Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 21, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, dass  vor Abschluss eines Kaufvertrages mit der Firma Schoofs die in dem BGE-Antrag aufgeführten Grundlagen abzuklären und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen sind.

 

 


 

Mitglied Bartels empfindet den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf  Verweisung an den Fachausschuss zum jetzigen Zeitpunkt als „Zeitschinden“. Seine Fraktion wünscht über den vorliegenden Antrag seiner Fraktion abzustimmen.

 

Auf die Anmerkung von Mitglied Kukulies erwidert der Vorsitzende, dass vor Abschuss eines Kaufvertrages mit der Firma Schoofs  Sachverhalte abgearbeitet werden. Es wird  noch kein Kaufvertrag geschlossen.

 

Nach einer kontovers geführten Diskussion lässt der Vorsitzende über den BGE-Antrag abstimmen.