Sitzung: 25.06.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: 05 - 15 1061/2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den
Antrag des Heimatvereins Hüthum-Borghees e.V. betreffend der ’Unterführung der
B8 in Hüthum’ abzulehnen und den im Rahmen des BÜ-Beseitigungskonzeptes vom
31.05.2011 gefassten Beschluss des Rates zur Einbringung der Ersatzmaßnahme
„Bahnnahe Felix-Lensing-Straße“ im Planfeststellungsverfahren beizubehalten.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Der Heimatverein hat erstmalig
einen Antrag im Juli vergangenen Jahres gestellt, wonach noch weitere
Ergänzungen seitens des Heimatvereins folgten. Im Januar 2013 wurde der
ergänzende Ratsbeschluss zum Bahnübergangsbeseitigungskonzept für den Bereich
Felix-Lensing-Straße mit dem Variantenvergleich beschlossen. Die betrachteten 5
Varianten sind in Abstimmung mit dem Heimatverein und Herrn Boßmann vorher
abgestimmt worden. Das Ergebnis des Variantenvergleichs ist der vorliegenden
Vorlage zu entnehmen; demnach wird empfohlen, mit der Variante 4 in das
Planfeststellungsverfahren zu gehen. Ergänzend erklärt er, dass die Variante 4
dem Ratsbeschluss vom 31.05.2011 entspricht.
Der Variantenvergleich wurde in den beiden nichtöffentlichen Sitzungen
des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV am 28.05. und 11.06.2014 beraten; das
entsprechende Beratungsergebnis ist im Beschlussvorschlag zu sehen.
Nunmehr stellt Herr Huhn den Variantenvergleich und das Ergebnis in
einem Kurzvortrag mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation vor.
Die Variante 1 beinhaltet eine Eisenbahnüberführung an der Stelle der
heutigen Felix-Lensing-Straße.
Die Variante 2 unterscheidet sich zu Variante 1 in dem Punkt, dass die
Anbindung der Felix-Lensing-Straße an die neue B 8 durch einen Kreisverkehr
erfolgt.
Bei der Variante 3 wird die EÜ im Verlauf der B 8 - wie bislang von der
DB geplant - gebaut. Zusätzlich gibt es eine Eisenbahnüberführung der
Felix-Lensing-Straße.
Bei der Variante 4 wird die EÜ im Verlauf der B 8 - wie bislang von der
DB geplant - gebaut. Zusätzlich gibt es eine Verbindungsstraße von der
Felix-Lensing-Straße zum Iltisweg parallel der Bahn.
Bei der Variante 5 wird die EÜ im Verlauf der B 8 - wie bislang von der
DB geplant - gebaut. Die zusätzliche Verbindungsstraße von der
Felix-Lensing-Straße zum Iltisweg erfolgt etwas von der Bahn abgerückt.
Jede Variante erklärt er nunmehr technisch im Detail mit Hilfe der
Power-Point-Präsentation (siehe Vorlage) und weiterführend geht er auf die
Kostengegenüberstellung der verschiedenen Varianten ein (siehe Vorlage). Bei
der Variante 3 hat man die Besonderheit, dass ein Ablösebetrag erforderlich
ist. Die zusätzliche Eisenbahnüberführung wird nach Bau und Inbetriebnahme in
die Unterhaltung der DB übergehen. Die nachfolgenden Aufwendungen für den
Unterhalt von Seiten der DB oder die Kosten für Ersatz werden durch eine
Einmalzahlung in Form des Ablösebetrages abgegolten. Die Höhe errechnet sich
nach einer entsprechenden Richtlinie. Die Grunderwerbspreise spiegeln sich ebenfalls
in der Kalkulation wieder; hierzu wurden die
Bodenrichtwerte des Kreises Kleve zu Grunde gelegt. Nunmehr geht er kurz
auf das Angebot des Herrn Boßmann (Schenkung einer bestimmten Geldsumme an die
Stadt Emmerich am Rhein) ein (siehe Vorlage).
