Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den beiliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes EL R/1 -Wasserstraße-.

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL R/1 -Wasserstraße- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan für das Grundstück Wasserstraße 31, Gemarkung Elten, Flur 19, Flurstück 444 dahin gehend geändert, dass die Festsetzung einer privaten Grünfläche auf der westlichen Teilfläche umgewandelt wird in „Reines Wohngebiet“ (WR) mit eingeschossiger offener Bauweise und einer Grundflächenzahl GRZ=0,4 bei gleichzeitiger Erweiterung der auf dem Grundstück bestehenden überbaubaren Fläche.

 


Herr Kemkes erläutert, dass dieses Verfahren bereits mehrfach im Fachausschuss behandelt wurde. Die Offenlage ist abgeschlossen und alle Unterlagen sind zusammengetragen so dass nunmehr der Satzungsbeschluss zur Planänderung erfolgen kann.

 

Mitglied ten Brink führt an, dass aus der Öffentlichkeit keine Anregungen und Bedenken vorgetragen wurden. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Gabriel merkt an, dass entsprechend der Sitzungsunterlagen der vergangenen Sitzungen immer davon gesprochen wurde, dass eine Erschließung des Grundstückes über die Wasserstraße erfolgte. Die Stadtwerke schreiben nunmehr, dass sehrwohl eine Erschließung über den Brunnenweg erfolgt ist. Das bestätigt weiterhin die Vermutung seiner Fraktion, dass die damaligen Kosten sehrwohl auf die anderen Anlieger umgelegt werden sind.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.