Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.

Ferner beauftragt der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung, die Wallstraße in den Bereich der 30 km/h-Zone miteinzubeziehen.

 


 

Herr Kemkes erläutert eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation.

Die Vorlage beruht auf einen bereits seit langem bestehenden Antrag auf Seiten der Politik, wo versucht werden sollte, eine einheitliche Zonenregelung zu bekommen. Seinerzeit waren die gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung allerdings noch dahin gehend, dass hinsichtlich der Einrichtung von 30 km/h-Zonen bestimmte bauliche Zustände erforderlich waren (wie z. B. Einengung, Einbau von Bodenschwellen). In der Innenstadt hat man im Zuge des weiteren Ausbaus die Straßen wie Mennonitenstraße, Kleiner Löwe, Wollenweberstraße nach diesen Kriterien ausgebaut. Da sich u. a. auch die Vorschriften hinsichtlich der Ausbauqualität für solche Zonen verändert haben hat sich die Verwaltung nunmehr dazu entschlossen, die Ausweisung von 30 km/h-Zone auf den gesamten innerstädtischen Bereich auszuweiten. Ziel ist die Vereinfachung der Verkehrsregelungen, die Reduzierung der Geschwindigkeit, Erhöhung der Akzeptanz durch den Verkehrsteilnehmer und die Reduzierung des Schilderwaldes.

Hinsichtlich der Parksituation macht er deutlich klar, dass durch Ausweitung der Zonenbeschilderung keine Verminderung der bestehenden Stellplätze erfolgt.

Nunmehr zeigt er die Ist-Situation (30 km/h + Halteverbot, 20 km/h-Zone, verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone) und im Anschluss daran die geplante Situation (30 km/h + Halteverbot, verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone) anhand der Power-Point-Präsentation. Die Planung sieht vor, dass die bisher als verkehrsberuhigter Bereich und mit 20 km/h ausgewiesenen Bereiche als 30 km/h-Zone ausgewiesen werden. Lediglich die Rheinpromenade bleibt unverändert im vorderen Bereich  „verkehrsberuhigter Bereich“ und die Kaßstraße und der fußläufige Bereich der Rheinpromenade bleiben unverändert „Fußgängerzone“.

Die gesamte Maßnahme wurde in sehr engem Kontakt mit der Polizei, dem Ordnungsamt und dem Bauhof vor Ort besichtigt. Aufgrund der sehr breiten Situation am Löwentor kam man zu dem Ergebnis, mit der 30 km/h-Zone dort zu beginnen, wo die bauliche Veränderung am Kleinen Löwen vorhanden ist. Die Polizei hat die gleiche Empfehlung ausgesprochen, da die geringe Platzsituation am Löwentor es schwierig macht, ein entsprechendes Zonenschild aufzustellen. Hinzu kommt, dass der Autofahrer dieses Zonenschild in dem Bereich nicht wirklich wahr nehmen würde. Aufgrund dessen hat man sich dazu entschlossen, die Wallstraße aus dem Konzept herauszulassen. Im Nachzug werden allerdings die Bereiche, wo derzeit bereits geparkt werden kann, mit einer entsprechenden Markierung versehen, damit ein einheitliches Bild erlangt wird. Mit Umbau des Löwentors im Rahmen der Bahnübergangsbeseitigung wird man die Wallstraße in die 30 km/h-Zone miteinbeziehen.

 

Für Mitglied Diekman und seine Fraktion ist nicht verständlich, warum die Wallstraße aus dem Konzept herausgelassen werden soll. Bereits jetzt wird auf der Wallstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und mehr gefahren und der Getränkemarkt hat eine sehr hohe Frequentierung.

Auf Verständnisnachfrage von Mitglied Diekman antwortet Herr Kemkes, dass für alle Bereiche, die nicht mit einem P, mit einer Markierung oder durch bauliche Maßnahmen als Parkplätze gekennzeichnet sind, eingeschränktes Halteverbot gilt. Dies bedeutet, dass außerhalb der gekennzeichneten Flächen das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen zulässig ist.

 

Mitglied ten Brink plädiert dafür, dass seitens der Verwaltung ganz deutlich klargestellt wird, dass durch die Umwandlung des gesamten innerstädtischen Bereiches in eine 30 km/-Zone keine Parkplätze verloren gehen. Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass auch dort zukünftig geparkt werden kann, wo es derzeit bereits möglich ist. Herr Kemkes macht die klare Aussage, dass keine Stellplätze verloren gehen.

 

Mitglied ten Brink fragt nunmehr hinsichtlich der baulichen Veränderungen in den Straßenflächen nach. In der Baustraße/Agnetenstraße ist die Agnetenstraße baulich höherliegend ausgeführt. Wie sieht die Verkehrsregelung aus, wenn man diesen Bereich als 30 km/h-Zone ausweist. Herr Kemkes führt aus, dass grundsätzlich die Regelung „Rechts vor Links“ gültig ist. In der Straßenverkehrsordnung gibt es eine Regelung, dass dort, wo die Bordsteinführung in abgesenkter Form die Straße quert (und man durchaus meinen könnte, es handele sich um eine Grundstücksausfahrt) die „Rechts vor Links“-Regelung aufgehoben wird. Der Verwaltung ist ein solcher Bereich allerdings nicht bekannt, sie wird diesbezüglich aber noch eine Prüfung vornehmen.