Eine Kostenbetrachtung für die Varianten 1 und 2 ist nicht erfolgt, da
diese Varianten lt. Aussage des Landesbetriebes Straßenbau nicht
richtlinienkonform und somit nicht genehmigungsfähig sind. Für die Variante 3
würden Gesamtkosten in Höhe von ca. 6.3 Mio. € abzüglich der Schenkungssumme
von Herrn Boßmann anfallen. Für die Varianten 4 und 5 würden keine Kosten für
die Stadt Emmerich am Rhein anfallen; diese werden von der DB bzw. dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen.
Mitglied Bartels erklärt für seine Fraktion, dass wieder mal die Frage
zu klären gilt, ob Lebensqualität in Emmerich auf Jahrzehnte/Jahrhundert auf
dem Altar einer Konsensvereinbarung geopfert wird. Sicherlich wurden von der
Stadt Emmerich viele Schritte erreicht, aber nicht alle Schritte, wie z. B.
Hüthum, wurden zufriedenstellend gelöst. Die Kernaussage der Bundespolitik vor
etlichen Jahren war die, dass „Null Cent“ für die Betuwe ausgegeben wird; von
den Konsensvereinbarungen wurde nicht gesprochen. Die Fraktion der BGE ist der
Auffassung, dass es sich um eine „Mogelpackung“ handelt. Im Übrigen ist
anzumerken, dass die Variantenprüfung durch die Firma Kocks Consult GmbH
bereits vor der Wahl am 25.05. vorgelegen hat und bewusst nicht vor der Wahl
bekannt gemacht wurde. Die Fraktion ist der Auffassung, dass die Bürger viel
mehr in das laufende Verfahren hätten eingebunden werden müssen und mehr
Möglichkeiten hätten überprüft werden müssen, um eine interessante und
lebenswerte Lösung für Hüthum zu erreichen. Die BGE-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag
der Verwaltung nicht zustimmen.
Nunmehr meldet sich Mitglied ten Brink zu Wort. Der Bahnübergang in
Hüthum ist ein bedeutsamer Bahnübergang für die Emmericher Straßenverhältnisse.
Seines Erachtens muss vorrangig der Vorteil der Stadt Emmerich gesehen werden,
mit welcher sie besser leben kann (B 8-Unterführung an der Eltener Straße oder
einer gemeinsamen Unterführung an der Felix-Lensing-Straße).
Herr Huhn teilt Herrn ten Brink auf Nachfrage zur Variante 2 mit, dass
der Wannenhalbmesser 500 m bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt. Diese
Planung beruht auf dem Entwurf des Heimatvereins, wo die Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen angewendet wurde. Dies bedeutet eine Geschwindigkeit
vom 50 km/h und somit der Wannenhalbmesser von 500 m.
Mitglied ten Brink führt aus, dass der Straßenabschnitt B 8 zwischen
„Gasthaus Christ“ und Bahnübergang Felix-Lensing-Straße von Seiten des
Landesbetriebes Straßenbau NRW als außerorts angesehen wird. In den Unterlagen
der Bahn ist dieser Bereich als Bebauung gekennzeichnet und nunmehr wird der
Bereich auf freier Strecke als außerorts eingestuft. Deswegen werden Parameter
mit 70 km/h angesetzt.
Herr Huhn teilt zum Bahnübergang an der Eltener Straße mit, dass dieser
nach Aussage vom Landesbetrieb Straßenbau NRW innerorts liegt und somit gelten
andere Richtlinien.
Herr Kemkes erklärt, dass es doch verständlich sei, dass, wenn der
Landesbetrieb Straßenbau NRW das Dilemma der Ortsdurchfahrt beseitigen will,
indem eine neue Trasse außerhalb der Ortsdurchfahrt gewählt wird, dann nicht die
gleichen Kriterien anwendet, wie bei dem Problem in der vorhandenen Trasse. Die
Richtlinien geben das nicht her.
Mitglied ten Brink stellt die Frage, ob diese Lösung in heutiger Sitzung
entschieden werden muss. Der Planfeststellungsabschnitt 3.4 endet bei Bahn-km
65,000; die BÜ Felix-Lensing-Straße liegt bei Bahn-km 64,940. Der Hauptteil der
Variante 4 liegt außerhalb des Planfeststellungsabschnittes. Er plädiert dafür,
diesen Punkt abzulehnen.
Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass die Frage nach Vertagung
bereits im Rahmen der Einwohnerfragestunde von Herrn Dr. Oerder beantwortet
wurde; es muss zum jetzigen Zeitpunkt beraten werden.
Mitglied Gerritschen fragt an, ob die Verwaltung, Bürger oder Rat
konsensuale Gespräche mit Herrn Biewald beim Landesbetrieb Straßenbau NRW
geführt, wo die entsprechenden Anregungen vorgetragen wurden. Auch er geht
nochmals auf den Bahnübergang Eltener Straße ein. Der Bahnübergang gilt bereits
als innerorts aber von Elten kommend steht das Ortseingangsschild hinter dem
Bahnübergang. Kann das Ortseingangsschild evtl. versetzt werden?
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass entsprechende Gespräche, auch unter
den Gesichtspunkten der Wünsche der Bürger, mehrfach mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW geführt wurden.
Auch Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass mehrere Gespräche und
Ortstermine stattgefunden haben. Die verschiedenen Varianten haben zur Prüfung
vorgelegen und Herr Biewald selber hat eine andere Grundhaltung zu der
Fragestellung, wie man an solche Planverfahren herangeht. Auch Herr Biewald hat
die Normen und Richtlinien entsprechend anzuwenden. Bei der Fragestellung der
trassennahen Führung sind Bewegungen erfolgt. Beim Borghesser Weg sah die
Planung der Bahn ursprünglich eine EÜF vor, mittlerweile ist dort eine
PKW-Unterführung mit einer Höhenausbildung entsprechend der van-Gülpen-Straße
geplant. An der Felix-Lensing-Straße war zum damaligen Zeitpunkt eine
Straßenüberfühung mit einer Höhe von 12 m geplant; nunmehr liegen die
verschiedenen Varianten vor. Darüber hinaus darf man den Kostenfaktor nicht
vergessen. Die Aussage wird immer darauf reduziert, dass man die schlechteste
aller Lösungen realisiert. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt des Gesamtbildes
und verfälscht das Gesamtbild.
Herr Kemkes erklärt, dass das Ortsschild und das Thema Ortsdurchfahrt
nicht immer übereinstimmen. Die Grenzen der Ortsdurchfahrt sind über eine
Richtlinie festgelegt. Durch eine Versetzung des Ortschildes erreicht man keine
Verlegung der Ortsdurchfahrt.
Mitglied Tepaß wirft ein, dass es den Heimatverein und die Bürger
sicherlich nicht interessiert, ob mit 50 oder 70 km/h gefahren wird und ob das
Ortseingangsschild versetzt wird. Denen geht es ausschließlich darum, dass sie
eine vernünftige Lösung bekommen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs gibt zu bedenken, dass die Fragestellung
Hüthum momentan aus dem Blickwinkel der technischen Machbarkeit und
Erfolgsaussichten im Verfahren betrachtet wird. Es geht dabei nicht nur um die
Bürger in Hüthum sondern um sämtliche Emmericher Bürger. Konsequenzen aus einer
Lösung (auch finanzielle Konsequenzen) entstehen immer für die gesamte
Bevölkerung. Die finanziellen Konsequenzen belaufen sich auf ca. 12. Mio €, die
der städtische Haushalt jenseits der Eintragung der entsprechenden Mittel
aufbringen muss. Diese Kosten müssen umverteilt werden (Bürger, Sportvereine
etc.) bis hin zu entsprechenden Pflegemaßahmen, die nicht mehr möglich sind.
Die gesamte Baumaßnahme von Praest bis zur Staatsgrenze wird der Stadt Emmerich
noch Kosten abverlangen, die derzeit noch nicht kalkuliert sind.
Mitglied Tepaß fragt an, ob den Bürgern auf den Bürgerversammlungen
unmissverständlich mitgeteilt wurde, dass die Stadt Emmerich nicht Herr des
Verfahrens ist. In dem Punkt Felix-Lensing-Straße ist seine Fraktion der
Auffassung, das Deckblattverfahren anzustreben und heute nicht zu beschließen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass verwaltungsseitig immer
wieder betont wurde, dass die Stadt Emmerich nicht Herr des Verfahrens ist.
