Sitzung: 29.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1196/2014
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des
vorgelegten Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen
Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Herr Kemkes macht den Vorschlag die TOP 17
und 18 zusammen zu diskutieren und die Abstimmung getrennt vorzunehmen.
Mitglied Bartels teilt mit, dass er im Grunde
kein Problem mit der Änderung habe, jedoch äußert er bezüglich der
emissionsbehafteten Gewerbebetriebe Bedenken. Er erkundigt sich, inwieweit eine
Ansiedlung von Betrieben, die der sportlichen oder gesundheitlichen Nutzung
dienlich sind, zulässig sind. Er erweitert seine Frage in der Richtung, ob
durch eine Festlegung eine Beschränkung von Chancen und Möglichkeiten
vorgerufen wird.
Herr Kemkes stellt sicher, dass Mitglied
Bartels die Nachnutzung des alten OBI Marktes meint und erklärt, dass ein
Entwicklungspotenzial an echten GI-Flächen vorhanden ist, die ganz bewusst in
die Planung aufgenommen wurden, sodass eine heranrückende Wohnbebauung keine
Probleme darstellt. Er stellt klar, dass mit diesen Reserveflächen vorsichtig
umgegangen werden sollte, damit dort auch stärker emittierende Gewerbebetriebe
ansässig werden können, so wie die bereits vorhandene Remex Anlage. Aus diesem
Grund wird es als sinnvoll erachtet, dass man für diese Flächen eine solche
Entwicklung vorhält. Die weiteren Einschränkungen, wie der Ausschluss von
bordellartigen Betrieben und Einzelhandel, sind Folgen, die darauf abzielen,
eine solche Entwicklung möglich zu machen. Weiter erklärt er, dass momentan ein
Bauantrag vorliegt, welcher eine bordellartige Nutzung vorsieht und dass nicht
eine kleinräumliche Betrachtung vorgenommen wurde, sondern gesamträumlich,
wodurch dies auch städtebaulich zu begründen ist. Aus den vorgelegten Gründen
sind die Vorlagen in dieser Form entstanden.
Mitglied Bartels erklärt, dass er seine Frage
nicht beantwortet sieht und spricht erneut die mögliche Einschränkung an. Zudem
stellt er die Frage, ob das Gelände des alten OBI Marktes nicht einer
sportlichen Nutzung zugeführt werden könne. Er stellt den entsprechenden
Prüfauftrag an die Verwaltung.
Herr Kemkes erklärt, dass im Rahmen des
Planverfahrens eine Prüfung stattfinden könne, die prüft, welche Nutzungen
GI-verträglich sind. Hierdurch wird Entwicklungspotenzial für das Gebäude offen
gehalten.
Mitglied Jessner erklärt, dass ein
Indoor-Spielplatz aufgrund der Geräuschentwicklung in ein GI-Gebiet gehört,
jedoch dies baurechtlich anders zu betrachten ist. Des Weiteren erklärt er,
dass es in Emmerich nicht an GE-Flächen sondern an GI-Flächen mangelt. Wenn
eine bestimmte Nutzung eines Gewerbegebietes vorgesehen wird, kann nicht mehr
so einfach ein störender Betrieb angesiedelt werden, da Abstände zu wahren
sind. Der Mangel besteht darin, dass für emittierende Betriebe keine Flächen
zur Verfügung stehen. Es besteht somit hier die Chance eine GI-Fläche für
emittierende Betriebe zu sichern, da viele Anfragen von emittierenden Betrieben
gestellt werden, denen keine Ansiedlungsflächen zur Verfügung gestellt werden
können. Er ist der Auffassung, dass eine Einschränkung eher auftreten würde,
wenn man in dem GI-Gebiet nicht emittierende Betriebe ansiedelt, sodass keine
emittierenden Betriebe mehr angesiedelt werden können. Er stellt den Antrag,
nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Beckschaefer stellt die Frage, wer
momentan der Eigentümer der OBI Halle ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
sich das Grundstück, auf dem die OBI Halle steht, im Eigentum eines
Geschäftsmannes aus Duisburg befindet. Er klärt den Ausschuss für
Stadtentwicklung auf, dass das Geschäftsfeld des Geschäftsmannes aus dem
Vortrag von Herrn Kemkes zu ersehen ist.
Mitglied Beckschaefer fragt weiter, ob die
Halle bereits im Eigentum des Geschäftsmannes war, als der OBI Markt noch an
der Duisburger Straße ansässig war.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
OBI die Halle von dem seinerzeitigen Eigentümer gemietet oder gepachtet hat.
Mitglied Beckschaefer fragt, ob dieser
Eigentümer gewillt ist, das Grundstück an die Stadt Emmerich am Rhein zu
verkaufen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
die Stadt keine Intention hat, dieses Grundstück zu erwerben.