Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 31, Flurstücke 72, 118, 119, 120, 121, 128, 174, 186, 187, 188, 189, 371, 372, 375, 376, 377 und 405 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 31/5 –Im Polderbusch/West-.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz erklärt Herr Kemkes, dass die Mehrfamilienhäuser im WA 3-Gebiet und im WA 2-Gebiet geplant sind. Mitglied Spiertz geht auf die geplante Höhe von 29,7 m ein; die derzeitige Höhe liegt bereits bei 16,97 m.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich bei der Höhe um eine 2-Geschossigkeit mit ausgebautem Dachgeschoss handelt, und es sich dabei um eine normale Höhe handelt.

Man befindet sich im Beginn des Verfahrens; es folgt eine Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wo alle Bedenken und Anregungen zusammengetragen werden. Der Entwurf zur Offenlage wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt werden.

Mitglied Spiertz regt an, dem Investor aufzuerlegen, bei der Bürgerbeteiligung bereits auf das Thema Verschattung einzugehen oder evtl. ein entsprechendes Modell zu erstellen und vorzustellen.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.