Spätestens bei der ersten Veranstaltung am 26.05.2008 im Stadttheater und allen
nachfolgenden, wo die Bahn als Vorhabenträger aufgetreten ist, muss dies klar
geworden sein. Die Stadt Emmerich am Rhein wird als Eigentümerin von Flächen
bzw. als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Weitere
Ausführungen zum Deckblattverfahren gibt er nicht, da diese bereits zu Beginn
der Sitzung von Herrn Dr. Oerder gegeben wurden.
Mitglied Leypoldt führt aus, dass vom Landesbetrieb Straßenbau NRW der
erste Vorschlag eine Straßenüberführung war. Er fragt an, ob diese Variante
straßenbautechnisch mit Unterführung möglich ist. Des Weiteren fragt er, ob
sich die Festlegung „innerorts“ und „außerorts“ nach dem Flächennutzungsplan
richtet oder die Festlegung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgt.
Abschließend merkt er an, dass, wenn man dem Vorschlag von Mitglied ten Brink,
über den Punkt nicht zu beschließen, folgen würde und man seine soeben
vorgestellte Lösung realisieren würde, diese bei Bahn-km 65,05 liegen. Somit würde
der Bereich nicht in den jetzigen Planfeststellungsabschnitt fallen.
Herr Kemkes führt aus, dass die Trassenführung der damaligen Planung
anderen Trassierungselemente zu Grunde lagen; d. h. größere Radien und somit
mehr Flächenverbrauch. Bei der vorgeschlagenen Lösung des Heimatvereins ging es
darum, mit der Anwendung der Richtlinien zur Ortsdurchfahrt ein kompakteres,
kleineres Bauwerk zu erwirken, um auf eine ähnliche Kostenhöhe wie bei der
geplanten Variante Bahnunterführung im Bereich der B 8 zu kommen. Wären die
Kosten bei beiden Varianten gleich und auch richtlinienkonform hätte man
darüber nachdenken können. Nur vor dem Hintergrund, dass die Ortsdurchfahrt
verlassen wird und somit andere Trassierungselemente gelten, kommt man
kostenmäßig in Höhen, die wesentlich über dem liegen, was derzeit geplant ist.
Mitglied Leypoldt fragt nach, ob diese Variante geprüft worden ist. Herr
Kemkes erklärt, dass es im Jahr 2011 im Vorlauf zum endgültigen Ratsbeschluss
der heutigen Variante 4 Trassenvarianten
gegeben hat. Kostenmäßig lag man bereits damals so hoch, dass eine Prüfung
nicht mehr in Frage kam.
Mitglied ten Brink wirft noch als weiteren Punkt ein, dass, wenn
Variante 4 gebaut wird, die B 8 für 2 Jahre sicherlich gesperrt ist. Der
Umleitungsverkehr müsste dann über die Felix-Lensing-Straße geführt werden; die
Schrankenanlage am Bahnübergang muss versetzt werden. Die hierfür anfallenden
Kosten sind nirgendwo beziffert.
Wird der Bahnübergang ersatzlos gesperrt müssten entsprechende
Ersatzmaßnahmen erfolgen. Wie soll der mobil eingeschränkte Personenkreis durch
die Baustelle kommen; ist dem Personenkreis die Umleitung zuzumuten. Ist der
Umweg einem nördlich der Bahn liegenden Geschäft zuzumuten. Durch die Baustelle
sieht er Probleme für das Heimatleben, Kirche, Kindergarten, Schule,
Vereinsleben u. a. Abschließend macht er deutlich, dass dieser seine
persönliche Meinung und nicht die der CDU-Fraktion ist.
Mitglied Brouwer macht deutlich, dass man nicht sagen kann, dass man in
Sachen Betuwe nichts erreicht hat. Der wesentliche Schritt war die Beibehaltung
der 0-Cent-Lösung und der Wegfall der riesigen Eisenbahnunterführung. Er stellt
für seine Fraktion den Antrag, nach Beschlussvorschlag zu beschließen.
