Sitzung: 22.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0878/2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.
Ferner beauftragt
der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung, die Wallstraße in den
Bereich der 30 km/h-Zone miteinzubeziehen.
Herr Kemkes erläutert eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation.
Die Vorlage beruht auf einen bereits seit langem bestehenden Antrag auf Seiten
der Politik, wo versucht werden sollte, eine einheitliche Zonenregelung zu
bekommen. Seinerzeit waren die gesetzlichen Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung allerdings noch dahin gehend, dass hinsichtlich der
Einrichtung von 30 km/h-Zonen bestimmte bauliche Zustände erforderlich waren
(wie z. B. Einengung, Einbau von Bodenschwellen). In der Innenstadt hat man im
Zuge des weiteren Ausbaus die Straßen wie Mennonitenstraße, Kleiner Löwe,
Wollenweberstraße nach diesen Kriterien ausgebaut. Da sich u. a. auch die
Vorschriften hinsichtlich der Ausbauqualität für solche Zonen verändert haben
hat sich die Verwaltung nunmehr dazu entschlossen, die Ausweisung von 30
km/h-Zone auf den gesamten innerstädtischen Bereich auszuweiten. Ziel ist die
Vereinfachung der Verkehrsregelungen, die Reduzierung der Geschwindigkeit,
Erhöhung der Akzeptanz durch den Verkehrsteilnehmer und die Reduzierung des
Schilderwaldes.
Hinsichtlich der Parksituation macht er deutlich klar, dass durch
Ausweitung der Zonenbeschilderung keine Verminderung der bestehenden
Stellplätze erfolgt.
Nunmehr zeigt er die Ist-Situation (30 km/h + Halteverbot, 20 km/h-Zone,
verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone) und im Anschluss daran die geplante
Situation (30 km/h + Halteverbot, verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone)
anhand der Power-Point-Präsentation. Die Planung sieht vor, dass die bisher als
verkehrsberuhigter Bereich und mit 20 km/h ausgewiesenen Bereiche als 30
km/h-Zone ausgewiesen werden. Lediglich die Rheinpromenade bleibt unverändert im
vorderen Bereich „verkehrsberuhigter
Bereich“ und die Kaßstraße und der fußläufige Bereich der Rheinpromenade
bleiben unverändert „Fußgängerzone“.
Die gesamte Maßnahme wurde in sehr engem Kontakt mit der Polizei, dem
Ordnungsamt und dem Bauhof vor Ort besichtigt. Aufgrund der sehr breiten
Situation am Löwentor kam man zu dem Ergebnis, mit der 30 km/h-Zone dort zu
beginnen, wo die bauliche Veränderung am Kleinen Löwen vorhanden ist. Die
Polizei hat die gleiche Empfehlung ausgesprochen, da die geringe Platzsituation
am Löwentor es schwierig macht, ein entsprechendes Zonenschild aufzustellen.
Hinzu kommt, dass der Autofahrer dieses Zonenschild in dem Bereich nicht
wirklich wahr nehmen würde. Aufgrund dessen hat man sich dazu entschlossen, die
Wallstraße aus dem Konzept herauszulassen. Im Nachzug werden allerdings die
Bereiche, wo derzeit bereits geparkt werden kann, mit einer entsprechenden
Markierung versehen, damit ein einheitliches Bild erlangt wird. Mit Umbau des
Löwentors im Rahmen der Bahnübergangsbeseitigung wird man die Wallstraße in die
30 km/h-Zone miteinbeziehen.
Für Mitglied Diekman und seine Fraktion ist nicht verständlich, warum die
Wallstraße aus dem Konzept herausgelassen werden soll. Bereits jetzt wird auf
der Wallstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und mehr gefahren und der
Getränkemarkt hat eine sehr hohe Frequentierung.
Auf Verständnisnachfrage von Mitglied Diekman antwortet Herr Kemkes,
dass für alle Bereiche, die nicht mit einem P, mit einer Markierung oder durch
bauliche Maßnahmen als Parkplätze gekennzeichnet sind, eingeschränktes
Halteverbot gilt. Dies bedeutet, dass außerhalb der gekennzeichneten Flächen
das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen zulässig ist.
Mitglied ten Brink plädiert dafür, dass seitens der Verwaltung ganz
deutlich klargestellt wird, dass durch die Umwandlung des gesamten
innerstädtischen Bereiches in eine 30 km/-Zone keine Parkplätze verloren gehen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass auch dort zukünftig geparkt
werden kann, wo es derzeit bereits möglich ist. Herr Kemkes macht die klare
Aussage, dass keine Stellplätze verloren gehen.
Mitglied ten Brink fragt nunmehr hinsichtlich der baulichen
Veränderungen in den Straßenflächen nach. In der Baustraße/Agnetenstraße ist
die Agnetenstraße baulich höherliegend ausgeführt. Wie sieht die
Verkehrsregelung aus, wenn man diesen Bereich als 30 km/h-Zone ausweist. Herr
Kemkes führt aus, dass grundsätzlich die Regelung „Rechts vor Links“ gültig
ist. In der Straßenverkehrsordnung gibt es eine Regelung, dass dort, wo die
Bordsteinführung in abgesenkter Form die Straße quert (und man durchaus meinen
könnte, es handele sich um eine Grundstücksausfahrt) die „Rechts vor
Links“-Regelung aufgehoben wird. Der Verwaltung ist ein solcher Bereich allerdings
nicht bekannt, sie wird diesbezüglich aber noch eine Prüfung vornehmen.
