Sitzung: 27.11.2014 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0210/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, 1.
den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein für das Jahr 2015 und 2.
die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00
€ an die Stadt Emmerich am Rhein im
Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO . |
Herr Gruyters erläutert die Vorlage
und weist darauf hin, das die unter TOP 5 abgehandelte Gebührenanpassung im
Abwasserbereich im Zahlenwerk des Wirtschaftplanes bereits enthalten ist. Mit
Ausnahme dieser Erhöhung sind keine weiteren Gebührenanpassungen in einzelnen
Betriebszweigen beabsichtigt. Dieses ist um so erfreulicher, da alle Gebührenhaushalte
im völligen Einklang mit dem KAG aufgestellt sind. Die Forderungen der Gemeineprüfungsanstalt
in dieser Frage sind somit vollkommen erfüllt.
Dies ist insbesondere im Betriebszweig
Abfall zufriedenstellend, da hier der Gebührensatz noch unter dem Gebührensatz
des Jahres 2000 liegt.
In der Erörterung ergeben sich Fragen
insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Investitionen. So fragt Mitglied
Lindemann an, ob die Kosten für die Verlegung des Kanals im Bereich der Betuwe
in Vrasselt zu Lasten der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gehen wird. Herr
Gruyters antwortet hierzu, dass die finanztechnische Abwicklung zur Zeit noch nicht endgültig abgeklärt ist.
Zwar besteht nach Aussage von Herrn Dr. Wachs die Zusage, das eine
Vollfinanzierung der einzelnen Projekte vorgenommen wird. Es kann jedoch nicht
in Gänze ausgeschlossen werden, das zunächst eine Vorfinanzierung seitens der
Stadt erfolgen wird. Um handlungsfähig zu bleiben wurde daher diese Maßnahme im
Investitionsplan mit aufgenommen.
Mitglied Weicht weist darauf hin,
dass auf Seite 28 des Wirtschaftsplanes der Ansatz für die sonstigen
Fremdleistungen nicht mit den dazu
gehörigen Erläuterungen übereinstimmt.
Im Text sind irrtümlich die
Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders ( 20 T€) nicht mit aufgeführt worden.
Eine längere Diskussion entzündet
sich an der Frage nach Erweiterung des Betriebsgrundstückes am Blackweg 40. Aus
verkehrstechnischen Gründen ist es nach Ansicht der Betriebsleitung notwendig,
hier eine Verbreitung der Zuwegung vorzunehmen. So hat die Toreinfahrt
lediglich eine Breite von 4,75 Meter. Ein Begegnungsverkehr ist hier nicht
möglich. Da der Eigentümer des benachbarten Grundstückes im nächsten Jahr eine
Nutzung der Fläche beabsichtigt, ist es nur jetzt möglich, einen entsprechenden
Grundstückserwerb zu tätigen.
Der Vorsitzende hält diesen
Grundstückserwerb mit Blick auf die Kosten ( ca. 80 T€ inclusive sonstiger
Nebenkosten ) für nicht notwendig. Bisher hat sich die bestehende Situation als
nicht unfallträchtig erwiesen.
In dieser Frage ergibt sich eine rege
Diskussion. Der Betriebsleiter verweist darauf, dass sich die Situation in den letzten Jahren stark
verändert habe. Zum Einen ist der Besuchsverkehr an der Abfallannahmestelle
erheblich mehr geworden. Zum Anderen ist die Breite der Zuwegung wegen der
gewachsenen Fahrzeuggröße nicht mehr ausreichend - insbesondere, wenn wegen der
Ampelschaltung die Bürger, die zur Abfallanlage wollen vor dem Tor warten
müssen. Eine Verbreiterung dieses Bereichs wäre daher sinnvoll.
Ein abschließender Konsens lässt sich
in dieser Frage leider nicht finden.
Jedoch besteht ansonsten weitestgehend Einigkeit, so dass Herr
Spiegelhoff den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage stellt.