1.    Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein:

 

Artikel I

§ 12 (Ortsvorsteher) Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wird wie folgt neu gefasst :

„Für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt wählt der Rat Ortsvorsteher.“

 

 

2.    Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die in Anlage 1 beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

 


 

 

Der Vorsitzende erläutert, dass die Abstimmung zum Beschlussvorschlag zweigeteilt werden muss. Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht bei Entscheidungen im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NW.

Demzufolge kann der Bürgermeister zwar bei der Frage mit abstimmen, ob und für welche  Ortsteile Ortsausschüsse eingerichtet werden (Regelung § 12 Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein), nicht jedoch bei der Regelung der Zusammensetzung und Befugnisse der Ortsausschüsse (Regelung § 12 a).

Für die Beschlussfassung über die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung bedeutet dies, dass diese nur in einem 2 – stufigen Verfahren erfolgen kann :

 

Die Beschlussfolge stellt sich wie folgt dar :

 

Stufe 1 :

 

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Änderung der Hauptsatzung (der Bürgermeister hat Stimmrecht) :

 

Artikel I

§ 12 (Ortsvorsteher) Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wird wie folgt neu gefasst :

„Für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt wählt der Rat Ortsvorsteher.“

 

Findet dieser Beschluss die erforderliche Mehrheit, so ist in Stufe 2 (ohne die Stimme des Bürgermeisters) über die gesamte 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein abzustimmen :

 

Stufe 2 :

 

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die in Anlage 1 beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

 

Auf die Frage von Mitglied Kukulies teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass dieses eine gesetzlich normierte Vorgabe der Gemeindeordnung NRW handelt, die regelt, dass der Bürgermeister in bestimmten Fällen mitstimmen darf und wann nicht.

 

Mitglied Gertsen teilt mit,  dass seine Fraktion gegen die Änderung der Hauptsatzung stimmen wird und für die Sitzung des Rates am 04.11.2014 einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen wird.

 

Mitglied Hinze stellt den Antrag, gemäß Beschlussvorschlag, wie von der Verwaltung heute vorgetragen, getrennt abstimmen.

 

Hierüber lässt der Vorsitzende nach kurzer Diskussion abstimmen.

 

 


1.    Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein:

 

Artikel I

§ 12 (Ortsvorsteher) Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wird wie folgt neu gefasst :

„Für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt wählt der Rat Ortsvorsteher.“

 

Stimmen dafür 10 Stimmen dagegen 9  Enthaltungen 0

 

 

2.    Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die in Anlage 1 beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

Stimmen dafür 10 Stimmen dagegen 8  Enthaltungen 0