Sitzung: 29.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1219/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme bzgl. der
Einräumung zu großer Gebäudehöhen im WB-Bereich auf der Grundlage der
Ausführungen im weiteren Planverfahren nicht durch veränderte Planfestsetzungen
zu folgen.
1.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Stellungnahme des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Übernahme eines Hinweises in den
Bebauungsplan gefolgt wird.
1.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme der Feuerwehr
betreffend Sicherung von Rettungsmaßnahmen für das auf der Hinterlandfläche des
Grundstückes Hinter dem Hirsch 7 geplante Gebäude mittlerer Höhe nicht durch
planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan zu entsprechen, sondern diese
Problematik auf das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren zu verlagern.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 06.03.2012 sowie den
ergänzenden Aufstellungsbeschluss vom 09.04.2013 dahin gehend zu ändern, dass
die in das Bebauungsplanverfahren E 23/2 eingezogenen Grundstücke der Kath.
Kirchengemeinde St. Christophorus Gemarkung Emmerich, Flur 23, Flurstücke 429,
430 tlw. 431 und 432 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen
werden.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchzuführen und
die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit Punkt 9 beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Mitglied Beckschaefer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.