Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme bzgl. der Einräumung zu großer Gebäudehöhen im WB-Bereich auf der Grundlage der Ausführungen im weiteren Planverfahren nicht durch veränderte Planfestsetzungen zu folgen.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Übernahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme der Feuerwehr betreffend Sicherung von Rettungsmaßnahmen für das auf der Hinterlandfläche des Grundstückes Hinter dem Hirsch 7 geplante Gebäude mittlerer Höhe nicht durch planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan zu entsprechen, sondern diese Problematik auf das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren zu verlagern.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 06.03.2012 sowie den ergänzenden Aufstellungsbeschluss vom 09.04.2013 dahin gehend zu ändern, dass die in das Bebauungsplanverfahren E 23/2 eingezogenen Grundstücke der Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus Gemarkung Emmerich, Flur 23, Flurstücke 429, 430 tlw. 431 und 432 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen werden.

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchzuführen und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

 


Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit Punkt 9 beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Mitglied Beckschaefer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.