Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1.    den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2015 und

2.    die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am  Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO .


 


 

Herr Gruyters erläutert die Vorlage und weist darauf hin, das die unter TOP 5 abgehandelte Gebührenanpassung im Abwasserbereich im Zahlenwerk des Wirtschaftplanes bereits enthalten ist. Mit Ausnahme dieser Erhöhung sind keine weiteren Gebührenanpassungen in einzelnen Betriebszweigen beabsichtigt. Dieses ist um so erfreulicher, da alle Gebührenhaushalte im völligen Einklang mit dem KAG aufgestellt sind. Die Forderungen der Gemeineprüfungsanstalt in dieser Frage sind somit vollkommen erfüllt.

 

Dies ist insbesondere im Betriebszweig Abfall zufriedenstellend, da hier der Gebührensatz noch unter dem Gebührensatz des Jahres 2000 liegt.

 

In der Erörterung ergeben sich Fragen insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Investitionen. So fragt Mitglied Lindemann an, ob die Kosten für die Verlegung des Kanals im Bereich der Betuwe in Vrasselt zu Lasten der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gehen wird. Herr Gruyters antwortet hierzu, dass die finanztechnische Abwicklung  zur Zeit noch nicht endgültig abgeklärt ist. Zwar besteht nach Aussage von Herrn Dr. Wachs die Zusage, das eine Vollfinanzierung der einzelnen Projekte vorgenommen wird. Es kann jedoch nicht in Gänze ausgeschlossen werden, das zunächst eine Vorfinanzierung seitens der Stadt erfolgen wird. Um handlungsfähig zu bleiben wurde daher diese Maßnahme im Investitionsplan mit aufgenommen.

 

Mitglied Weicht weist darauf hin, dass auf Seite 28 des Wirtschaftsplanes der Ansatz für die sonstigen Fremdleistungen nicht mit den  dazu gehörigen Erläuterungen übereinstimmt.  Im Text  sind irrtümlich die Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders ( 20 T€)  nicht mit aufgeführt worden.

 

Eine längere Diskussion entzündet sich an der Frage nach Erweiterung des Betriebsgrundstückes am Blackweg 40. Aus verkehrstechnischen Gründen ist es nach Ansicht der Betriebsleitung notwendig, hier eine Verbreitung der Zuwegung vorzunehmen. So hat die Toreinfahrt lediglich eine Breite von 4,75 Meter. Ein Begegnungsverkehr ist hier nicht möglich. Da der Eigentümer des benachbarten Grundstückes im nächsten Jahr eine Nutzung der Fläche beabsichtigt, ist es nur jetzt möglich, einen entsprechenden Grundstückserwerb zu tätigen.

 

Der Vorsitzende hält diesen Grundstückserwerb mit Blick auf die Kosten ( ca. 80 T€ inclusive sonstiger Nebenkosten ) für nicht notwendig. Bisher hat sich die bestehende Situation als nicht unfallträchtig erwiesen.

 

In dieser Frage ergibt sich eine rege Diskussion. Der Betriebsleiter verweist darauf, dass sich die  Situation in den letzten Jahren stark verändert habe. Zum Einen ist der Besuchsverkehr an der Abfallannahmestelle erheblich mehr geworden. Zum Anderen ist die Breite der Zuwegung wegen der gewachsenen Fahrzeuggröße nicht mehr ausreichend - insbesondere, wenn wegen der Ampelschaltung die Bürger, die zur Abfallanlage wollen vor dem Tor warten müssen. Eine Verbreiterung dieses Bereichs wäre daher sinnvoll.

 

Ein abschließender Konsens lässt sich in dieser Frage leider nicht finden.  Jedoch besteht ansonsten weitestgehend Einigkeit, so dass Herr Spiegelhoff den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage stellt.