Beschlussvorschlag

 

1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8

            BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein dahin gehend zu än-

            dern, dass

            a)         die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft für einen Teilbereich des

                        Grundstücks Gemarkung Klein-Netterden, Flur 11, Flurstück 302 am Kapellen-

                        berger Weg umgewandelt wird in eine Fläche für Versorgungsanlagen der

                        Zweckbestimmung „Wasserwerk“,

            b)         die bestehende Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen der Zweckbe-

                        stimmung „Wasserwerk“ auf den Grundstücken Gemarkung Emmerich, Flur 1,

                        Flurstücke 13 und 14 sowie die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft

                        innerhalb des Waldstückes Helenenbusch auf den Grundstücken Gemarkung

                        Emmerich, Flur 1, Flurstücke 3, 7 und 29 umgewandelt wird in Waldfläche.

 

2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbe-

            teiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden FNP-Änderungs-

            konzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen

            Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und

            sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.