Mitglied ten Brink fragt die Verwaltung, ob man mit den
Geschäftstreibenden Gespräche und eine Abstimmung herbeiführt, wenn eine solche
Begehung stattfindet. Bislang wurden immer im Nachhinein vor Geschäften
zusätzlich Parkplätze geschaffen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt nochmals aus, dass sich am jetzigen
Stand nichts verändert und auch nichts wegfällt.
Ferner führt Mitglied ten Brink aus, dass im Jahre 2011 der einstimmige
Ratsbeschluss gefasst wurde, dass die Sicherstellung des flüssigen Verkehrs auf
tiefem Geschwindigkeitsniveau durch Gestaltung erfolgt. Durch den heutigen
Beschluss erreicht man durchaus das tiefe Geschwindigkeitsniveau allerdings
nicht die Sicherstellung des flüssigen Verkehrs. Hier spricht er speziell den
Knotenpunkt Wollenweberstraße/Patersteege/Paaltjessteege an. Zu einem späteren
Zeitpunkt kommt der Bereich Neumarkt noch hinzu. An einen flüssigen Verkehr in
Richtung Zentrum sollte der Verwaltung viel liegen. Von der Verwaltung sollte
geprüft werden, ob der Neue Steinweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben
werden könnte, um den Knotenpunkt Wollenweberstraße/Patersteege/Paaltjessteege
zu entlasten.
Mitglied Beckschaefer teilt für seine Fraktion mit, dass man dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt. Es ist ganz wichtig, dass die
bislang bestehenden Parkplätze als Bestand bestehen bleiben (wie z. B. am
Parkring bis Ecke Im Euwer, Geistmarkt entlang der Christuskirche). Beim vom
Mitglied ten Brink angesprochenen Knotenpunkt
Wollenweberstraße/Patersteege/Paaltjesstege kann er keinerlei Probleme
erkennen. Seines Erachtens ist die Änderung von Linienführungen des
Straßenverkehrs völlig sinnlos.
Die Bitte von Mitglied Diekman, die Wallstraße in die 30 km/h-Zone
miteinzubeziehen unterstützt er. Die Aussage der Verwaltung, dass die
Einbeziehung dann erfolgt, wenn die Baumaßnahme Bahnübergang Löwentor umgesetzt
wird, wird noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Auch er plädiert dafür, die
Wallstraße sofort in die 30 km/h-Zone miteinzubeziehen.
Herr Kemkes versteht den Wunsch der Ausschussmitglieder zur Wallstraße
als Prüfauftrag und man wird sich die Situation vor Ort nochmals anschauen. Bei
der bereits durchgeführten Ortsbesichtigung waren alle Beteiligten der Meinung,
dass das Aufstellen des Zonenschildes schwierig ist (Ampel etc.) und womöglich
von den Autofahrern nicht wahrgenommen wird. Zumal der Bereich baulich auch
noch mit einer Schwarzdecke fortgeführt wird und erst nach Einmündung in die
Wallstraße die rote Aufpflasterung am Großen Löwen beginnt. Geplant ist, auf
der Wallstraße die heutigen Stellplätze entsprechend baulich zu kennzeichnen,
so dass eine Verkehrsberuhigung erfolgt.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die Verwaltung sich die
Situation mit der Polizei nochmals vor Ort anschaut und dann sicherlich zu
einer Lösung kommt.
Mitglied Diekman stellt für seine Fraktion den Antrag, die Wallstraße in
die 30 km/h-Zone einzubeziehen.
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass sie es begrüßt
hätten, wenn vorher eine Bürgerinformation stattgefunden hätte. Auch die
Emmericher Werbegemeinschaft wie auch die Gastronomie hätten informiert werden
sollen. Ferner hält ihre Fraktion die Festsetzung von 30 kmh für die
Steinstraße zu schnell. Abschließend möchte sie gerne wissen, wie die Umsetzung
(insbesondere Fischerort) städtebaulich erfolgt.
Hinsichtlich der städtebaulichen Umsetzung teilt Herr Kemkes mit, dass
diese in verschiedenster Weise erfolgt; Schilder, Markierung oder bauliche
Vorkehrungen. Der Bereich „Fischerort“ stellt sich deutlich klar; die
Stellplätze sind durch Nägel und entsprechende bauliche Markierungen und
Schilder markiert. Eine Linienmarkierung erfolgt nur in den Bereichen mit
Schwarzdecken. Eine vorherige Information der Gastronomie und Gewerbe ist nicht
erfolgt, da keine Veränderung erfolgt. Es ändert sich lediglich die
Fahrgeschwindigkeit und die Verkehrsregelung in der Innenstadt wird eindeutig
geregelt.
Stellvertretender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
mit der Ergänzung von Mitglied Diekman, die Wallstraße miteinzubeziehen,
abstimmen.