Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0916/2016
Beschlussvorschlag
I.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 30.06.2011
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Parkgebühren mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Erreichbarkeit der Begegnungsstätte mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Anzahl der Wohnungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Geschossigkeit des Baukörpers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
II.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Bedarfes eines Lebensmittelmarktes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Schallschutzes der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
öffentlichen Toiletten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Zugänglichkeit der Dachterrasse mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Fassadengestaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
6.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Platzfläche nordöstlich des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
III.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB zur 89. Flächennutzungsplanänderung 2016
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2016 zur 89. Flächennutzungsplanänderung, die
ebenfalls den Bebauungsplan Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt- betreffen, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind. Es wird auf die Darstellung im
Rahmen der 89. Flächennutzungsplanänderung (Vorlage 05-16 0915/2016) verwiesen.
IV.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß
§ 4
Abs. 1 BauGB
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Trafostation mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Trafostation mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
V.
Stellungnahmen aus der förmlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3
Abs. 2 BauGB
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Verschieben
des Baukörpers in östlicher Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628
insgesamt zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des
Flurstücks 628 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur
Durchfahrtsbreite der öffentlichen Verkehrsfläche mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Herstellung
einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.5
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen
für Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.6
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der
Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des
Lärmschutzgutachtens durch den Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.8
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen
Punkten im Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.9
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen
von Zuliefer-LKW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.10
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung
der Brüstung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.11
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung
von Baulinien mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.12
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren
Grundstückfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.13
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.14
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung
des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.15
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur geplanten
Traufhöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.16
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung
eines reinen Wohngebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu
Rückfahrwarneinrichtungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu
Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Regelung der
Anlieferzeiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Abholung von Presscontainern mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
VI.
Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung
gemäß
§ 4
Abs. 2 BauGB
1.1 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Schutzbedürftigkeit
vergleichbar einem Mischgebiet festzusetzen, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
Anlieferungszeiten textlich festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.3 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Auffassung, die Überschreitung des
Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt IP 4 sei nicht zulässig, nicht
geteilt wird und mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Hinweise zum Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes
Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
2. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis zur Beschreibung der
Hochwassersituation zur Kenntnis.
3. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke
Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.