Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen sowie die Elternbeitragstabelle für das Kindergartenjahr 2017/2018  in Form von Variante II. Die zukünftige Erhöhung der Elternbeitragstabelle wird analog  § 3 Abs. 5 der Satzung vorgenommen.

 

 

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert hierzu, dass die Sachdarstellung der Vorlage sich auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung beziehe. Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde  ein modifizierter Beschlussvorschlag gefasst und die Sachdarstellung nicht angepasst. Er macht auf eine redaktionelle Änderung auf Seite 3 Artikel 1 Abs. 3 e) aufmerksam.

 

Mitglied Bartels schildert, dass seine Fraktion den ursprünglichen Beschlussvorschlag mit der Anlage 4, Variante II der Verwaltung favorisieren würde. Der von der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss gemachte Vorschlag sei viel zu kompliziert und die Gebühren würden in vielen Fällen um bis zu 40 % höher ausfallen. Der administrative Aufwand sei hier viel zu hoch. Die Elternbeiträge für Niedrigverdiener würden in wesentlich sozialerer Art und Weise von der Verwaltung dargestellt. Die BGE-Fraktion stellt den entsprechenden Antrag.

 

Mitglied Schaffeld erläutert den Beschlussvorschlag der SPD aus dem Jugendhilfeausschuss mit der vorliegenden Beitragstabelle. Die Absicht ihrer Fraktion sei es, durch einen hohen Differenzierungsgrad, der sicherlich arbeitsaufwendig wäre, Gerechtigkeitslücken zu schließen. Die Beitragstabelle der SPD beinhalte flachere Anstiege der Beiträge, die für mehr Gerechtigkeit sorgen würden. Im Jugendhilfeausschuss sei dieser Beschlussvorschlag mehrheitlich entschieden worden. Ihre Fraktion kann dem Argument von Mitglied Bartels betr. des administrativen Aufwandes nicht nachvollziehen. Hier könnten evtl. auch technische Lösungen eingesetzt werden, um den Aufwand zu reduzieren. Ihre Fraktion halte diesen Beschlussvorschlag aufrecht.

 

Mitglied Reintjes teilt mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag der SPD im Jugendhilfeausschuss zugestimmt habe.  Danach habe ein Gespräch mit dem Bürgermeister und Mitarbeitern des zuständigen Fachbereiches stattgefunden. In diesem Gespräch sei deutlich geworden, dass dieser Beschluss verwaltungsintern zu erheblichem Mehraufwand führen würde. In der gestrigen Fraktionssitzung sei diese Vorlage nochmals eingehend beraten und der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag – Anlage 4, Variante II – bevorzugt worden. Seine Fraktion schließe sich dem BGE-Antrag an.

 

Mitglied Schaffeld kann das Verhalten der CDU-Fraktion, im Fachausschuss diesem Vorschlag mitzutragen und in der heutigen Sitzung nach einer Fraktionssitzung anderer Meinung zu sein, nicht nachvollziehen.  Das habe nichts mehr mit verlässlicher Politik und Wertschätzung eines Fachausschusses zu tun.

 

Nach weiterer Diskussion lässt der stellv. Vorsitzende über den vorliegenden Antrag von Mitglied Schaffeld, gemäß der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zu beschließen, abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen sowie die durch die SPD-Fraktion vorgelegte Elternbeitragstabelle. Die zukünftige Erhöhung der Elternbeitragstabelle wird analog § 3 Abs. 5 der Satzung vorgenommen.  Auf eine Rundung auf volle Euro wird verzichtet und daher die Formulierung „Die Beiträge werden ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auf volle EURO gerundet.“ aus § 3 Abs. 5 der Satzung gestrichen. 

 

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, noch vor der Ratssitzung am 08.11.2016 erneut einen Jugendhilfeausschuss einzuberufen und zu dieser Sitzung eine Kostenaufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, welche Mindereinnahmen entstehen, wenn die Beitragseinstufungen nicht mehr für Kinder "ab 3 Jahre" und Kinder "unter 3 Jahre"  sondern in Kinder "ab 2 Jahre" und Kinder "unter 2 Jahre" geändert wird. Dies soll Entscheidungsgrundlage für die Beratung sein, ob ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 die Beitragsstufen in der Beitragstabelle von U3 auf U2 umgestellt werden sollen.

 

Stimmen dafür 5  Stimmen dagegen 13  Enthaltungen 0 

 

Somit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt und der stellv. Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag der CDU- und BGE-Fraktion abstimmen.

 

 

Zur Verdeutlichung ergänzt der Erste Beigeordneter Herr Dt. Wachs, dass aufgrund des soeben gefassten Beschlusses eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.11.2016 nicht mehr stattfinde.