Sitzung: 04.11.2014 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0085/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Rat beschließt, dass die Anregung bzgl. der Anordnung von Stellplätzen vor dem
geplanten Gebäude Neustadt 51 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
wird.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer zusätzlichen übermäßigen
Belastung der bestehenden Verkehrssituation in der Neustadt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.3 Der Rat stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine
etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen
werden können.
1.4 Der Rat stellt fest, dass mit der absehbaren Umgestaltung der
Bushaltestelle infolge ihres Sanierungsbedarfes die Frage der Beibehaltung der
Bushaltestelle an ihrer heutigen Stelle gelöst wird und dass planungsrechtliche
Festsetzungen hierzu nicht erforderlich sind.
1.5 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Ermöglichung einer
Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Neustadt 51 mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
1.6 Der
Rat beschließt, dass der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit
der Übernahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
1.7 Der
Rat stellt fest, dass hinsichtlich des festgesetzten Erhaltungsgebotes für die
Einzelbäume der halt der Alleestruktur im Vordergrund steht und dass für den
Fall der Feststellung der Abgängigkeit im Krankheitsfall die ansonsten in
Entscheidungen nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung anzuwendenden
Beurteilungsmaßstäbe anzusetzen sind.
1.8 Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken
zur Durchführung eines forstwirtschaftlichen Waldrandumbaues mit der
Maßnahmensicherung durch den städtebaulichen Vertrag unter Punkt 2 ausgeräumt
sind.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Forstbehörde bzgl. einer
Waldsaumumwaldung zur Minimierung des Schadenrisikos aufgrund von Windbruch
und umstürzender Bäume mit der Abfassung des städtebaulichen Vertrages unter
Punkt 2 abgewogen sind.
1.10 Der Rat der stellt fest, dass den Anregungen aus der Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens
gefolgt wird.
1.11 Der
Rat stellt fest, dass die Belange der Telekom hinsichtlich der in der
öffentlichen Verkehrsfläche verlegten Telekommunikationsleitungen durch die
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt werden.
1.12 Der
Rat beschließt, dass der Anregung der Stadtwerke durch eine Ergänzung der
Begründung mit dem Hinweis auf die zusätzlich geplante Stromleitungsverlegung
gefolgt wird.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd-.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd- mit Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.
Mitglied Spiertz hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.