Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat  beschließt gemäß § 4 c EigVO den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2013 festzustellen und
  2. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a)    Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732.,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b)    die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.573.990,93 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

Mitglied Tepaß stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Bartels spricht den Störfall vor einigen Jahren im Klärwerk an, der hohe Kosten verursacht hat. Im Fachausschuss konnte keine klare Aussage getroffen werden, wie zukünftig so ein Störfall verhindert werden könnte und ob der Verursacher dieses Störfalls identifiziert werden kann. Er hält es für sehr bedenklich, dass, sollte so ein Störfall sich wiederholen, die Kommune wieder die Kosten zu tragen hat. Er ist der Auffassung hier einen Risikobericht zu erstellen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass entsprechende Erstmaßnahmen auf den Weg gebracht worden sind wie z. B. die Direkteinleiterkontrollen.

 

Mitglied Spiegelhoff teilt hierzu mit, dass die Betriebsleitung und der zuständige Fachausschuss nach Lösungen gesucht haben, so ein Risiko für die Zukunft zu verhindern. Es wurden zwischenzeitlich Störmelder eingesetzt und der Kreislauf der Ströme wurde verändert, so dass eine Einengung möglicher Verursacher deutlicher wird. Auch die Einleiter haben Maßnahmen getroffen, um solche Störfälle zu verhindern. Es bleibt jedoch immer ein Restrisiko.