Der Leiter des Fachbereiches – Stadtentwicklung -, Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Er erklärt, dass die, seinerzeit in der Bürgerversammlung geäußerten Bedenken der Anwohner der Sandstraße hinfällig seien, da der Vorhabenträger seine Bauabsicht umgestellt habe.

 

Mitglied Wernicke bezieht sich in seinen Ausführungen auf einen Bericht in der NRZ vom 20.04.2016 in dem der Geschäftsführer des St.-Martinus-Stifts, Herr Paeßens,  sich dahingehend geäußert hat, dass er an eine Realisierung des Bauvorhabens zum jetzigen Zeitpunkt nicht glaube und fragt nach, ob daher eine Beschäftigung mit dem Bauvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll wäre. Des Weiteren erkundigt sich Mitglied Wernicke, ob in dem Bauvorhaben auch Praxisräume für eine Arztpraxis geplant wären. Weiterhin äußert er seinen Unmut über eine fehlende erneute Bürgerbeteilung, da das neue Bauvorhaben seiner Meinung nach, zu einer verstärkten Beeinträchtigung der Anwohner der Schmidtstraße führen würde. Mitglied Wernicke trägt vor, dass er es nicht verstehen könne, dass bei neuen Bauvorhaben als Erstes immer Bäume gefällt werden müssten und ob man nicht vom Vorhabenträger verlangen könnte, dass die Bäume stehen bleiben müssten. Seiner Meinung nach wäre das Grundstück groß genug, um den Baukörper anders zu planen, damit die Bäume stehen bleiben könnten.

 

Herr Kemkes erklärt, dass der Verwaltung die Information vorliegt, das dargestellte Bauvorhaben anzudenken. Der Verwaltung sei allerdings nicht bekannt, ob es Schwierigkeiten bei der Genehmigung weiterer Heimplätze durch den Kreis Kleve als zuständige Behörde gäbe.  Nichtsdestotrotz sei es sinnvoll, die Planungen fortzuführen, damit das St.-Martiuns-Stift Planungssicherheit und -recht erhalte. Die Planungskosten werden vom St.-Martiuns-Stift getragen. Die Frage nach eventuellen Praxisräumen wird von Seiten der Verwaltung verneint.  Zur Fragestellung einer erneuten Bürgerbeteilung erläutert Herr Kemkes, dass es seinerzeit eine vorgezogene Bürgerbeteilung in Form einer Bürgerversammlung gegeben habe und somit die formalen Aspekte erfüllt worden seien. Kommt es, aufgrund der Anregungen aus der Bürgerschaft zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes, sieht das Baugesetzbuch (BauGB) keine erneute Bürgerversammlung vor; verwaltungsseitig könne direkt mit der Offenlage des Bauvorhabens begonnen werden.  Herr Kemkes führt weiterhin aus, dass sowohl die Anwohner der Schmidt-, als auch der Sandstraße verwaltungsseitig durch ein persönliches Anschreiben über die geplante Offenlage informiert würden. Die Anwohner hätten dann ausreichend Zeit sich in persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitern des Fachbereiches – Stadtentwicklung – über das geplante Bauvorhaben zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken direkt zur Niederschrift zu bringen. Der Erste Beigeordnete ergänzt, dass die Offenlage ein wesentliches Element der Bürgerbeteiligung sei. Bezüglich des Baukörpers ergänzt Herr Dr. Wachs, dass die Planung des Baukörpers das Ergebnis ökonomischer und arbeitstechnischer Überlegungen des Vorhabenträgers sei.

 

Nach kurzer, teilweise kontrovers geführter Diskussion erklärt Mitglied Wernicke, dass die SPD-Fraktion die fehlende Bürgerfreundlichkeit dieses Antrages nicht mitragen wird und regt an, den Beschlussvorschlag um die Stellungnahme zu ergänzen, dass eine erneute Bürgerversammlung stattfinden solle.

 

Mitglied Spiegelhoff verweist den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ausschusses auf seinen bereits gestellten Antrag, gemäß Beschlussvorschlag und ohne eigene Stellungnahme zu beschließen. Dem stimmen auch die Mitglieder Bongers und Brockmann zu.

 

Der stellvertretende Vorsitzende lässt somit über den Antrag des Mitglieds Spiegelhoff abstimmen.

Der Ortsausschuss Elten stimmt mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise überein und gibt keine gesonderte Stellungnahme ab.

 

Abstimmung : 7 dafür 4 dagegen 0 Enthaltungen