Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan auf evtl. noch vorhandene Kampfmittelablagerungen und Verhaltensmaßregeln im Falle tiefer Bodeneingriffe mit erheblichen mechanischen Belastungen abgewogen ist.

 

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. P 4/1 -Raiffeisenstraße / Süd-.

 

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. P 4/1 -Raiffeisenstraße / Süd- mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Spiertz nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.