Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Streuffstraße für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs aus den geplanten Vorhaben im Plangebiet ausreicht und beschließt, den erforderlichen Stellplatzbereich im Bebauungsplanentwurf über die Festsetzung einer Geh-, Fahr- und Leitungsrechtsfläche auf der Fläche des vorhandenen Privatweges planungsrechtlich zu sichern.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt im Bebauungsplanentwurf keine planungsrechtliche Festsetzung für eine Tiefgarage vorzunehmen.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Bebauungsplanentwurf planungsrechtlich ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen für die Vorhaben im Plangebiet einschließlich ihrer Erschließung über den bestehenden Privatweg von der Streuffstraße gesichert wird.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in den Bebauungsplan keine gestalterischen Festsetzungen für die Bebauung im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 zu treffen.

 

1.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in den Bebauungsplan keine gestalterischen Festsetzungen für die Bebauung im Bereich der Mischgebiete an der klosterstraße zu treffen.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

1.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Anregungen der Bedenken der Handwerkskammer auf Ausdehnung des Bebauungsplanbereiches auf die angrenzenden Bereiche der Klosterstraße zur rechtssicheren Ausweisung von Mischgebieten nicht zu folgen und stattdessen im Bebauungsplanentwurf eine Umwandlung des Bereiches der geplanten Hinterlandbebauung in ein Allgemeines Wohngebiet (WA 2) vorzunehmen.

 

1.8       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des Brandschutzes im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren geprüft werden und im Bebauungsplanentwurf die Nachbargebäude bei der Festsetzung der geschlossenen Bauweise in den MI-Bereichen berücksichtigt werden.

 

1.9       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Anregung der Landesstraßenbaubehörde auf Verzicht einer planungsrechtlichen Erschließung des Stellplatzbereiches von der Klosterstraße im Bebauungsplanentwurf gefolgt wird.

 

1.10     Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ergebnisse der archäologischen Sachverhaltsermittlung zur Kenntnis und stellt fest, dass den Belangen des Bodendenkmalschutzes in diesem Planverfahren damit Genüge getan ist und ansonsten auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW gesichert werden.

 

1.11     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt der Anregung auf Ausschluss von Bodeneingriffen im Kronenbereich des zu schützenden Straßenbaumes in der Streuffstraße vor dem Plangebiet durch die Festsetzung einer Maßnahmenfläche und konkretisierende textliche Festsetzung im Bebauungsplanentwurf zu folgen.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung als vorläufigen Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Kemkes teilt das Votum des Ortsausschusses mit; dieser gibt keine gesonderte Stellungnahme ab.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.