Sitzung: 30.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0085/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Rat beschließt, dass die Anregung bzgl. der Anordnung von Stellplätzen vor dem
geplanten Gebäude Neustadt 51 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
wird.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer zusätzlichen übermäßigen
Belastung der bestehenden Verkehrssituation in der Neustadt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.3 Der Rat stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine
etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen
werden können.
1.4 Der Rat stellt fest, dass mit der absehbaren Umgestaltung der
Bushaltestelle infolge ihres Sanierungsbedarfes die Frage der Beibehaltung der
Bushaltestelle an ihrer heutigen Stelle gelöst wird und dass planungsrechtliche
Festsetzungen hierzu nicht erforderlich sind.
1.5 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Ermöglichung einer
Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Neustadt 51 mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
1.6 Der
Rat beschließt, dass der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit
der Übernahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
1.7 Der
Rat stellt fest, dass hinsichtlich des festgesetzten Erhaltungsgebotes für die
Einzelbäume der halt der Alleestruktur im Vordergrund steht und dass für den
Fall der Feststellung der Abgängigkeit im Krankheitsfall die ansonsten in
Entscheidungen nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung anzuwendenden
Beurteilungsmaßstäbe anzusetzen sind.
1.8 Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken
zur Durchführung eines forstwirtschaftlichen Waldrandumbaues mit der
Maßnahmensicherung durch den städtebaulichen Vertrag unter Punkt 2 ausgeräumt
sind.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Forstbehörde bzgl. einer
Waldsaumumwaldung zur Minimierung des Schadenrisikos aufgrund von Windbruch
und umstürzender Bäume mit der Abfassung des städtebaulichen Vertrages unter
Punkt 2 abgewogen sind.
1.10 Der Rat der stellt fest, dass den Anregungen aus der Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens
gefolgt wird.
1.11 Der
Rat stellt fest, dass die Belange der Telekom hinsichtlich der in der
öffentlichen Verkehrsfläche verlegten Telekommunikationsleitungen durch die
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt werden.
1.12 Der
Rat beschließt, dass der Anregung der Stadtwerke durch eine Ergänzung der
Begründung mit dem Hinweis auf die zusätzlich geplante Stromleitungsverlegung
gefolgt wird.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd-.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd- mit Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Spiertz nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung
nicht teil.
Vorsitzender Jansen erklärt, dass der Punkt in der letzten Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung abgesetzt wurde, da noch Klärungsbedarf mit
dem Vorhabenträger und dem Eigentümer bestand.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Hinsichtlich der
Nachbarabstimmung gab es zum damaligen Zeitpunkt noch Schwierigkeiten, wo
nunmehr mittlerweile eine Einigung in Form eines städtebaulichen Vertrages
erzielt wurde. Der städtebauliche Vertrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich des Waldbestandes an der Südseite des Gebäudes wurde von Seiten
des Forstamtes zur Gefahrenabwehr gefordert, dass entsprechende
Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Somit hat man sich dazu entschlossen,
einen größeren Baum zu fällen und im Randbereich eine 2-reihige Baumreihe mit
Strauchpflanzungen zu pflanzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des
Vorhabenträgers.
Das Satzungsverfahren ist somit zum Abschluss gekommen, so dass die
Verwaltung nunmehr bittet, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Mitglied Matthias Reintjes teilt für seine Fraktion mit, dass die
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung ausführlich im Beschlussvorschlag abgearbeitet
sind. Für seine Fraktion war sehr wichtig, dass die Denkmalbereichs- und
Gestaltungssatzung für Elten eingehalten wird; die Planung wurde entsprechend
vom Vorhabenträger angepasst. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Mitglied Tepaß bedankt sich bei der Verwaltung, für die umfangreiche
Stellungnahme und stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Auf Nachfrage von Mitglied Peschel teilt Herr Kemkes mit, dass die
Standorte für die Abfallcontainer hinter dem Haus im Bereich der anzusiedelnden
Stellplätze angelegt sind.
Mitglied ten Brink fragt an, ob die Straße „Neustadt“ im Bereich der
vorhandenen Parkbucht eingeengt wird oder ob die Straße begradigt wird. Herr
Kemkes erklärt, dass die derzeit noch vorhandene Busspur herausgenommen wird
und stattdessen ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ermöglicht wird.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder
Matthias Reintjes und Tepaß, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.