Sitzung: 03.12.2014 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 21, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0215/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, dass vor Abschluss eines Kaufvertrages mit der Firma Schoofs die in dem BGE-Antrag aufgeführten Grundlagen abzuklären und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen sind.
Mitglied Bartels empfindet den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Verweisung an den Fachausschuss zum jetzigen Zeitpunkt als „Zeitschinden“. Seine Fraktion wünscht über den vorliegenden Antrag seiner Fraktion abzustimmen.
Auf die Anmerkung von Mitglied Kukulies erwidert der Vorsitzende, dass vor Abschuss eines Kaufvertrages mit der Firma Schoofs Sachverhalte abgearbeitet werden. Es wird noch kein Kaufvertrag geschlossen.
Nach einer kontovers geführten Diskussion lässt der Vorsitzende über den BGE-Antrag abstimmen.