Sitzung: 13.05.2014 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Enthaltungen: 9
Vorlage: 05 - 15 1220/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat beschließt, dass die Anregung auf bevorzugte Entwicklung der
dem Innenbereich zugehörigen Wohnbaureserveflächen auf der Grundlage der
Ausführungen der Verwaltung abgewogen wird.
1.2 Der Rat stellt fest, dass das Plangebiet keinen in Bezug auf die
geplante Wohnnutzung schädlichen Immissionen im Sinne des
Immissionsschutzrechtes ausgesetzt ist.
1.3 Der Rat stellt fest, dass die Entwicklung des Bebauungsplanbereiches
keine wesentliche Wertänderung für die bestehenden Wohngrundstücke im Ortsteil
Vrasselt bewirkt.
1.4 Der Rat stellt fest, dass mit der geringfügigen Erweiterung des
Siedlungsbereiches durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine
nennenswerten negativen Auswirkungen auf die zukünftige Ortsteilentwicklung
infolge des demografischen Wandels zu befürchten sind.
1.5 Der Rat stellt fest, dass der Lebensraum für Amphibien durch den
weitgehenden Erhalt der Grabenstruktur im Wesentlichen erhalten bleibt und dass
eine etwaige Krötenwanderung auf der Hauptstraße durch die Planung nicht
erheblich beeinträchtigt wird.
1.6 Der Rat stellt fest, dass die Abrundung der Bebauung am südöstlichen
Siedlungsrand unter dem Aspekt der Integration in das Dorfgefüge
unproblematisch ist.
1.7 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Anrechnung der
Bauflächenreserven des Ortsteiles Praest in die Bedarfsdeckung für die
Eigenentwicklung des Ortsteiles Vrasselt mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.8 Der Rat stellt fest, dass durch das Planverfahren keine zusätzlichen
Erfordernisse für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze hervorgerufen
werden.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Überschreitung des
prognostizierten Jahresbedarfes an Bauflächen für den Ortsteil Vrasselt durch
das Angebot des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.10 Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Berücksichtigung der
bestehenden Nutzung von Solarenergie auf der Nordseite der Hauptstraße durch
die Festsetzungen im Bebauungsplan zur Positionierung der überbaubaren Fläche,
zu den Gebäudehöhen und zu den Dachformen abgewogen sind.
1.11 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Verlegung der
Schulbushaltestelle im Bereich Hauptstraße / Hubertusstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.12 Der Rat beschließt, dass die Anregung auf Einrichtung einer
Spielplatzfläche östlich des Verfahrensgebietes mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.13 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen einen abrechnungsfähigen
Straßenausbau der Hauptstraße infolge der mit den Neubaumaßnahmen verbundenen
Eingriffe in den Straßenkörper mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.14 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Verzicht auf ein
Pflanzgebot hochwachsender Gehölze im Plangebiet mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.15
Der
Rat stellt fest, dass den Anwohnern der Hauptstraße im Rahmen dieses
Planverfahrens kein Erlass von Erschließungsbeiträgen oder
Straßenausbaubeiträgen nach KAG für einen zukünftigen Ausbau der Hauptstraße in
Aussicht gestellt werden kann.
1.16
Der
Rat stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine etwaige
Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen werden
können.
1.17
Der
Rat beschließt, dass die Bedenken bzgl. der aufgetretenen Überschwemmungen bei
hohem Grundwasserstand im Bereich Hagenackerweg / Hauptstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.18
Der
Rat stellt fest, dass die Stadt Emmerich am Rhein nicht über die Vergabe der
neuen Bauplätze an die zukünftigen Bauherren bestimmen kann.
1.19 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Technischen Werke
Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.
1.20 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.
1.21 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH
mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.
1.22 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze
mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.
1.23 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme betreffend Bautätigkeitsnachweis im
Ortsteil Vrasselt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.24 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme betreffend Diskrepanz in der
Einschätzung der städtebaulichen Entwicklung im Aufstellungsantrag im Vergleich
zur Einschätzung der Verwaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
1.25 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer maximalen
Gebäudehöhe von 7,5 m über Straßenniveau mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.26 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Satteldachform
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.27 Der
Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Beschränkung der Bauweise im
Plangebiet auf eine Bungalowbauweise mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.28 Der
Rat stellt fest, dass der Anregung betreffend Ausschluss von
Mehrfamilienhäusern im Bebauungsplanentwurf entsprochen wird.
1.29 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer um 2 m
vergrößerten Tiefe der überbaubaren Fläche an der Hauptstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.30 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Alternativstandort für die
Schulbushaltestelle mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.31 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Spielplatzfläche
auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.32 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer
Versorgungsfläche für eine Gemeinschaftsenergieversorgungsanlage für das
gesamte Plangebiet auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.33 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung privater Ver- und
Entsorgungsleitungen auf den Vorgartenflächen mit Übergabepunkt auf der
städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 zu den Leitungen im
öffentlichen Verkehrsraum mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.34 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Kostenübernahme einer
straßenbaulichen Sanierungsmaßnahme durch die Bauherren nach Realisierung des
Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.35 Der
Rat stellt fest, dass der Anregung auf Höhenbeschränkung der Heckenstruktur auf
der Grünfläche durch die Auswahl der Pflanzenarten in der nachträglichen
Festsetzung eines Pflanzgebotes unter Beschluss Nr. 2.1 entsprochen wird.
1.36 Der
Rat stellt fest, dass die Angelegenheit des V-DSL Netzausbaues durch die
Telekom nicht im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt werden kann.
Zu 2)
2.1 Der
Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. §
13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanentwurfes bzgl.
Festsetzung eines Pflanzgebotes auf der Grünfläche des Bebauungsplanes nach
Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des
Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.
2.2 Der
Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB
abgehandelte Änderung des Bebauungsplanentwurfes bzgl. der außerhalb des
Plangebietes gesicherten Ausgleichskompensation nach Durchführung der Offenlage
zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.
2.3 Der
Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. §
13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanentwurfes bzgl.
der Erweiterung der Gewässerflächenfestsetzung an der Hauptstraße sowie der auf
ihr liegenden Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte um 1 m nach Süden nach
Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des
Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.
2.4 Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4
BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanentwurfes
bzgl. der Verschiebung der überbaubaren Flächen und der Festsetzung einer nicht
bebaubaren Grundstücksteilfläche an der Hauptstraße um 1 m nach Süden nach
Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des
Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.
2.5 Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4
BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanentwurfes
bzgl. der Festsetzung einer Straßenbegrenzungslinie längs der nördlichen, bzw.
der westlichen Grenze der Entwässerungsgräben an der Hauptstraße und dem
Hagenackerweg nach Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des
Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. V 6/1 -Hauptstraße / Südost-.
Zu 4)
Der Rat beschließt
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V 6/1 -Hauptstraße / Südost- einschließlich
der unter Punkt 2 abgehandelten Entwurfsänderungen nach Offenlage gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Brouwer nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.