Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Antrag des Heimatvereins Hüthum-Borghees e.V. betreffend der ’Unterführung der B8 in Hüthum’ abzulehnen und den im Rahmen des BÜ-Beseitigungskonzeptes vom 31.05.2011 gefassten Beschluss des Rates zur Einbringung der Ersatzmaßnahme „Bahnnahe Felix-Lensing-Straße“ im Planfeststellungsverfahren beizubehalten.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Der Heimatverein hat erstmalig einen Antrag im Juli vergangenen Jahres gestellt, wonach noch weitere Ergänzungen seitens des Heimatvereins folgten. Im Januar 2013 wurde der ergänzende Ratsbeschluss zum Bahnübergangsbeseitigungskonzept für den Bereich Felix-Lensing-Straße mit dem Variantenvergleich beschlossen. Die betrachteten 5 Varianten sind in Abstimmung mit dem Heimatverein und Herrn Boßmann vorher abgestimmt worden. Das Ergebnis des Variantenvergleichs ist der vorliegenden Vorlage zu entnehmen; demnach wird empfohlen, mit der Variante 4 in das Planfeststellungsverfahren zu gehen. Ergänzend erklärt er, dass die Variante 4 dem Ratsbeschluss vom 31.05.2011 entspricht.

Der Variantenvergleich wurde in den beiden nichtöffentlichen Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV am 28.05. und 11.06.2014 beraten; das entsprechende Beratungsergebnis ist im Beschlussvorschlag zu sehen.

 

Nunmehr stellt Herr Huhn den Variantenvergleich und das Ergebnis in einem Kurzvortrag mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation vor.

Die Variante 1 beinhaltet eine Eisenbahnüberführung an der Stelle der heutigen Felix-Lensing-Straße.

Die Variante 2 unterscheidet sich zu Variante 1 in dem Punkt, dass die Anbindung der Felix-Lensing-Straße an die neue B 8 durch einen Kreisverkehr erfolgt.

Bei der Variante 3 wird die EÜ im Verlauf der B 8 - wie bislang von der DB geplant - gebaut. Zusätzlich gibt es eine Eisenbahnüberführung der Felix-Lensing-Straße.

Bei der Variante 4 wird die EÜ im Verlauf der B 8 - wie bislang von der DB geplant - gebaut. Zusätzlich gibt es eine Verbindungsstraße von der Felix-Lensing-Straße zum Iltisweg parallel der Bahn.

Bei der Variante 5 wird die EÜ im Verlauf der B 8 - wie bislang von der DB geplant - gebaut. Die zusätzliche Verbindungsstraße von der Felix-Lensing-Straße zum Iltisweg erfolgt etwas von der Bahn abgerückt.

Jede Variante erklärt er nunmehr technisch im Detail mit Hilfe der Power-Point-Präsentation (siehe Vorlage) und weiterführend geht er auf die Kostengegenüberstellung der verschiedenen Varianten ein (siehe Vorlage). Bei der Variante 3 hat man die Besonderheit, dass ein Ablösebetrag erforderlich ist. Die zusätzliche Eisenbahnüberführung wird nach Bau und Inbetriebnahme in die Unterhaltung der DB übergehen. Die nachfolgenden Aufwendungen für den Unterhalt von Seiten der DB oder die Kosten für Ersatz werden durch eine Einmalzahlung in Form des Ablösebetrages abgegolten. Die Höhe errechnet sich nach einer entsprechenden Richtlinie. Die Grunderwerbspreise spiegeln sich ebenfalls in der Kalkulation wieder; hierzu wurden die  Bodenrichtwerte des Kreises Kleve zu Grunde gelegt. Nunmehr geht er kurz auf das Angebot des Herrn Boßmann (Schenkung einer bestimmten Geldsumme an die Stadt Emmerich am Rhein) ein (siehe Vorlage).

