Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0705/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen die
planungsrechtliche Vorbereitung eines Anbaues an der Sandstraße mit der vom
Antragsteller geänderten Planung eines Anbaues an der nordwestlichen Fassade
des bestehenden Heimgebäudes des St.-Martinus-Stiftes ausgeräumt sind.
1.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für die planungsrechtliche Sicherung
des bestehenden Fahrweges hinter den Grundstücken an der Schmidtstraße im
Bebauungsplanentwurf eine Fläche für ein Fahrrecht festzusetzen und die
Verwaltung zur Vermittlung einer privatrechtlichen Vereinbarung zur dinglichen
Sicherung der Nutzung zwischen Kirche und Anliegern zu beauftragen.
1.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen die
Festsetzung einer geschlossenen Bauweise im Bebauungsplanentwurf ausgeräumt
sind.
1.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung im
Bebauungsplanentwurf vor Durchführung der Offenlage noch einen Nachweis der
Verträglichkeit der nordöstlich des Bauvorhabens vorgesehenen
Stellplatznutzungen in Bezug auf den Schutzanspruch der benachbarten
Wohnnutzungen zu führen.
1.5 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan
gefolgt wird.
1.6 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anmerkungen der Unteren
Landschaftsbehörde als Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung als
vorläufigen Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vorsitzender Jansen teilt das Votum des
Ortsausschusses Elten mit. Der Ortsausschuss Elten stimmt einstimmig mit 4
Enthaltungen dem Beschlussvorschlag zu und gibt keine eigene Stellungnahme ab.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Ursprünglich
war die Erweiterung des Altenheimes in einem Gebäude parallel zur Sandstraße
geplant. Die in der durchgeführten Bürgerbeteiligung umfangreich vorgetragenen
Bedenken und weitere Überlegungen vom St. Martinus-Stift führten zu einer
Änderung der Planung, so dass die Bedenken der Anwohner der Sandstraße als
ausgeräumt zu betrachten sind. Die neue Planung sieht vor, an das bestehende
Gebäude in Richtung Norden eine Erweiterung des Altenheimes vorzusehen. Nunmehr
bedarf es einer erneuten Offenlage. Wenn die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu
einer Änderung der Planung führt wird keine formale erneute Bürgerbeteiligung
vorgenommen; die Bürgerbeteiligung erfolgt in Form einer Offenlage. Die
betroffenen Anwohner und die Bürger, die in der ersten Bürgerbeteiligung
Bedenken vorgetragen haben, werden von der Verwaltung schriftlich über die
Offenlage informiert.
Mitglied Gerritschen teilt mit, dass sich die
Voraussetzungen geändert haben und durch die geänderte Planung die Anwohner der
Schmidtstraße nunmehr stärker betroffen sind. Vor allen Dingen geht es auch um
die rückwärtige Zuwegung. In der Planung für den Anbau wird eine neue Zuwegung
betrachtet. Er ist der Meinung, dass die Anwohner der Schmidtstraße nochmals
über eine Bürgerbeteiligung beteiligt werden sollten.
Herr Kemkes merkt an, dass die rückwärtige
Zuwegung der Anwohner der Schmidtstraße auch Gegenstand in der ursprünglichen
Planung war. Dort war neben dem Gebäude an der Sandstraße die rückwärtige
Erschließung im Sinne der Anwohner auf Dauer zu sichern. Auch in der geänderten
Planung ist dies so geplant.
Vorsitzender Jansen lässt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.