Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan auf evtl. noch vorhandene Kampfmittelablagerungen und Verhaltensmaßregeln im Falle tiefer Bodeneingriffe mit erheblichen mechanischen Belastungen abgewogen ist.

 

1.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde bzgl. der Forderung nach einer Gefährdungsabschätzung im Falle von Grundwasserhaltungen/-absenkungen im Plangebiet in Bezug auf den benachbarten Altstandort einer Tierkörperverwertungsanlage an der Goebelstraße mit der Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan nach Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 7/4 -Hansastraße-.

 

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 7/4 -Hansastraße- mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.