Eine Kostenbetrachtung für die Varianten 1 und 2 ist nicht erfolgt, da diese Varianten lt. Aussage des Landesbetriebes Straßenbau nicht richtlinienkonform und somit nicht genehmigungsfähig sind. Für die Variante 3 würden Gesamtkosten in Höhe von ca. 6.3 Mio. € abzüglich der Schenkungssumme von Herrn Boßmann anfallen. Für die Varianten 4 und 5 würden keine Kosten für die Stadt Emmerich am Rhein anfallen; diese werden von der DB bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen.

 

Mitglied Bartels erklärt für seine Fraktion, dass wieder mal die Frage zu klären gilt, ob Lebensqualität in Emmerich auf Jahrzehnte/Jahrhundert auf dem Altar einer Konsensvereinbarung geopfert wird. Sicherlich wurden von der Stadt Emmerich viele Schritte erreicht, aber nicht alle Schritte, wie z. B. Hüthum, wurden zufriedenstellend gelöst. Die Kernaussage der Bundespolitik vor etlichen Jahren war die, dass „Null Cent“ für die Betuwe ausgegeben wird; von den Konsensvereinbarungen wurde nicht gesprochen. Die Fraktion der BGE ist der Auffassung, dass es sich um eine „Mogelpackung“ handelt. Im Übrigen ist anzumerken, dass die Variantenprüfung durch die Firma Kocks Consult GmbH bereits vor der Wahl am 25.05. vorgelegen hat und bewusst nicht vor der Wahl bekannt gemacht wurde. Die Fraktion ist der Auffassung, dass die Bürger viel mehr in das laufende Verfahren hätten eingebunden werden müssen und mehr Möglichkeiten hätten überprüft werden müssen, um eine interessante und lebenswerte Lösung für Hüthum zu erreichen. Die BGE-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied ten Brink zu Wort. Der Bahnübergang in Hüthum ist ein bedeutsamer Bahnübergang für die Emmericher Straßenverhältnisse. Seines Erachtens muss vorrangig der Vorteil der Stadt Emmerich gesehen werden, mit welcher sie besser leben kann (B 8-Unterführung an der Eltener Straße oder einer gemeinsamen Unterführung an der Felix-Lensing-Straße).

Herr Huhn teilt Herrn ten Brink auf Nachfrage zur Variante 2 mit, dass der Wannenhalbmesser 500 m bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt. Diese Planung beruht auf dem Entwurf des Heimatvereins, wo die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen angewendet wurde. Dies bedeutet eine Geschwindigkeit vom 50 km/h und somit der Wannenhalbmesser von 500 m.

Mitglied ten Brink führt aus, dass der Straßenabschnitt B 8 zwischen „Gasthaus Christ“ und Bahnübergang Felix-Lensing-Straße von Seiten des Landesbetriebes Straßenbau NRW als außerorts angesehen wird. In den Unterlagen der Bahn ist dieser Bereich als Bebauung gekennzeichnet und nunmehr wird der Bereich auf freier Strecke als außerorts eingestuft. Deswegen werden Parameter mit 70 km/h angesetzt.

Herr Huhn teilt zum Bahnübergang an der Eltener Straße mit, dass dieser nach Aussage vom Landesbetrieb Straßenbau NRW innerorts liegt und somit gelten andere Richtlinien.

Herr Kemkes erklärt, dass es doch verständlich sei, dass, wenn der Landesbetrieb Straßenbau NRW das Dilemma der Ortsdurchfahrt beseitigen will, indem eine neue Trasse außerhalb der Ortsdurchfahrt gewählt wird, dann nicht die gleichen Kriterien anwendet, wie bei dem Problem in der vorhandenen Trasse. Die Richtlinien geben das nicht her.

Mitglied ten Brink stellt die Frage, ob diese Lösung in heutiger Sitzung entschieden werden muss. Der Planfeststellungsabschnitt 3.4 endet bei Bahn-km 65,000; die BÜ Felix-Lensing-Straße liegt bei Bahn-km 64,940. Der Hauptteil der Variante 4 liegt außerhalb des Planfeststellungsabschnittes. Er plädiert dafür, diesen Punkt abzulehnen.