Mitglied Gerritschen fragt an, ob es ein aktuelles hydrogeologisches
Gutachten gibt, wo u. a. auch die Grundwasserfließrichtungen behandelt werden.
Herr Kemkes teilt mit, dass hinsichtlich Altlast, Grundwasser etc. eine
grundsätzliche Untersuchung existiert, mit welchen Materialien man es zu tun
hat. Es handelt sich um eine ehemalige Hausmülldeponie, wo umfangreiche
Bohrungen und Bodenproben vorgenommen worden sind. Im Ergebnis stellte sich
heraus, dass der Bereich als wenig problematisch anzusehen ist. Lediglich lässt
sich der Bodenauftrag nicht so verdichten, wie er für den Bau einer Straße
erforderlich ist. Daher ist ein Bodenaustausch erforderlich. Dieser wird durch
einen tragfähigen Boden ersetzt und verdichtet, der dann letztendlich
richtlinienkonform ist. Aus Anlage 9 „Baugrunduntersuchung Felix-Lensing-Straße“
zur Stellungnahme geht hervor, dass man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es
zu keinen Problemen führt.
Mitglied Peschel fragt nach, ob es möglich wäre, in der Stellungnahme
einen Passus aufzunehmen: Evtl. sollte ein noch zu erarbeitender Vorschlag mit
geprüft werden, der richtlinienkonform aufgestellt wird.
Er fragt sich, ob die Kosten auch dann noch so hoch sind, wenn die
Überführung gebaut wird und dafür dann der Bahnübergang an der Eltener Straße
wegfällt und somit dafür keine Kosten entstehen.
Herr Kemkes erklärt wiederholt, dass, wenn es so gewollt ist,
richtlinienkonform gebaut werden muss. Das Unterführungsbauwerk wird
entsprechend größer und somit entstehen höhere Kosten. D. h. der Bahnübergang
würde an der B 8 aufgehoben und eine Wendeanlage müsste angelegt werden.
Kostenmäßig ist diese Variante nicht vergleichbar. Hinzu kommt das Thema der
Flächenversiegelung. In einem Planfeststellungsverfahren sind u. a. bei der
Festlegung von Trassenvarianten Vor- und Nachteile für Natur, Landschaft und
Landwirtschaft zu berücksichtigen; Zerschneidung von landwirtschaftlichen
Flächen, Versiegelung von zusätzlichen Flächen in heutigen
Außenbereichsflächen. Dies führt im Rahmen der Planfeststellung dazu, dass
solche Überlegungen letztendlich keine Chance haben, da es Lösungsmöglichkeiten
gibt, die diese Punkte ausschließen. Die vorgeschlagene Variante ist
richtlinienkonform und befindet sich innerhalb einer vorhandenen Straßentrasse.
Auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt teilt Herr Kemkes hinsichtlich der Festlegung
„innerorts“ und „außerorts“ mit, dass die Festlegung der Ortsdurchfahrten im
Fernstraßengesetz geregelt ist. Hierbei handelt es sich um gesetzesähnliche
Regelungen.
Mitglied Leypoldt fragt an, wenn in heutiger Sitzung nicht beschlossen
wird und ein richtlinienkonformer Vorschlag bei Bahn-km 65,05 erarbeitet wird,
dieser zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zählt.
Herr Dr. Oerder teilt mit, dass man im Planfeststellungsabschnitt 3.5
das Thema durchaus nochmals aufwerfen kann. Allerdings besteht die Gefahr, dass
der Stadt Emmerich entgegengehalten wird, den Vorschlag nicht bereits im
Planfeststellungsabschnitt 3.4 vorgetragen zu haben. Die Entscheidung liegt
allerdings bei der Bahn, ob sie dies im Planfeststellungsabschnitt 3.5 zulässt.
Die Präklusionswirkung tritt am Samstag ein, wenn bis dahin die Stellungnahme
der Stadt Emmerich am Rhein nicht vorliegt.
Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man sich nach
mehrmaliger Diskussion in der Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Brouwer,
nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.