Sitzung: 11.12.2012 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0832/2012
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat beschließt, dass die
Stellungnahme des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Aufnahme
eines Hinweises in den Bebauungsplan auf evtl. noch vorhandene
Kampfmittelablagerungen und Verhaltensmaßregeln im Falle tiefer Bodeneingriffe
mit erheblichen mechanischen Belastungen abgewogen ist.
1.2 Der Rat beschließt, dass die
Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde bzgl. der Forderung nach einer
Gefährdungsabschätzung im Falle von Grundwasserhaltungen/-absenkungen im
Plangebiet in Bezug auf den benachbarten Altstandort einer
Tierkörperverwertungsanlage an der Goebelstraße mit der Aufnahme eines
entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan nach Durchführung der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung
abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen
Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 7/4
-Hansastraße-.
Zu 3)
Der Rat beschließt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E
7/4 -Hansastraße- mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.