Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0524/2015
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die vorliegenden Ausführungen der Verwaltung zum
überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW) vom 22.09.2015 als Grundlage für die im Rahmen der erneuten Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein bis zum
15.01.2016 abzugebende Stellungnahme.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Seinerzeit wurde im Zuge der ersten Beteiligung im Fachausschuss eine Stellungnahme abgegeben, auf die nun, in Bezug auf die Anregungen der Stadt, in vielen Punkten eingegangen wurde. Zu einem der wichtigsten Punkte zählte die Anerkennung des Hafens als landesbedeutsamer Hafen. Hierfür wurde in Abstimmung mit dem Hafenbetreiber eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, der man nun gefolgt ist. Somit wurde im Prinzip die erste Hürde genommen, um letztendlich auch auf landesplanerischer Ebene die Anerkennung als landebedeutsamen Hafen zu bekommen, welche für die konkreten Erweiterungsabsichten des Hafens von Bedeutung ist. Bei der Planung zum Gebietsentwicklungsplan, zur Überarbeitung des Regionalplanes, wurde ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, die darauf abzielte, für diese Maßnahmen die entsprechenden Flächenreservierungen vorzunehmen. Parallel dazu läuft ein Verfahren zur Unterstützung und Unterschutzstellung des Rheinvorlandes als Naturschutzgebiet. Gemeint ist hier die zum Rhein führende Landzunge im Bereich des Segelflughafens bis zur Hafenkribbe des Industriehafens. Für diesen Bereich wurde ebenfalls eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, diese Fläche von der Unterschutzstellung herauszunehmen. Hierzu bleibt der Ablauf des weiteren Verfahrens abzuwarten. Die Stadtverwaltung wird zur Nachreichung möglicher Argumentationen, vertiefender Planungen und entsprechender Materialien bezüglich des naturschutzräumlichen Bereiches im engen Kontakt mit dem Hafenbetreiber bleiben. Herr Kemkes bittet die Ausschussmitglieder dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, um eine fristgerechte Einreichung zu ermöglichen.
Mitglied Sloot äußert die Frage, in wie weit die Stadtverwaltung
Einfluss auf die Kulisse im Rheinvorland hat, da dieses Gebiet seine
Richtlinien nach dem EU Gesetz in Verbindung mit der FFH Vogelrichtlinie
findet. Weitergehend auch hinsichtlich der Gewichtung möglicher
wirtschaftlicher Einwände seitens der Stadt Emmerich am Rhein, die an
entsprechenden Stellen vorgetragen werden können. Des Weiteren habe sie sich
sehr über die Stellungnahmen der entsprechenden Genehmigungsbehörden im
Landesbereich gewundert. So sagen diese auf der einen Seite, dass der Hafen
bedeutsam sei, wohingegen auf der anderen Seite nicht in Erwägung gezogen wird,
dem Hafen weitere Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit auch eine
bedeutsame Entwicklung erfolgen kann. Spitz gesagt bemüht sich Emmerich das
Klimakonzept voran zu treiben und bekommt hierfür auch Preise, von eben dieser
Landesregierung und gleichzeitig wird billigend in Kauf genommen, dass
demnächst die Container, damit diese überhaupt gelagert werden können, quer
durch die Stadt befördert werden müssen. Hieraus ergeben sich nun die Fragen, ob
man sich im Rahmen dieses Verfahrens irgendwann in der EU Gesetzgebung
befindet, ab welchem Punkt das der Fall ist und wenn das passiert, welchen
Zeitraum ein solches Verfahren in Anspruch nimmt. Denn wenn der Hafen von
Rotterdam, wie in der Presse zu lesen ist, seine Kapazitäten weiter ins Inland,
u. a. auf die prioritären Häfen am Rhein, verlegt, wird die Frequentierung eben dieser Häfen
stark steigen, woraus sich unweigerlich eine Wirtschaftsentwicklung ergibt, die
nicht auf sich warten lassen will. Daher ist es wichtig zu wissen, wo man die
Zeitschiene eines solchen Verfahrens platzieren kann. Sind es zwei Jahre oder
landet man in diesem Fall schnell bei mehreren Jahren. Darüber hinaus stellt
sich die Frage, ob es eventuell noch andere Möglichkeiten gibt, im Hafen Platz
zu schaffen, die noch nicht eruiert worden sind, wie zum Beispiel durch die
Auslagerung anderer Betriebe, die bezogen auf den Standplatz, woanders besser
angesiedelt würden.
