Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 30/2 – Fulkskuhle –.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Plangebiet umfasst einen Bereich westlich der ´s-Heerenberger Straße sowie nördlich der Bahnlinie Amsterdam – Oberhausen und ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

Es geht um den Netto-Markt an der 's-Heerenberger Straße, Dort hat es einen Eigentümerwechsel gegeben und das Ansinnen des neuen Eigentümers ist, den vorhandenen Betrieb abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Auch hier ist wieder das Thema Einzelhandelskonzept betroffen, weil das Grundstück außerhalb des Versorgungsbereiches liegt. Im Einzelhandelskonzept steht, dass für den Fall, dass außerhalb des festgesetzten Versorgungsbereiches Einzelhandel zugelassen werden soll, der Aspekt der Nahversorgung dieses Betriebes nachgewiesen werden muss. Dieses ist in Form eines Gutachtens passiert. Es wurde durchleuchtet, welche Auswirkungen und welchen Einzugsbereich so ein Betrieb hat. Das Ergebnis ist, dass der jetzt schon vorhandene Betrieb und auch der künftige Betrieb, reine Nahversorgungsfunktionen erfüllen und keine negativen Auswirkungen auf die Innenstadt haben und von daher im Zuge des beschlossenen Einzelhandelskonzeptes in das System herein passen wird. Insofern die positive Vorlage, den Bebauungsplan zu ändern und die entsprechenden Festsetzungen zu treffen. Wichtig ist, dass der Markt eine geringfügige Flächenvergrößerung vorsieht, sich aber immer noch im Rahmen des nicht großflächigen Einzelhandels bewegt, d. h. von der Größenordnung her in den Zulässigkeitskatalog des allgemeinen Wohngebietes nach Baunutzungsverordnung reinpasst.

 

Mitglied Spiertz merkt an, im Lageplan zum Bebauungsvorschlag 5, ist die Anlieferung am Gebäude rechts dargestellt. Kann er davon ausgehen, dass das so bleiben wird, oder ob sich das noch ändern kann. Er hat Bedenken, weil die Wegeführung der Anlieferung über den fußläufigen Bereich der Kunden erfolgt. Wenn die Anlieferung vor der normalen Öffnungszeit statt findet, wird keiner gestört. Wenn sich dieses jedoch noch ändern sollte, könnten sich Gefahrenpotentiale ergeben.

 

Herr Kemkes erklärt, dass der Parkplatz so konzipiert ist, dass die Fahrgassen des Parkplatzes durch die Anlieferfahrzeuge genutzt werden können. Die Anlieferungsrampe im hinteren Bereich ist eingehaust, damit bei frühmorgendlicher Anlieferung die benachbarte Wohnbebauung vor Lärm geschützt ist. Der LKW fährt in ein überdachtes Gebäude hinein und innerhalb des Gebäudes findet dann die Verladung statt, so dass nach außen möglichst wenig Lärmbelastung entsteht.

 

Mitglied Sickelmann erinnert sich, dass vor ca. 25 Jahren der ehem. Plusmarkt (jetzt Netto) in den Biergarten des Slütter-Saales gebaut wurde. Ein mehrere hundert Jahre alter Baumbestand wurde gefällt. Nach 25 Jahren wird nun das Gebäude wieder abgerissen. In der Sachdarstellung steht unter Punkt 5, dass die auf dem Vorhabengrundstück vorhandenen Bäume nach Möglichkeit erhalten werden sollen. Dieses ist für Mitglied Sickelmann eine zu wachsweiche Formulierung. Damals wurde für 3 – 4 mehrere hunderte Jahre alter Kastanien eine Ausgleichspflanzung angelegt. Mitglied Sickelmann kann nicht erkennen, ob das geplante Gebäude mit Abstand zu dem von damals verbliebenen Baumbestand errichtet wird.

Sie stellt den Antrag, das im Bebauungsplan zwingend festzuschreiben ist, dass das Grün ausgeglichen wird und die vorh. Baumstrukturen, die sich, von der 's-Heerenberger Straße aus links des Marktes befinden, zu erhalten sind. Dies sind die alten Reste des Biergartens.

 

Beigeordneter Dr. Wachs erwidert, dass es hier erst um den Aufstellungsbeschluss geht und das Verfahren noch ganz am Anfang ist. Nach der Offenlage und der Bürgerbeteilung wird im ASE gemeinsam nach dem Sachstand geschaut. Das Ansinnen von Mitglied Sickelmann wird berücksichtigt werden.

 

Mitglied Sickelmann fordert, dass in der Niederschrift festgehalten wird, dass der Investor darauf hinzuweisen ist, dass das Grün zu erhalten ist und der Ausgleich auf dem Grundstück zu erfolgen hat.

 

Beigeordneter Dr. Wachs entgegnet, dass Sie damit das Abwägungsergebnis schon vorwegnimmt. Die Verwaltung ist ja erst dabei, die Argumente für die Auseinandersetzung im weiteren Verfahren zusammen zu stellen. Die Forderung von Mitglied Sickemann kann heute noch nicht festgeschrieben werden.

 

Mitglied Sickelmann äußert dazu, dass der ASE die städtebaulichen Richtlinien macht und ihre Fraktion möchte, dass die Grünstrukturen hier erhalten und vor allem ausgeglichen werden. Das ist ihrer Fraktion wichtig und darum möchte sie das auch zum Antrag erheben. Damit von vorne herein klar ist, dass hier nicht wieder eine graue Steinwüste entsteht.

 

Nach der Geschäftsordnung ist über den Beschlussvorschlag als erstes abzustimmen, weil Herr Spiertz bereits Antrag nach Vorlage gestellt hat.