Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes macht den Vorschlag die TOP 17 und 18 zusammen zu diskutieren und die Abstimmung getrennt vorzunehmen.

 

Mitglied Bartels teilt mit, dass er im Grunde kein Problem mit der Änderung habe, jedoch äußert er bezüglich der emissionsbehafteten Gewerbebetriebe Bedenken. Er erkundigt sich, inwieweit eine Ansiedlung von Betrieben, die der sportlichen oder gesundheitlichen Nutzung dienlich sind, zulässig sind. Er erweitert seine Frage in der Richtung, ob durch eine Festlegung eine Beschränkung von Chancen und Möglichkeiten vorgerufen wird.

 

Herr Kemkes stellt sicher, dass Mitglied Bartels die Nachnutzung des alten OBI Marktes meint und erklärt, dass ein Entwicklungspotenzial an echten GI-Flächen vorhanden ist, die ganz bewusst in die Planung aufgenommen wurden, sodass eine heranrückende Wohnbebauung keine Probleme darstellt. Er stellt klar, dass mit diesen Reserveflächen vorsichtig umgegangen werden sollte, damit dort auch stärker emittierende Gewerbebetriebe ansässig werden können, so wie die bereits vorhandene Remex Anlage. Aus diesem Grund wird es als sinnvoll erachtet, dass man für diese Flächen eine solche Entwicklung vorhält. Die weiteren Einschränkungen, wie der Ausschluss von bordellartigen Betrieben und Einzelhandel, sind Folgen, die darauf abzielen, eine solche Entwicklung möglich zu machen. Weiter erklärt er, dass momentan ein Bauantrag vorliegt, welcher eine bordellartige Nutzung vorsieht und dass nicht eine kleinräumliche Betrachtung vorgenommen wurde, sondern gesamträumlich, wodurch dies auch städtebaulich zu begründen ist. Aus den vorgelegten Gründen sind die Vorlagen in dieser Form entstanden.

 

Mitglied Bartels erklärt, dass er seine Frage nicht beantwortet sieht und spricht erneut die mögliche Einschränkung an. Zudem stellt er die Frage, ob das Gelände des alten OBI Marktes nicht einer sportlichen Nutzung zugeführt werden könne. Er stellt den entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung.

 

Herr Kemkes erklärt, dass im Rahmen des Planverfahrens eine Prüfung stattfinden könne, die prüft, welche Nutzungen GI-verträglich sind. Hierdurch wird Entwicklungspotenzial für das Gebäude offen gehalten.

 

Mitglied Jessner erklärt, dass ein Indoor-Spielplatz aufgrund der Geräuschentwicklung in ein GI-Gebiet gehört, jedoch dies baurechtlich anders zu betrachten ist. Des Weiteren erklärt er, dass es in Emmerich nicht an GE-Flächen sondern an GI-Flächen mangelt. Wenn eine bestimmte Nutzung eines Gewerbegebietes vorgesehen wird, kann nicht mehr so einfach ein störender Betrieb angesiedelt werden, da Abstände zu wahren sind. Der Mangel besteht darin, dass für emittierende Betriebe keine Flächen zur Verfügung stehen. Es besteht somit hier die Chance eine GI-Fläche für emittierende Betriebe zu sichern, da viele Anfragen von emittierenden Betrieben gestellt werden, denen keine Ansiedlungsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Er ist der Auffassung, dass eine Einschränkung eher auftreten würde, wenn man in dem GI-Gebiet nicht emittierende Betriebe ansiedelt, sodass keine emittierenden Betriebe mehr angesiedelt werden können. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Beckschaefer stellt die Frage, wer momentan der Eigentümer der OBI Halle ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass sich das Grundstück, auf dem die OBI Halle steht, im Eigentum eines Geschäftsmannes aus Duisburg befindet. Er klärt den Ausschuss für Stadtentwicklung auf, dass das Geschäftsfeld des Geschäftsmannes aus dem Vortrag von Herrn Kemkes zu ersehen ist. 

 

Mitglied Beckschaefer fragt weiter, ob die Halle bereits im Eigentum des Geschäftsmannes war, als der OBI Markt noch an der Duisburger Straße ansässig war.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass OBI die Halle von dem seinerzeitigen Eigentümer gemietet oder gepachtet hat.

 

Mitglied Beckschaefer fragt, ob dieser Eigentümer gewillt ist, das Grundstück an die Stadt Emmerich am Rhein zu verkaufen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Stadt keine Intention hat, dieses Grundstück zu erwerben.