Erschließung genutzt wird und keine innere Erschließung in dem Bereich erfolgt.

Herr Kemkes erklärt, dass aus dem Konzeptentwurf hervorgeht, dass längs der Hauptstraße eine überbaubare Fläche ausgewiesen und keine innere Erschließung vorgesehen ist. Natürlich hat sie Recht mit dem Aspekt Innen- vor Außenentwicklung, aber in diesem Bereich handelt es sich um eine Potentialfläche, die den Ortsrand abrundet und zudem den angenehmen Umstand aufweist, dass eine vorhandene Straße genutzt werden kann und keine weitere Flächenversiegelung für die Erschließung erforderlich ist.

 

Stellvertretender Vorsitzender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.