Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen die planungsrechtliche Vorbereitung eines Anbaues an der Sandstraße mit der vom Antragsteller geänderten Planung eines Anbaues an der nordwestlichen Fassade des bestehenden Heimgebäudes des St.-Martinus-Stiftes ausgeräumt sind.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Fahrweges hinter den Grundstücken an der Schmidtstraße im Bebauungsplanentwurf eine Fläche für ein Fahrrecht festzusetzen und die Verwaltung zur Vermittlung einer privatrechtlichen Vereinbarung zur dinglichen Sicherung der Nutzung zwischen Kirche und Anliegern zu beauftragen.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise im Bebauungsplanentwurf ausgeräumt sind.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung im Bebauungsplanentwurf vor Durchführung der Offenlage noch einen Nachweis der Verträglichkeit der nordöstlich des Bauvorhabens vorgesehenen Stellplatznutzungen in Bezug auf den Schutzanspruch der benachbarten Wohnnutzungen zu führen.

 

1.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anmerkungen der Unteren Landschaftsbehörde als Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung als vorläufigen Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Vorsitzender Jansen teilt das Votum des Ortsausschusses Elten mit. Der Ortsausschuss Elten stimmt einstimmig mit 4 Enthaltungen dem Beschlussvorschlag zu und gibt keine eigene Stellungnahme ab.

 

Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Ursprünglich war die Erweiterung des Altenheimes in einem Gebäude parallel zur Sandstraße geplant. Die in der durchgeführten Bürgerbeteiligung umfangreich vorgetragenen Bedenken und weitere Überlegungen vom St. Martinus-Stift führten zu einer Änderung der Planung, so dass die Bedenken der Anwohner der Sandstraße als ausgeräumt zu betrachten sind. Die neue Planung sieht vor, an das bestehende Gebäude in Richtung Norden eine Erweiterung des Altenheimes vorzusehen. Nunmehr bedarf es einer erneuten Offenlage. Wenn die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu einer Änderung der Planung führt wird keine formale erneute Bürgerbeteiligung vorgenommen; die Bürgerbeteiligung erfolgt in Form einer Offenlage. Die betroffenen Anwohner und die Bürger, die in der ersten Bürgerbeteiligung Bedenken vorgetragen haben, werden von der Verwaltung schriftlich über die Offenlage informiert.

 

Mitglied Gerritschen teilt mit, dass sich die Voraussetzungen geändert haben und durch die geänderte Planung die Anwohner der Schmidtstraße nunmehr stärker betroffen sind. Vor allen Dingen geht es auch um die rückwärtige Zuwegung. In der Planung für den Anbau wird eine neue Zuwegung betrachtet. Er ist der Meinung, dass die Anwohner der Schmidtstraße nochmals über eine Bürgerbeteiligung beteiligt werden sollten.

 

Herr Kemkes merkt an, dass die rückwärtige Zuwegung der Anwohner der Schmidtstraße auch Gegenstand in der ursprünglichen Planung war. Dort war neben dem Gebäude an der Sandstraße die rückwärtige Erschließung im Sinne der Anwohner auf Dauer zu sichern. Auch in der geänderten Planung ist dies so geplant.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.