Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den beiliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes EL R/1 -Wasserstraße-.

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL R/1 -Wasserstraße- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan für das Grundstück Wasserstraße 31, Gemarkung Elten, Flur 19, Flurstück 444 dahin gehend geändert, dass die Festsetzung einer privaten Grünfläche auf der westlichen Teilfläche umgewandelt wird in „Reines Wohngebiet“ (WR) mit eingeschossiger offener Bauweise und einer Grundflächenzahl GRZ=0,4 bei gleichzeitiger Erweiterung der auf dem Grundstück bestehenden überbaubaren Fläche.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.