Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0752/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der
Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 31, Flurstücke 72, 118, 119, 120, 121,
128, 174, 186, 187, 188, 189, 371, 372, 375, 376, 377 und 405 einen
Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E
31/5 –Im Polderbusch/West-.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes
in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz erklärt
Herr Kemkes, dass die Mehrfamilienhäuser im WA 3-Gebiet und im WA 2-Gebiet
geplant sind. Mitglied Spiertz geht auf die geplante Höhe von 29,7 m ein; die
derzeitige Höhe liegt bereits bei 16,97 m.
Herr Kemkes erklärt, dass es sich bei der
Höhe um eine 2-Geschossigkeit mit ausgebautem Dachgeschoss handelt, und es sich
dabei um eine normale Höhe handelt.
Man befindet sich im Beginn des Verfahrens;
es folgt eine Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
wo alle Bedenken und Anregungen zusammengetragen werden. Der Entwurf zur
Offenlage wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt werden.
Mitglied Spiertz regt an, dem Investor
aufzuerlegen, bei der Bürgerbeteiligung bereits auf das Thema Verschattung
einzugehen oder evtl. ein entsprechendes Modell zu erstellen und vorzustellen.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.