 

Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass die Frage nach Vertagung bereits im Rahmen der Einwohnerfragestunde von Herrn Dr. Oerder beantwortet wurde; es muss zum jetzigen Zeitpunkt beraten werden.

 

Mitglied Gerritschen fragt an, ob die Verwaltung, Bürger oder Rat konsensuale Gespräche mit Herrn Biewald beim Landesbetrieb Straßenbau NRW geführt, wo die entsprechenden Anregungen vorgetragen wurden. Auch er geht nochmals auf den Bahnübergang Eltener Straße ein. Der Bahnübergang gilt bereits als innerorts aber von Elten kommend steht das Ortseingangsschild hinter dem Bahnübergang. Kann das Ortseingangsschild evtl. versetzt werden?

Vorsitzender Jansen teilt mit, dass entsprechende Gespräche, auch unter den Gesichtspunkten der Wünsche der Bürger, mehrfach mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geführt wurden.

Auch Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass mehrere Gespräche und Ortstermine stattgefunden haben. Die verschiedenen Varianten haben zur Prüfung vorgelegen und Herr Biewald selber hat eine andere Grundhaltung zu der Fragestellung, wie man an solche Planverfahren herangeht. Auch Herr Biewald hat die Normen und Richtlinien entsprechend anzuwenden. Bei der Fragestellung der trassennahen Führung sind Bewegungen erfolgt. Beim Borghesser Weg sah die Planung der Bahn ursprünglich eine EÜF vor, mittlerweile ist dort eine PKW-Unterführung mit einer Höhenausbildung entsprechend der van-Gülpen-Straße geplant. An der Felix-Lensing-Straße war zum damaligen Zeitpunkt eine Straßenüberfühung mit einer Höhe von 12 m geplant; nunmehr liegen die verschiedenen Varianten vor. Darüber hinaus darf man den Kostenfaktor nicht vergessen. Die Aussage wird immer darauf reduziert, dass man die schlechteste aller Lösungen realisiert. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt des Gesamtbildes und verfälscht das Gesamtbild.

Herr Kemkes erklärt, dass das Ortsschild und das Thema Ortsdurchfahrt nicht immer übereinstimmen. Die Grenzen der Ortsdurchfahrt sind über eine Richtlinie festgelegt. Durch eine Versetzung des Ortschildes erreicht man keine Verlegung der Ortsdurchfahrt.

 

Mitglied Tepaß wirft ein, dass es den Heimatverein und die Bürger sicherlich nicht interessiert, ob mit 50 oder 70 km/h gefahren wird und ob das Ortseingangsschild versetzt wird. Denen geht es ausschließlich darum, dass sie eine vernünftige Lösung bekommen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs gibt zu bedenken, dass die Fragestellung Hüthum momentan aus dem Blickwinkel der technischen Machbarkeit und Erfolgsaussichten im Verfahren betrachtet wird. Es geht dabei nicht nur um die Bürger in Hüthum sondern um sämtliche Emmericher Bürger. Konsequenzen aus einer Lösung (auch finanzielle Konsequenzen) entstehen immer für die gesamte Bevölkerung. Die finanziellen Konsequenzen belaufen sich auf ca. 12. Mio €, die der städtische Haushalt jenseits der Eintragung der entsprechenden Mittel aufbringen muss. Diese Kosten müssen umverteilt werden (Bürger, Sportvereine etc.) bis hin zu entsprechenden Pflegemaßahmen, die nicht mehr möglich sind. Die gesamte Baumaßnahme von Praest bis zur Staatsgrenze wird der Stadt Emmerich noch Kosten abverlangen, die derzeit noch nicht kalkuliert sind.

