Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Anregung bzgl. der Anordnung von Stellplätzen vor dem geplanten Gebäude Neustadt 51 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wird.

 

1.2       Der Rat beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer zusätzlichen übermäßigen Belastung der bestehenden Verkehrssituation in der Neustadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.3       Der Rat stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen werden können.

 

1.4       Der Rat stellt fest, dass mit der absehbaren Umgestaltung der Bushaltestelle infolge ihres Sanierungsbedarfes die Frage der Beibehaltung der Bushaltestelle an ihrer heutigen Stelle gelöst wird und dass planungsrechtliche Festsetzungen hierzu nicht erforderlich sind.

 

1.5       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Ermöglichung einer Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Neustadt 51 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.6       Der Rat beschließt, dass der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Übernahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

1.7       Der Rat stellt fest, dass hinsichtlich des festgesetzten Erhaltungsgebotes für die Einzelbäume der halt der Alleestruktur im Vordergrund steht und dass für den Fall der Feststellung der Abgängigkeit im Krankheitsfall die ansonsten in Entscheidungen nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung anzuwendenden Beurteilungsmaßstäbe anzusetzen sind.

 

1.8       Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken zur Durchführung eines forstwirtschaftlichen Waldrandumbaues mit der Maßnahmensicherung durch den städtebaulichen Vertrag unter Punkt 2 ausgeräumt sind.

 

1.9       Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Forstbehörde bzgl. einer Waldsaum­umwaldung zur Minimierung des Schadenrisikos aufgrund von Windbruch und umstürzender Bäume mit der Abfassung des städtebaulichen Vertrages unter Punkt 2 abgewogen sind.

 

1.10     Der Rat der stellt fest, dass den Anregungen aus der Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens gefolgt wird.

 

1.11     Der Rat stellt fest, dass die Belange der Telekom hinsichtlich der in der öffentlichen Verkehrsfläche verlegten Telekommunikationsleitungen durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt werden.

 

1.12     Der Rat beschließt, dass der Anregung der Stadtwerke durch eine Ergänzung der Begründung mit dem Hinweis auf die zusätzlich geplante Stromleitungsverlegung gefolgt wird.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd-.

 

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 16/2 -Neustadt / Süd- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.

 

Mitglied Spiertz hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.