Sitzung: 11.09.2014 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0096/2014
Beschlussvorschlag
1.
Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2013 Entlastung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu
erteilen.
2. Der Rat beschließt gemäß § 4 c EigVO den
Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2013
festzustellen und
3. den Jahresabschluss
wie folgt zu verwenden:
a. Abführung eines
Betrages i. H. v. 981.732.,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b. die Einstellung eines
Betrages i. H. v. 1.573.990,93 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage)
sowie
4. den Betriebsausschuss
der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Herr Faasch vom Büro
Eversheim/Stuible stellt sich kurz den Anwesenden vor und berichtet, dass die
Prüfungsgesellschaft schon seit einigen Jahren den Jahresabschluss der KBE vornimmt.
Die Bilanzen der KBE sind zwar jeweils konstant, aber das Jahresergebnis von
2013 ist durch die hohen Einnahmen im Abwasserbereich besonders erfreulich –
nicht nur für das Unternehmen, sondern auch letztendlich für den privaten
Gebührenzahler. Ebenfalls positiv zu bewerten ist die leicht erhöhte Eigenkapitalquote.
Anhand einer Power-Point-Präsentation
(die vorab an die Anwesenden verteilt wurde), erläutert Herr Faasch dann die
wesentlichen Eckdaten des Prüfberichtes. Wie in den Jahren zuvor wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Herr Weicht regt an, künftig die
Sparte Bauhof/Grünflächenunterhaltung getrennt zu behandeln. Gerade im Hinblick
auf die Planungen für den „Masterplan Elten“ erachtet er es als sinnvoll, dass
Budget für die Grünflächenunterhaltung
gesondert zu betrachten. Frau Hövelmann merkt in diesem Zusammenhang an,
dass sich aufgrund der Kürzungen in Bereich Grünpflege der gesamte
Pflegestandard der Grünflächen in Emmerich drastisch verschlechtert hat. Herrn Spiegelhoff
schließt sich dieser Auffassung an und sieht hier dringenden Beratungsbedarf.
Herr Spiegelhoff stellt den Antrag
auf Abstimmung nach Vorlage.