Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0911/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a)
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung
der Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen
Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur
Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur
Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
6.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu weiteren
Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Deutschen Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.c)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.d)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.e)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.f)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.g)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.h)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.i)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.j)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.k)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen
Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.l)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Kreisbauernschaft Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.m)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Handwerkskammer Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den noch bezüglich des Immissionsschutzes
anzupassenden Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger
Straße – (Teil 2) als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Anpassung durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.