Sitzung: 25.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 1020/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den
Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 30/2 –
Fulkskuhle –.
Die Änderung des
Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet
umfasst einen Bereich westlich der ´s-Heerenberger Straße sowie nördlich der
Bahnlinie Amsterdam – Oberhausen und ist in der beigefügten Karte durch eine
gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Herr Kemkes
erläutert die Vorlage.
Es geht um den
Netto-Markt an der 's-Heerenberger Straße, Dort hat es einen Eigentümerwechsel
gegeben und das Ansinnen des neuen Eigentümers ist, den vorhandenen Betrieb
abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Auch hier ist wieder das Thema
Einzelhandelskonzept betroffen, weil das Grundstück außerhalb des
Versorgungsbereiches liegt. Im Einzelhandelskonzept steht, dass für den Fall,
dass außerhalb des festgesetzten Versorgungsbereiches Einzelhandel zugelassen
werden soll, der Aspekt der Nahversorgung dieses Betriebes nachgewiesen werden
muss. Dieses ist in Form eines Gutachtens passiert. Es wurde durchleuchtet,
welche Auswirkungen und welchen Einzugsbereich so ein Betrieb hat. Das Ergebnis
ist, dass der jetzt schon vorhandene Betrieb und auch der künftige Betrieb,
reine Nahversorgungsfunktionen erfüllen und keine negativen Auswirkungen auf
die Innenstadt haben und von daher im Zuge des beschlossenen
Einzelhandelskonzeptes in das System herein passen wird. Insofern die positive
Vorlage, den Bebauungsplan zu ändern und die entsprechenden Festsetzungen zu
treffen. Wichtig ist, dass der Markt eine geringfügige Flächenvergrößerung
vorsieht, sich aber immer noch im Rahmen des nicht großflächigen Einzelhandels
bewegt, d. h. von der Größenordnung her in den Zulässigkeitskatalog des
allgemeinen Wohngebietes nach Baunutzungsverordnung reinpasst.
Mitglied Spiertz
merkt an, im Lageplan zum Bebauungsvorschlag 5, ist die Anlieferung am Gebäude
rechts dargestellt. Kann er davon ausgehen, dass das so bleiben wird, oder ob
sich das noch ändern kann. Er hat Bedenken, weil die Wegeführung der
Anlieferung über den fußläufigen Bereich der Kunden erfolgt. Wenn die
Anlieferung vor der normalen Öffnungszeit statt findet, wird keiner gestört.
Wenn sich dieses jedoch noch ändern sollte, könnten sich Gefahrenpotentiale
ergeben.
Herr Kemkes erklärt,
dass der Parkplatz so konzipiert ist, dass die Fahrgassen des Parkplatzes durch
die Anlieferfahrzeuge genutzt werden können. Die Anlieferungsrampe im hinteren
Bereich ist eingehaust, damit bei frühmorgendlicher Anlieferung die benachbarte
Wohnbebauung vor Lärm geschützt ist. Der LKW fährt in ein überdachtes Gebäude
hinein und innerhalb des Gebäudes findet dann die Verladung statt, so dass nach
außen möglichst wenig Lärmbelastung entsteht.
Mitglied Sickelmann
erinnert sich, dass vor ca. 25 Jahren der ehem. Plusmarkt (jetzt Netto) in den
Biergarten des Slütter-Saales gebaut wurde. Ein mehrere hundert Jahre alter
Baumbestand wurde gefällt. Nach 25 Jahren wird nun das Gebäude wieder abgerissen.
In der Sachdarstellung steht unter Punkt 5, dass die auf dem Vorhabengrundstück
vorhandenen Bäume nach Möglichkeit erhalten werden sollen. Dieses ist für
Mitglied Sickelmann eine zu wachsweiche Formulierung. Damals wurde für 3 – 4
mehrere hunderte Jahre alter Kastanien eine Ausgleichspflanzung angelegt.
Mitglied Sickelmann kann nicht erkennen, ob das geplante Gebäude mit Abstand zu
dem von damals verbliebenen Baumbestand errichtet wird.
Sie stellt den
Antrag, das im Bebauungsplan zwingend festzuschreiben ist, dass das Grün
ausgeglichen wird und die vorh. Baumstrukturen, die sich, von der
's-Heerenberger Straße aus links des Marktes befinden, zu erhalten sind. Dies
sind die alten Reste des Biergartens.
Beigeordneter Dr.
Wachs erwidert, dass es hier erst um den Aufstellungsbeschluss geht und das
Verfahren noch ganz am Anfang ist. Nach der Offenlage und der Bürgerbeteilung
wird im ASE gemeinsam nach dem Sachstand geschaut. Das Ansinnen von Mitglied
Sickelmann wird berücksichtigt werden.
Mitglied Sickelmann
fordert, dass in der Niederschrift festgehalten wird, dass der Investor darauf
hinzuweisen ist, dass das Grün zu erhalten ist und der Ausgleich auf dem
Grundstück zu erfolgen hat.
Beigeordneter Dr.
Wachs entgegnet, dass Sie damit das Abwägungsergebnis schon vorwegnimmt. Die
Verwaltung ist ja erst dabei, die Argumente für die Auseinandersetzung im
weiteren Verfahren zusammen zu stellen. Die Forderung von Mitglied Sickemann
kann heute noch nicht festgeschrieben werden.
Mitglied Sickelmann
äußert dazu, dass der ASE die städtebaulichen Richtlinien macht und ihre
Fraktion möchte, dass die Grünstrukturen hier erhalten und vor allem
ausgeglichen werden. Das ist ihrer Fraktion wichtig und darum möchte sie das
auch zum Antrag erheben. Damit von vorne herein klar ist, dass hier nicht
wieder eine graue Steinwüste entsteht.
Nach der
Geschäftsordnung ist über den Beschlussvorschlag als erstes abzustimmen, weil
Herr Spiertz bereits Antrag nach Vorlage gestellt hat.