 

Mitglied Tepaß fragt an, ob den Bürgern auf den Bürgerversammlungen unmissverständlich mitgeteilt wurde, dass die Stadt Emmerich nicht Herr des Verfahrens ist. In dem Punkt Felix-Lensing-Straße ist seine Fraktion der Auffassung, das Deckblattverfahren anzustreben und heute nicht zu beschließen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass verwaltungsseitig immer wieder betont wurde, dass die Stadt Emmerich nicht Herr des Verfahrens ist. Spätestens bei der ersten Veranstaltung am 26.05.2008 im Stadttheater und allen nachfolgenden, wo die Bahn als Vorhabenträger aufgetreten ist, muss dies klar geworden sein. Die Stadt Emmerich am Rhein wird als Eigentümerin von Flächen bzw. als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Weitere Ausführungen zum Deckblattverfahren gibt er nicht, da diese bereits zu Beginn der Sitzung von Herrn Dr. Oerder gegeben wurden.

 

Mitglied Leypoldt führt aus, dass vom Landesbetrieb Straßenbau NRW der erste Vorschlag eine Straßenüberführung war. Er fragt an, ob diese Variante straßenbautechnisch mit Unterführung möglich ist. Des Weiteren fragt er, ob sich die Festlegung „innerorts“ und „außerorts“ nach dem Flächennutzungsplan richtet oder die Festlegung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgt. Abschließend merkt er an, dass, wenn man dem Vorschlag von Mitglied ten Brink, über den Punkt nicht zu beschließen, folgen würde und man seine soeben vorgestellte Lösung realisieren würde, diese bei Bahn-km 65,05 liegen. Somit würde der Bereich nicht in den jetzigen Planfeststellungsabschnitt fallen.

Herr Kemkes führt aus, dass die Trassenführung der damaligen Planung anderen Trassierungselemente zu Grunde lagen; d. h. größere Radien und somit mehr Flächenverbrauch. Bei der vorgeschlagenen Lösung des Heimatvereins ging es darum, mit der Anwendung der Richtlinien zur Ortsdurchfahrt ein kompakteres, kleineres Bauwerk zu erwirken, um auf eine ähnliche Kostenhöhe wie bei der geplanten Variante Bahnunterführung im Bereich der B 8 zu kommen. Wären die Kosten bei beiden Varianten gleich und auch richtlinienkonform hätte man darüber nachdenken können. Nur vor dem Hintergrund, dass die Ortsdurchfahrt verlassen wird und somit andere Trassierungselemente gelten, kommt man kostenmäßig in Höhen, die wesentlich über dem liegen, was derzeit geplant ist.

Mitglied Leypoldt fragt nach, ob diese Variante geprüft worden ist. Herr Kemkes erklärt, dass es im Jahr 2011 im Vorlauf zum endgültigen Ratsbeschluss der heutigen Variante 4  Trassenvarianten gegeben hat. Kostenmäßig lag man bereits damals so hoch, dass eine Prüfung nicht mehr in Frage kam.

 

Mitglied ten Brink wirft noch als weiteren Punkt ein, dass, wenn Variante 4 gebaut wird, die B 8 für 2 Jahre sicherlich gesperrt ist. Der Umleitungsverkehr müsste dann über die Felix-Lensing-Straße geführt werden; die Schrankenanlage am Bahnübergang muss versetzt werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind nirgendwo beziffert.

Wird der Bahnübergang ersatzlos gesperrt müssten entsprechende Ersatzmaßnahmen erfolgen. Wie soll der mobil eingeschränkte Personenkreis durch die Baustelle kommen; ist dem Personenkreis die Umleitung zuzumuten. Ist der Umweg einem nördlich der Bahn liegenden Geschäft zuzumuten. Durch die Baustelle sieht er Probleme für das Heimatleben, Kirche, Kindergarten, Schule, Vereinsleben u. a. Abschließend macht er deutlich, dass dieser seine persönliche Meinung und nicht die der CDU-Fraktion ist.

