Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der 2009 gewählte Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat sich - wie alle diesem Rat vorangegangenen Räte seit der Kommunalwahl 1979 - dazu entschieden, für die Ortsteile Ortsvorsteher zu bestellen.

In Konsequenz soll auch der am 25.05.2014 neu zu wählenden Vertretung das Initiativrecht für eine möglicherweise zukünftig andere Praxis zukommen und keine Vorwegnahme der Entscheidung durch den noch amtierenden Rat in seiner letzten Sitzung erfolgen.

Die Behandlung des vorliegenden Antrages ist im Vorfeld der interfraktionellen Beratungen vor Konstituierung des neuen Rates zu entscheiden.

 

 

 

 

Begründung

Die SPD -Distrikt Elten- beantragt mit Schreiben vom 27.04.2014 für den Ortsteil Elten nach den Wahlen im Mai einen Ortsausschuss einzurichten, in welchem alle Eltener Angelegenheiten vor Ort beraten werden.

 

Rechtliche Grundlage

§ 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) regelt, dass für jeden Gemeindebezirk (hier: Ortsteil) vom Rat entweder Bezirksausschüsse (Ortsausschüsse) zu bilden oder Ortsvorsteher zu wählen sind.

 

Anders als kreisfreie Städte haben kreisangehörige Kommunen Wahlfreiheit. Sie können

a)            für Ortsteile je einen Ortsausschuss bilden oder

b)            für Ortsteile je einen Ortsvorsteher wählen oder

c)            für einzelne Ortsteile einen Ortsausschuss bilden und für andere einen Ortsvorsteher wählen

 

Die Gemeinde muss sich für eine der drei Möglichkeiten durch eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung entscheiden.

 

Die Ortsauschüsse unterscheiden sich von ihrer Rechtsnatur her von den Ausschüssen des Rates vor allem dadurch, dass

-       bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat das bei der Gemeinderatswahl im jeweiligen Ortsteil erzielte Stimmenverhältnis maßgeblich ist

-       ihnen mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören können

-       der Vorsitzende und der/die Stellvertreter aus den Reihen der ihm angehörenden Ratsmitgliedern gewählt werden

-       ihr Aufgabenbereich räumlich auf Angelegenheiten des Ortsteiles beschränkt ist 

 

Situation vor Ort

§ 12 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein bestimmt, dass der Rat für seine Ortsteile Ortsvorsteher wählt. So sind für die Ortsteile Elten, Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt Ortsvorsteher bestellt.

Die Einrichtung eines Ortsausschusses für den Ortsteil Elten setzt folglich die Änderung der Hauptsatzung mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder voraus.

 

Ein Ortsausschuss für den Ortsteil Elten wurde einmalig im Jahr 1975  gegründet. Aufgabe dieses Gremiums war es – als Nachfolger des ehemals selbständigen, nach der Eingemeindung Eltens  noch beratend tätigen Rates der Gemeinde Elten - Angelegenheiten vor zu beraten, die den Ortsteil Elten betrafen.

Nach der Kommunalwahl am 30.09.1979 beschloss der Rat, auch für den Ortsteil Elten einen Ortsvorsteher zu wählen.

 

Die Institution Ortsvorsteher in seiner Funktion als Bindeglied zwischen dem Rat und der Bevölkerung des jeweiligen Ortsteils hat sich bewährt. Zudem sind im Rat der Stadt gewählte Mandatsträger aus den Ortsteilen, die diese Interessen ebenfalls vertreten.  Wichtigste Aufgabe des Ortsvorstehers ist es, die Belange seines Bezirkes gegenüber dem Rat zu vertreten. Er ist berechtigt, sich in Angelegenheiten seines Ortsteils jederzeit mit Anregungen und Empfehlungen an den Rat, entscheidungsbefugte Ausschüsse sowie den Bürgermeister zu wenden. Die durch den Rat der Stadt gewählten Ortsvorsteher nehmen diese Pflichten wirksam und effektiv wahr. Darüber hinaus sind sie auch mit repräsentativen Aufgaben betraut.

 

Bislang wurde durch Rat und Verwaltung auch mit Blick auf effizientes Verwaltungshandeln das Ziel verfolgt, Entscheidungsprozesse zu optimieren. So wurden die Anzahl der Mitglieder des Rates entsprechend der Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes durch Satzung verringert und Ausschüsse zusammengelegt bzw. nicht mehr eingerichtet. (z.B. Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie der Ausschuss für Landespflege und Umweltschutz zum Ausschuss für Stadtentwicklung,  Verzicht auf den Geschäfts- und Verfassungsausschuss etc.)

Bei der Frage der Bildung eines Ortsausschusses in Elten ist auch die Kostenseite zu berücksichtigen. Diese richten sich in Bezug auf die Sitzungsgelder nach der Anzahl der Mitglieder und der Sitzungen. Hinzu kommt der nicht zu unterschätzende personelle Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen in den entsprechenden Fachbereichen/Dezernaten (Vorlagen, Einladungen, Arbeits- und Fahrtzeit, Niederschrift etc.).  Vor diesem Hintergrund werden in Städten vergleichbarer Größenordnungen in der weitaus überwiegenden Anzahl keine Bezirksausschüsse gebildet.  

 

Die Entscheidung darüber, ob die Interessen der Ortsteile durch einen einzurichtenden Ortsausschuss oder durch einen Ortsvorsteher wahrgenommen werden sollen, trifft der Rat. Vor dem Hintergrund der am 25.05.2014 stattfindenden Kommunalwahlen ist es nach Auffassung der Verwaltung geboten, dem neu gewählten Rat die Entscheidungsfreiheit zu lassen, das bisherige System fortzusetzen oder einen Wechsel zu initiieren.

 


 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.