Sitzung: 25.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0998/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Festsetzung eines Ausschlusses
von Ein- und Ausfahrten an der Straßengrenze der Gerhard-Storm-Straße längs der
geplanten Stellplatzfläche nördlich des Gebäudes Gerhard-Storm-Straße 56 im
Offenlageentwurf vorzusehen und zur Erschließung des Stellplatzbereiches die
Begründung einer Wegebaulast über das Grundstück des Schulparkplatzes des
Willibrord-Gymnasiums in Aussicht zu stellen.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Aufnahme eines Hinweises in den
Bebauungsplan berücksichtigt wird.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den beigefügten Bebauungsplanentwurf als Entwurf
der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Kemkes
erläutert kurz die Vorlagen zu TOP 15 + 16.
Mitglied Spiertz
fragt nach, ob jetzt endlich was mit dem Gebäude passiert und
was der Grund ist,
warum der Ausschuss dieses Thema wieder auf dem Tisch hat.
Beigeordneter Dr.
Wachs erklärt, mit einem planerischen Konzept kann die Verwaltung sicher sein, dass
eine städtebaulich angemessene Lösung dort hin kommt und nicht etwas was nicht
gewollt ist. Wie das tatsächlich nachher umgesetzt wird, ist Sache des
Eigentümers; ob er den Altbestand erhält und weiter nutzt, ob er es abreißt und
etwas Neues baut, das offeriert ihm der Bebauungsplan. Der Eigentümer hat der
Verwaltung gegenüber noch nicht geäußert, was er im Detail dort machen will.
Durch einen Bebauungsplan werden jedenfalls Grenzen festgelegt.
Mitglied Mölder
äußert, der Vorhabenträger habe sich von der Verwaltung mehrfach beraten
lassen. Wie kommt der Vorhabenträger nun auf die abstruse Idee, direkt an der
Verkehrsinsel und an dem Kreisverkehr Stellplätze mit Ein- und
Ausfahrtsituation schaffen zu wollen. Hätte die Verwaltung dieses nicht im
Vorfeld ausräumen können, so dass der Ausschluss von Ein- u. Ausfahrten nicht
in den Beschlussvorschlag hätten eingearbeitet werden müssen.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs antwortet, dass mit der betreffenden planungsrechtlichen
Ausschlussfestsetzung den verkehrsrechtlichen Erfordernissen entsprochen wird
und die Erschließung der besagten Stellplätze im Plangebiet über den
städtischen Parkplatz geregelt wird.
Mitglied Mölder
erwidert, den Beschlussvorschlag, dass die Zufahrt über das eigene Grundstück
geschaffen wird, habe er gelesen. Trotzdem möchte er wissen, warum solche
Detailfragen in den Ausschuss müssen, wenn der Investor so oft bei der
Verwaltung war. Warum wird dem Ausschuss wieder ein Plan vorgelegt, den dieser
ablehnen muss. Hat das ganze Verfahren nicht zu einer Verzögerung beigetragen.
Mitglied Mölder ist ein wenig über die Länge des Verfahrens irritiert.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs entgegnet, essentiell für das Verfahren waren die schalltechnischen
Betrachtungen, die seitens des Investors beizubringen waren, die die Verwaltung
erst vor 2 – 4 Wochen erreicht haben. Der Investor hat sich so lange Zeit
gelassen und die Verwaltung hat dieses jetzt zügig in den Ausschuss gebracht.
Es wird Antrag nach
Vorlage gestellt.