Sitzung: 28.05.2013 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0951/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme
des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme
der Stadtwerke Emmerich GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den beiliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes EL R/1 -Wasserstraße-.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 7. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. EL R/1 -Wasserstraße- mit
Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der
Bebauungsplan für das Grundstück Wasserstraße 31, Gemarkung Elten, Flur 19,
Flurstück 444 dahin gehend geändert, dass die Festsetzung einer privaten
Grünfläche auf der westlichen Teilfläche umgewandelt wird in „Reines
Wohngebiet“ (WR) mit eingeschossiger offener Bauweise und einer
Grundflächenzahl GRZ=0,4 bei gleichzeitiger Erweiterung der auf dem Grundstück
bestehenden überbaubaren Fläche.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.