 

Mitglied Brouwer macht deutlich, dass man nicht sagen kann, dass man in Sachen Betuwe nichts erreicht hat. Der wesentliche Schritt war die Beibehaltung der 0-Cent-Lösung und der Wegfall der riesigen Eisenbahnunterführung. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Mitglied Gerritschen fragt an, ob es ein aktuelles hydrogeologisches Gutachten gibt, wo u. a. auch die Grundwasserfließrichtungen behandelt werden. Herr Kemkes teilt mit, dass hinsichtlich Altlast, Grundwasser etc. eine grundsätzliche Untersuchung existiert, mit welchen Materialien man es zu tun hat. Es handelt sich um eine ehemalige Hausmülldeponie, wo umfangreiche Bohrungen und Bodenproben vorgenommen worden sind. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Bereich als wenig problematisch anzusehen ist. Lediglich lässt sich der Bodenauftrag nicht so verdichten, wie er für den Bau einer Straße erforderlich ist. Daher ist ein Bodenaustausch erforderlich. Dieser wird durch einen tragfähigen Boden ersetzt und verdichtet, der dann letztendlich richtlinienkonform ist. Aus Anlage 9 „Baugrunduntersuchung Felix-Lensing-Straße“ zur Stellungnahme geht hervor, dass man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es zu keinen Problemen führt.

 

Mitglied Peschel fragt nach, ob es möglich wäre, in der Stellungnahme einen Passus aufzunehmen: Evtl. sollte ein noch zu erarbeitender Vorschlag mit geprüft werden, der richtlinienkonform aufgestellt wird.

Er fragt sich, ob die Kosten auch dann noch so hoch sind, wenn die Überführung gebaut wird und dafür dann der Bahnübergang an der Eltener Straße wegfällt und somit dafür keine Kosten entstehen.

Herr Kemkes erklärt wiederholt, dass, wenn es so gewollt ist, richtlinienkonform gebaut werden muss. Das Unterführungsbauwerk wird entsprechend größer und somit entstehen höhere Kosten. D. h. der Bahnübergang würde an der B 8 aufgehoben und eine Wendeanlage müsste angelegt werden. Kostenmäßig ist diese Variante nicht vergleichbar. Hinzu kommt das Thema der Flächenversiegelung. In einem Planfeststellungsverfahren sind u. a. bei der Festlegung von Trassenvarianten Vor- und Nachteile für Natur, Landschaft und Landwirtschaft zu berücksichtigen; Zerschneidung von landwirtschaftlichen Flächen, Versiegelung von zusätzlichen Flächen in heutigen Außenbereichsflächen. Dies führt im Rahmen der Planfeststellung dazu, dass solche Überlegungen letztendlich keine Chance haben, da es Lösungsmöglichkeiten gibt, die diese Punkte ausschließen. Die vorgeschlagene Variante ist richtlinienkonform und befindet sich innerhalb einer vorhandenen Straßentrasse.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt teilt Herr Kemkes hinsichtlich der Festlegung „innerorts“ und „außerorts“ mit, dass die Festlegung der Ortsdurchfahrten im Fernstraßengesetz geregelt ist. Hierbei handelt es sich um gesetzesähnliche Regelungen.

 

Mitglied Leypoldt fragt an, wenn in heutiger Sitzung nicht beschlossen wird und ein richtlinienkonformer Vorschlag bei Bahn-km 65,05 erarbeitet wird, dieser zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zählt.

Herr Dr. Oerder teilt mit, dass man im Planfeststellungsabschnitt 3.5 das Thema durchaus nochmals aufwerfen kann. Allerdings besteht die Gefahr, dass der Stadt Emmerich entgegengehalten wird, den Vorschlag nicht bereits im Planfeststellungsabschnitt 3.4 vorgetragen zu haben. Die Entscheidung liegt allerdings bei der Bahn, ob sie dies im Planfeststellungsabschnitt 3.5 zulässt. Die Präklusionswirkung tritt am Samstag ein, wenn bis dahin die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein nicht vorliegt.

 

Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man sich nach mehrmaliger Diskussion in der Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.