Herr Kemkes erklärt, dass es hier sicherlich einige große Hürden zu
meistern gilt, da die EU Richtlinien und die FFH Richtlinien in diesem Bereich
auch Beachtung finden müssen, sodass die Stadtverwaltung letztendlich gute
Argumentationen erbringen muss, um hier eine Ausnahme zu erreichen. Im Zuge
dessen wird es möglicher Weise verstärkt gutachterliche Betrachtungen bedürfen,
um eine noch genauere Bewertung der betreffenden Fläche zu ermöglichen. Das
Verfahren wird also argumentativ eine Menge Arbeit mit sich führen, wodurch
sich eine Zeitschiene sehr schwer bestimmen lässt, jedoch wird die Verwaltung
hier nicht nachlassen und tätig bleiben. Zu der zweiten Frage, die sich auf die
Erweiterung der Flächen bezieht, lässt sich sagen, dass seines Erachtens nach,
Kontaktaufnahmen bezüglich des Oleon Firmengeländes im Randbereich
stattgefunden haben. Welche Ergebnisse diese mit sich gebracht haben ist jedoch nicht bekannt. Es zeigt zumindest,
dass Bemühungen stattfinden, dort Flächen zu bekommen.
Vorsitzender Jansen stellt hierzu die Zwischenfrage, wie die Verteilung
der Besitzverhältnisse bei Oleon geregelt ist, da seines Erachtens nach noch
Restbestände im Besitz der Firma Akzo liegen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs gibt Erläuterungen. In der Tat ist es so,
dass die Eigentumsverhältnisse zwischen Akzo und Oleon aufgeteilt sind. Einige
Teile des Betriebes sind hierbei auch undiskutierbar, andere Teile sind es
hingegen sehr wohl. Jedoch werden die Flächen, die für den Hafenbetrieb immer
von Interesse sind, mit weiteren Flächen, die man übernehmen soll, gekoppelt.
Man kann sich vorstellen, dass es nicht nur die Flächen sind, die einem Sorge
bereiten, sondern insbesondere das, was sich dort im Boden befindet. Hierbei
sind die Fragen der Risikoabwägung dahingehend tendiert, dass man die Flächen
nicht erwerben kann, da die damit Verbundenen Risiken unter Anbetracht der
gegebenen Vorzeichen zu groß waren.
Mitglied Tepaß ergänzt auf die Anfrage von Mitglied Sloot, dass sich
seines Wissens nach die Umweltministerin, Frau Dr. Barbara Hendricks,
persönlich darum kümmern wollte, die Erweiterung des Hafen zu verwirklichen,
insbesondere auch in Bezug auf die gerade vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs
erwähnten Flächen. Bezugnehmend darauf regt er an, dass der Bürgermeister ein
Schreiben an die Bundesumweltministerin aufsetzen könne, um den momentanen
Sachstand zu erfragen.
Bürgermeister Hinze teilt mit, dass der Sachstand völlig richtig ist.
Frau Dr. Barbara Hendricks hat zugesagt sich dafür einzusetzen. Jedoch hat sie
gleichzeitig darauf hingewiesen, dass durch die Problematik, dass europäisches
Recht betroffen ist, sich die Angelegenheit etwas schwierig darstellt. In
Anbetracht dessen sollte man da keine Wunder erwarten, dass dort von heute auf
morgen eine Lösung erzielt wird. Festzuhalten bleibt, dass Frau Dr. Barbara
Hendricks sich dessen annehmen wollte und wie wir sie kennen bleibt sie auch
bei ihrem Wort.
Mitglied Gerritschen merkt an, dass er im Hinblick auf den vorliegenden
Entwurf festgestellt hat, im Vergleich zu den vor einiger Zeit noch geführten
Diskussionen, in dem Verfahren, insbesondere was den Hafen anbelangt, einen
Schritt weiter gekommen zu sein. Er betont, dass die Aufnahme des Hafens in
regionale Bedeutsamkeit für ihn ein Hinweis darauf ist, dass die
wirtschaftlichen Probleme nun stärker gewichtet werden als die große Hürde FFH.
In Bezug darauf stimmt er dem Vorhaben zu und stellt hierzu den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.
Vorsitzender Jansen, lässt über den Antrag des Mitgliedes Gerritschen, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.