Sitzung: 04.10.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0874/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Streuffstraße für die
Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs aus den geplanten Vorhaben im Plangebiet
ausreicht und beschließt, den erforderlichen Stellplatzbereich im
Bebauungsplanentwurf über die Festsetzung einer Geh-, Fahr- und
Leitungsrechtsfläche auf der Fläche des vorhandenen Privatweges
planungsrechtlich zu sichern.
1.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt im Bebauungsplanentwurf keine
planungsrechtliche Festsetzung für eine Tiefgarage vorzunehmen.
1.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Bebauungsplanentwurf
planungsrechtlich ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen für die Vorhaben im
Plangebiet einschließlich ihrer Erschließung über den bestehenden Privatweg von
der Streuffstraße gesichert wird.
1.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in den Bebauungsplan keine
gestalterischen Festsetzungen für die Bebauung im Bereich des Allgemeinen
Wohngebietes WA 2 zu treffen.
1.5 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in den Bebauungsplan keine
gestalterischen Festsetzungen für die Bebauung im Bereich der Mischgebiete an
der klosterstraße zu treffen.
1.6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den
Bebauungsplan gefolgt wird.
1.7 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Anregungen der Bedenken der
Handwerkskammer auf Ausdehnung des Bebauungsplanbereiches auf die angrenzenden
Bereiche der Klosterstraße zur rechtssicheren Ausweisung von Mischgebieten
nicht zu folgen und stattdessen im Bebauungsplanentwurf eine Umwandlung des
Bereiches der geplanten Hinterlandbebauung in ein Allgemeines Wohngebiet (WA 2)
vorzunehmen.
1.8 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass die Belange des Brandschutzes im nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahren geprüft werden und im Bebauungsplanentwurf die
Nachbargebäude bei der Festsetzung der geschlossenen Bauweise in den
MI-Bereichen berücksichtigt werden.
1.9 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass der Anregung der Landesstraßenbaubehörde auf Verzicht einer
planungsrechtlichen Erschließung des Stellplatzbereiches von der Klosterstraße
im Bebauungsplanentwurf gefolgt wird.
1.10 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
die Ergebnisse der archäologischen Sachverhaltsermittlung zur Kenntnis und
stellt fest, dass den Belangen des Bodendenkmalschutzes in diesem Planverfahren
damit Genüge getan ist und ansonsten auf der Grundlage des
Denkmalschutzgesetzes NRW gesichert werden.
1.11 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt der Anregung auf Ausschluss von Bodeneingriffen im Kronenbereich des
zu schützenden Straßenbaumes in der Streuffstraße vor dem Plangebiet durch die
Festsetzung einer Maßnahmenfläche und konkretisierende textliche Festsetzung im
Bebauungsplanentwurf zu folgen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung als
vorläufigen Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Kemkes teilt das Votum des
Ortsausschusses mit; dieser gibt keine gesonderte Stellungnahme ab.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.