Sitzung: 07.05.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0951/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme
des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme
der Stadtwerke Emmerich GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den beiliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes EL R/1 -Wasserstraße-.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 7. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. EL R/1 -Wasserstraße- mit
Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der
Bebauungsplan für das Grundstück Wasserstraße 31, Gemarkung Elten, Flur 19,
Flurstück 444 dahin gehend geändert, dass die Festsetzung einer privaten
Grünfläche auf der westlichen Teilfläche umgewandelt wird in „Reines
Wohngebiet“ (WR) mit eingeschossiger offener Bauweise und einer
Grundflächenzahl GRZ=0,4 bei gleichzeitiger Erweiterung der auf dem Grundstück
bestehenden überbaubaren Fläche.
Herr Kemkes erläutert, dass dieses Verfahren bereits mehrfach im
Fachausschuss behandelt wurde. Die Offenlage ist abgeschlossen und alle
Unterlagen sind zusammengetragen so dass nunmehr der Satzungsbeschluss zur
Planänderung erfolgen kann.
Mitglied ten Brink führt an, dass aus der Öffentlichkeit keine
Anregungen und Bedenken vorgetragen wurden. Er stellt für seine Fraktion den
Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Gabriel merkt an, dass entsprechend der Sitzungsunterlagen der
vergangenen Sitzungen immer davon gesprochen wurde, dass eine Erschließung des
Grundstückes über die Wasserstraße erfolgte. Die Stadtwerke schreiben nunmehr,
dass sehrwohl eine Erschließung über den Brunnenweg erfolgt ist. Das bestätigt
weiterhin die Vermutung seiner Fraktion, dass die damaligen Kosten sehrwohl auf
die anderen Anlieger umgelegt werden sind.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.