Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung der Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

4.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

5.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

6.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu weiteren Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.c)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.d)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.e)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.f)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.g)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.h)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.i)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.j)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.k)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.l)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Kreisbauernschaft Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.m)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den noch bezüglich des Immissionsschutzes anzupassenden Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2) als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Anpassung durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.