Sitzung: 30.08.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0835/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Standortes des Wochenmarktes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Parkplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
bestehenden Passage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Bepflanzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Bodenmaterials mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Bebauungsplan Nr. E 18/14 -Neumarkt /
Umgebung- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2016 bezüglich
des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. E 18/14 -Neumarkt / Umgebung- zu
ändern.
Das geänderte
Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. E 18/14 -Neumarkt / Umgebung- ist in
der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 4)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E
18/14 - Neumarkt / Umgebung - als Offenlegungsentwurf und beauftragt die
Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die
Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 gemeinsam beraten werden; die Abstimmung erfolgt
getrennt.
Mitglied Leypoldt teilt mit, dass er bei den
Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 wegen Befangenheit an der Beratung und
Abstimmung nicht teilnimmt. Als Vertreter für diese Tagesordnungspunkte
übernimmt Mitglied Bartels die Funktion.
Vorsitzender Jansen lässt über den
gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und ten Brink, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.