Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Anregung auf bevorzugte Entwicklung der dem Innenbereich zugehörigen Wohnbaureserveflächen auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung abgewogen wird.

 

1.2       Der Rat stellt fest, dass das Plangebiet keinen in Bezug auf die geplante Wohnnutzung schädlichen Immissionen im Sinne des Immissionsschutzrechtes ausgesetzt ist.

 

1.3       Der Rat stellt fest, dass die Entwicklung des Bebauungsplanbereiches keine wesentliche Wertänderung für die bestehenden Wohngrundstücke im Ortsteil Vrasselt bewirkt.

 

1.4       Der Rat stellt fest, dass mit der geringfügigen Erweiterung des Siedlungsbereiches durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die zukünftige Ortsteilentwicklung infolge des demografischen Wandels zu befürchten sind.

 

1.5       Der Rat stellt fest, dass der Lebensraum für Amphibien durch den weitgehenden Erhalt der Grabenstruktur im Wesentlichen erhalten bleibt und dass eine etwaige Krötenwanderung auf der Hauptstraße durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

1.6       Der Rat stellt fest, dass die Abrundung der Bebauung am südöstlichen Siedlungsrand unter dem Aspekt der Integration in das Dorfgefüge unproblematisch ist.

 

1.7       Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Anrechnung der Bauflächenreserven des Ortsteiles Praest in die Bedarfsdeckung für die Eigenentwicklung des Ortsteiles Vrasselt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist. 

 

1.8       Der Rat stellt fest, dass durch das Planverfahren keine zusätzlichen Erfordernisse für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze hervorgerufen werden.

 

1.9       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Überschreitung des prognostizierten Jahresbedarfes an Bauflächen für den Ortsteil Vrasselt durch das Angebot des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.10     Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Berücksichtigung der bestehenden Nutzung von Solarenergie auf der Nordseite der Hauptstraße durch die Festsetzungen im Bebauungsplan zur Positionierung der überbaubaren Fläche, zu den Gebäudehöhen und zu den Dachformen abgewogen sind.

 

1.11     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Verlegung der Schulbushaltestelle im Bereich Hauptstraße / Hubertusstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.12     Der Rat beschließt, dass die Anregung auf Einrichtung einer Spielplatzfläche östlich des Verfahrensgebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.13     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen einen abrechnungsfähigen Straßenausbau der Hauptstraße infolge der mit den Neubaumaßnahmen verbundenen Eingriffe in den Straßenkörper mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.14     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Verzicht auf ein Pflanzgebot hochwachsender Gehölze im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist. 

 

1.15       Der Rat stellt fest, dass den Anwohnern der Hauptstraße im Rahmen dieses Planverfahrens kein Erlass von Erschließungsbeiträgen oder Straßenausbaubeiträgen nach KAG für einen zukünftigen Ausbau der Hauptstraße in Aussicht gestellt werden kann.

 

1.16       Der Rat stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen werden können.

 

1.17       Der Rat beschließt, dass die Bedenken bzgl. der aufgetretenen Überschwemmungen bei hohem Grundwasserstand im Bereich Hagenackerweg / Hauptstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.18       Der Rat stellt fest, dass die Stadt Emmerich am Rhein nicht über die Vergabe der neuen Bauplätze an die zukünftigen Bauherren bestimmen kann.

 

1.19     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.

 

1.20     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.

 

1.21     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.

 

1.22                 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.

 

1.23     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme betreffend Bautätigkeitsnachweis im Ortsteil Vrasselt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.24     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme betreffend Diskrepanz in der Einschätzung der städtebaulichen Entwicklung im Aufstellungsantrag im Vergleich zur Einschätzung der Verwaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.25     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 7,5 m über Straßenniveau mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.26     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Satteldachform mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.27     Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Beschränkung der Bauweise im Plangebiet auf eine Bungalowbauweise mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.28     Der Rat stellt fest, dass der Anregung betreffend Ausschluss von Mehrfamilienhäusern im Bebauungsplanentwurf entsprochen wird. 

 

1.29     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer um 2 m vergrößerten Tiefe der überbaubaren Fläche an der Hauptstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.30     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Alternativstandort für die Schulbushaltestelle mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.31     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Spielplatzfläche auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.32     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Versorgungsfläche für eine Gemeinschaftsenergieversorgungsanlage für das gesamte Plangebiet auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.33     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung privater Ver- und Entsorgungsleitungen auf den Vorgartenflächen mit Übergabepunkt auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 zu den Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.34     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Kostenübernahme einer straßenbaulichen Sanierungsmaßnahme durch die Bauherren nach Realisierung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.35     Der Rat stellt fest, dass der Anregung auf Höhenbeschränkung der Heckenstruktur auf der Grünfläche durch die Auswahl der Pflanzenarten in der nachträglichen Festsetzung eines Pflanzgebotes unter Beschluss Nr. 2.1 entsprochen wird.

 

1.36     Der Rat stellt fest, dass die Angelegenheit des V-DSL Netzausbaues durch die Telekom nicht im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt werden kann.

 

 

Zu 2)

2.1       Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplan­entwurfes bzgl. Festsetzung eines Pflanzgebotes auf der Grünfläche des Bebauungsplanes nach Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.

 

2.2       Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgehandelte Änderung des Bebauungsplanentwurfes bzgl. der außerhalb des Plangebietes gesicherten Ausgleichskompensation nach Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.

 

2.3       Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplan­entwurfes bzgl. der Erweiterung der Gewässerflächenfestsetzung an der Hauptstraße sowie der auf ihr liegenden Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte um 1 m nach Süden nach Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.

 

2.4       Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplan­entwurfes bzgl. der Verschiebung der überbaubaren Flächen und der Festsetzung einer nicht bebaubaren Grundstücksteilfläche an der Hauptstraße um 1 m nach Süden nach Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.

 

2.5       Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplan­entwurfes bzgl. der Festsetzung einer Straßenbegrenzungslinie längs der nördlichen, bzw. der westlichen Grenze der Entwässerungsgräben an der Hauptstraße und dem Hagenackerweg nach Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.

 

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan Nr. V 6/1 -Hauptstraße / Südost-.

 

 

Zu 4)

Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V 6/1 -Hauptstraße / Südost- einschließlich der unter Punkt 2 abgehandelten Entwurfsänderungen nach Offenlage gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Brouwer nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.