Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Festsetzung eines Ausschlusses von Ein- und Ausfahrten an der Straßengrenze der Gerhard-Storm-Straße längs der geplanten Stellplatzfläche nördlich des Gebäudes Gerhard-Storm-Straße 56 im Offenlageentwurf vorzusehen und zur Erschließung des Stellplatzbereiches die Begründung einer Wegebaulast über das Grundstück des Schulparkplatzes des Willibrord-Gymnasiums in Aussicht zu stellen.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan berücksichtigt wird.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beigefügten Bebauungsplanentwurf als Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlagen zu TOP 15 + 16.

 

Mitglied Spiertz fragt nach, ob jetzt endlich was mit dem Gebäude passiert und

was der Grund ist, warum der Ausschuss dieses Thema wieder auf dem Tisch hat.

 

Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, mit einem planerischen Konzept kann die Verwaltung sicher sein, dass eine städtebaulich angemessene Lösung dort hin kommt und nicht etwas was nicht gewollt ist. Wie das tatsächlich nachher umgesetzt wird, ist Sache des Eigentümers; ob er den Altbestand erhält und weiter nutzt, ob er es abreißt und etwas Neues baut, das offeriert ihm der Bebauungsplan. Der Eigentümer hat der Verwaltung gegenüber noch nicht geäußert, was er im Detail dort machen will. Durch einen Bebauungsplan werden jedenfalls Grenzen festgelegt.

 

Mitglied Mölder äußert, der Vorhabenträger habe sich von der Verwaltung mehrfach beraten lassen. Wie kommt der Vorhabenträger nun auf die abstruse Idee, direkt an der Verkehrsinsel und an dem Kreisverkehr Stellplätze mit Ein- und Ausfahrtsituation schaffen zu wollen. Hätte die Verwaltung dieses nicht im Vorfeld ausräumen können, so dass der Ausschluss von Ein- u. Ausfahrten nicht in den Beschlussvorschlag hätten eingearbeitet werden müssen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet, dass mit der betreffenden planungsrechtlichen Ausschlussfestsetzung den verkehrsrechtlichen Erfordernissen entsprochen wird und die Erschließung der besagten Stellplätze im Plangebiet über den städtischen Parkplatz geregelt wird.

Mitglied Mölder erwidert, den Beschlussvorschlag, dass die Zufahrt über das eigene Grundstück geschaffen wird, habe er gelesen. Trotzdem möchte er wissen, warum solche Detailfragen in den Ausschuss müssen, wenn der Investor so oft bei der Verwaltung war. Warum wird dem Ausschuss wieder ein Plan vorgelegt, den dieser ablehnen muss. Hat das ganze Verfahren nicht zu einer Verzögerung beigetragen. Mitglied Mölder ist ein wenig über die Länge des Verfahrens irritiert.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs entgegnet, essentiell für das Verfahren waren die schalltechnischen Betrachtungen, die seitens des Investors beizubringen waren, die die Verwaltung erst vor 2 – 4 Wochen erreicht haben. Der Investor hat sich so lange Zeit gelassen und die Verwaltung hat dieses jetzt zügig in den Ausschuss gebracht.

 

Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.