Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2013 Entlastung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu erteilen.

2.    Der Rat  beschließt gemäß § 4 c EigVO den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2013 festzustellen und

3.    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a.    Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732.,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b.    die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.573.990,93 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

4.    den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 


 

Herr Faasch vom Büro Eversheim/Stuible stellt sich kurz den Anwesenden vor und berichtet, dass die Prüfungsgesellschaft schon seit einigen Jahren den Jahresabschluss der KBE vornimmt. Die Bilanzen der KBE sind zwar jeweils konstant, aber das Jahresergebnis von 2013 ist durch die hohen Einnahmen im Abwasserbereich besonders erfreulich – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch letztendlich für den privaten Gebührenzahler. Ebenfalls positiv zu bewerten ist die leicht erhöhte Eigenkapitalquote.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (die vorab an die Anwesenden verteilt wurde), erläutert Herr Faasch dann die wesentlichen Eckdaten des Prüfberichtes. Wie in den Jahren zuvor wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Herr Weicht regt an, künftig die Sparte Bauhof/Grünflächenunterhaltung getrennt zu behandeln. Gerade im Hinblick auf die Planungen für den „Masterplan Elten“ erachtet er es als sinnvoll, dass Budget für die Grünflächenunterhaltung  gesondert zu betrachten. Frau Hövelmann merkt in diesem Zusammenhang an, dass sich aufgrund der Kürzungen in Bereich Grünpflege der gesamte Pflegestandard der Grünflächen in Emmerich drastisch  verschlechtert hat. Herrn Spiegelhoff schließt sich dieser Auffassung an und sieht hier dringenden Beratungsbedarf.

 

Herr Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.