Mitglied ten Brink fragt die Verwaltung, ob man mit den Geschäftstreibenden Gespräche und eine Abstimmung herbeiführt, wenn eine solche Begehung stattfindet. Bislang wurden immer im Nachhinein vor Geschäften zusätzlich Parkplätze geschaffen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt nochmals aus, dass sich am jetzigen Stand nichts verändert und auch nichts wegfällt.

 

Ferner führt Mitglied ten Brink aus, dass im Jahre 2011 der einstimmige Ratsbeschluss gefasst wurde, dass die Sicherstellung des flüssigen Verkehrs auf tiefem Geschwindigkeitsniveau durch Gestaltung erfolgt. Durch den heutigen Beschluss erreicht man durchaus das tiefe Geschwindigkeitsniveau allerdings nicht die Sicherstellung des flüssigen Verkehrs. Hier spricht er speziell den Knotenpunkt Wollenweberstraße/Patersteege/Paaltjessteege an. Zu einem späteren Zeitpunkt kommt der Bereich Neumarkt noch hinzu. An einen flüssigen Verkehr in Richtung Zentrum sollte der Verwaltung viel liegen. Von der Verwaltung sollte geprüft werden, ob der Neue Steinweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben werden könnte, um den Knotenpunkt Wollenweberstraße/Patersteege/Paaltjessteege zu entlasten.

 

Mitglied Beckschaefer teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt. Es ist ganz wichtig, dass die bislang bestehenden Parkplätze als Bestand bestehen bleiben (wie z. B. am Parkring bis Ecke Im Euwer, Geistmarkt entlang der Christuskirche). Beim vom Mitglied ten Brink angesprochenen Knotenpunkt Wollenweberstraße/Patersteege/Paaltjesstege kann er keinerlei Probleme erkennen. Seines Erachtens ist die Änderung von Linienführungen des Straßenverkehrs völlig sinnlos.

Die Bitte von Mitglied Diekman, die Wallstraße in die 30 km/h-Zone miteinzubeziehen unterstützt er. Die Aussage der Verwaltung, dass die Einbeziehung dann erfolgt, wenn die Baumaßnahme Bahnübergang Löwentor umgesetzt wird, wird noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Auch er plädiert dafür, die Wallstraße sofort in die 30 km/h-Zone miteinzubeziehen.

 

Herr Kemkes versteht den Wunsch der Ausschussmitglieder zur Wallstraße als Prüfauftrag und man wird sich die Situation vor Ort nochmals anschauen. Bei der bereits durchgeführten Ortsbesichtigung waren alle Beteiligten der Meinung, dass das Aufstellen des Zonenschildes schwierig ist (Ampel etc.) und womöglich von den Autofahrern nicht wahrgenommen wird. Zumal der Bereich baulich auch noch mit einer Schwarzdecke fortgeführt wird und erst nach Einmündung in die Wallstraße die rote Aufpflasterung am Großen Löwen beginnt. Geplant ist, auf der Wallstraße die heutigen Stellplätze entsprechend baulich zu kennzeichnen, so dass eine Verkehrsberuhigung erfolgt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die Verwaltung sich die Situation mit der Polizei nochmals vor Ort anschaut und dann sicherlich zu einer Lösung kommt.

 

Mitglied Diekman stellt für seine Fraktion den Antrag, die Wallstraße in die 30 km/h-Zone einzubeziehen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass sie es begrüßt hätten, wenn vorher eine Bürgerinformation stattgefunden hätte. Auch die Emmericher Werbegemeinschaft wie auch die Gastronomie hätten informiert werden sollen. Ferner hält ihre Fraktion die Festsetzung von 30 kmh für die Steinstraße zu schnell. Abschließend möchte sie gerne wissen, wie die Umsetzung (insbesondere Fischerort) städtebaulich erfolgt.

Hinsichtlich der städtebaulichen Umsetzung teilt Herr Kemkes mit, dass diese in verschiedenster Weise erfolgt; Schilder, Markierung oder bauliche Vorkehrungen. Der Bereich „Fischerort“ stellt sich deutlich klar; die Stellplätze sind durch Nägel und entsprechende bauliche Markierungen und Schilder markiert. Eine Linienmarkierung erfolgt nur in den Bereichen mit Schwarzdecken. Eine vorherige Information der Gastronomie und Gewerbe ist nicht erfolgt, da keine Veränderung erfolgt. Es ändert sich lediglich die Fahrgeschwindigkeit und die Verkehrsregelung in der Innenstadt wird eindeutig geregelt.

 

Stellvertretender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung von Mitglied Diekman, die Wallstraße miteinzubeziehen, abstimmen.