Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Anregung bzgl. der Anordnung von Stellplätzen vor dem geplanten Gebäude Neustadt 51 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wird.

 

1.2       Der Rat beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer zusätzlichen übermäßigen Belastung der bestehenden Verkehrssituation in der Neustadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.3       Der Rat stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen werden können.

 

1.4       Der Rat stellt fest, dass mit der absehbaren Umgestaltung der Bushaltestelle infolge ihres Sanierungsbedarfes die Frage der Beibehaltung der Bushaltestelle an ihrer heutigen Stelle gelöst wird und dass planungsrechtliche Festsetzungen hierzu nicht erforderlich sind.

 

1.5       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Ermöglichung einer Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Neustadt 51 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.6       Der Rat beschließt, dass der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Übernahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

1.7       Der Rat stellt fest, dass hinsichtlich des festgesetzten Erhaltungsgebotes für die Einzelbäume der halt der Alleestruktur im Vordergrund steht und dass für den Fall der Feststellung der Abgängigkeit im Krankheitsfall die ansonsten in Entscheidungen nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung anzuwendenden Beurteilungsmaßstäbe anzusetzen sind.

 

1.8       Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken zur Durchführung eines forstwirtschaftlichen Waldrandumbaues mit der Maßnahmensicherung durch den städtebaulichen Vertrag unter Punkt 2 ausgeräumt sind.

 

1.9       Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Forstbehörde bzgl. einer Waldsaum­umwaldung zur Minimierung des Schadenrisikos aufgrund von Windbruch und umstürzender Bäume mit der Abfassung des städtebaulichen Vertrages unter Punkt 2 abgewogen sind.

 

1.10     Der Rat der stellt fest, dass den Anregungen aus der Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens gefolgt wird.

 

1.11     Der Rat stellt fest, dass die Belange der Telekom hinsichtlich der in der öffentlichen Verkehrsfläche verlegten Telekommunikationsleitungen durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt werden.

 

1.12     Der Rat beschließt, dass der Anregung der Stadtwerke durch eine Ergänzung der Begründung mit dem Hinweis auf die zusätzlich geplante Stromleitungsverlegung gefolgt wird.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd-.

 

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Mitglied Spiertz nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Vorsitzender Jansen erklärt, dass der Punkt in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung abgesetzt wurde, da noch Klärungsbedarf mit dem Vorhabenträger und dem Eigentümer bestand.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Hinsichtlich der Nachbarabstimmung gab es zum damaligen Zeitpunkt noch Schwierigkeiten, wo nunmehr mittlerweile eine Einigung in Form eines städtebaulichen Vertrages erzielt wurde. Der städtebauliche Vertrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Hinsichtlich des Waldbestandes an der Südseite des Gebäudes wurde von Seiten des Forstamtes zur Gefahrenabwehr gefordert, dass entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Somit hat man sich dazu entschlossen, einen größeren Baum zu fällen und im Randbereich eine 2-reihige Baumreihe mit Strauchpflanzungen zu pflanzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.

Das Satzungsverfahren ist somit zum Abschluss gekommen, so dass die Verwaltung nunmehr bittet, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

Mitglied Matthias Reintjes teilt für seine Fraktion mit, dass die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung ausführlich im Beschlussvorschlag abgearbeitet sind. Für seine Fraktion war sehr wichtig, dass die Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung für Elten eingehalten wird; die Planung wurde entsprechend vom Vorhabenträger angepasst. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Tepaß bedankt sich bei der Verwaltung, für die umfangreiche Stellungnahme und stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Peschel teilt Herr Kemkes mit, dass die Standorte für die Abfallcontainer hinter dem Haus im Bereich der anzusiedelnden Stellplätze angelegt sind.

 

Mitglied ten Brink fragt an, ob die Straße „Neustadt“ im Bereich der vorhandenen Parkbucht eingeengt wird oder ob die Straße begradigt wird. Herr Kemkes erklärt, dass die derzeit noch vorhandene Busspur herausgenommen wird und stattdessen ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ermöglicht wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Matthias Reintjes und Tepaß, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.