Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Rat nimmt den Bericht zur durchgeführten Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes EL K/3 -Luitgardisstraße-.

 

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/3 -Luitgardisstraße- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan für das Grundstück Lindenallee, Gemarkung Elten, Flur 9, Flurstück 364 dahin gehend geändert, dass

a)    die Festsetzung der überbaubaren Fläche geringfügig verlagert und ihr Zuschnitt verändert wird,

b)    die Zahl der Vollgeschosse von einem Geschoss auf maximal 2 Geschosse erweitert wird,

c)    die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,6 erhöht wird,

d)    eine maximale Gebäudehöhe von 80,0 m über NHN festgesetzt wird,

e)    zusätzlich eine Fläche für Garagen festgesetzt wird,

f)     längs der Straßengrenze zur Lindenallee bis auf den westlichen Teilabschnitt von 3,0 m Breite ein Verbot von Ein- und Ausfahrt festgesetzt wird.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser teilt Herr Kemkes mit, dass der Bebauungsplan eine 2-geschossige Bebauung vorgibt. Die Planung sieht eine Bebauung mit einem 2-geschossigen modernen Flachdachgebäude mit einem Staffelgeschoss vor. Das vorgestellte Vorhaben ist nach Auffassung der Verwaltung in ansprechende Architektur geplant und passt in das Landschaftsbild.