Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 


Die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 werden gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass er sich bei den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 von Mitglied Bartels vertreten lässt.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlagen und gibt danach das Wort an Herrn Bäumer weiter.

Herr Bäumer erläutert nunmehr die Änderungen in den Planunterlagen für die erneute Offenlage anhand einer Power-Point-Präsentation (ist als Anlage beigefügt).

Für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes geht es um Änderungen beim Artenschutz und Schallschutz, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 18/13 – VEP Neumarkt – um Änderungen beim Schallschutz und randliche Änderungen und zuletzt beim Bebauungsplan Nr. E 18/14 – Neumarkt/Umgebung – um Änderungen bei Abstandsflächen im Bereich der Tempelstr. 10.

Die Änderungen betreffen ausschließlich den nordwestlichen Teilbereich des Gebietes. Die Planung für den Neumarkt sieht eine andere Höhenlage der Verkehrsflächen vor, so dass das Gebäude um 20 cm angehoben worden ist. Somit werden die Festsetzungen des Planes einheitlich für das Plangebiet um 20 cm angehoben. Das Objekt selbst hat sich in keiner Weise geändert.

Viel wesentlicher war eine Änderung im Südwesten; es wurden 2 zusätzliche Flächen für die Einhausung der Tiefgarage festgesetzt. Dort wird nunmehr vorgeschrieben, dass die Zufahrt überdeckelt werden muss. Gleichzeitig wurde festgesetzt, dass die Höhe in der südlichen Teilfläche auf der Höhe des Geländes zu erfolgen hat. Im Bereich nördlich angrenzend auf etwa 12 m ist die Überdachung auf 1,10 m über Gelände angehoben worden, damit man sie weiter in nördlicher Richtung herausziehen kann. Diese Änderungen sind mit Auswirkungen auf das Schallgutachten verbunden, so dass das Gutachten und der Bebauungsplan angepasst werden mussten. Die Berechnungen durch den TÜV sind abgeschlossen; es war aber aus krankheits- und urlaubsbedingten Gründen nicht möglich, den Textteil bis zur Sitzung ausgebessert nachzuliefern. Sobald das Schallschutzgutachten vorliegt wird es entsprechend nachgereicht werden.

Weitere relevante Änderungen gibt es nicht im Bebauungsplan.

Nunmehr geht er im Detail auf den Schallschutz ein. Gemäß Schallschutzgutachten von August 2016 wurde vom TÜV festgestellt, dass ohne die Einhausung die Grundsätze der Anforderungen der Planung erfüllt werden. Natürlich ist es sinnvoll, über das Notwendige hinaus Schallschutz für Nachbarschaft zu betreiben. Durch die nunmehr geplante Einhausung entstehen keine wesentlichen Veränderungen der Werte. In der Beurteilung gilt ein Tageswertpegel von 60 dbA; zu erwarten sind 58 dbA. Der Nachtwertpegel legt einen Maximalwert von 45 dbA fest, zu erwarten ist 30 dbA. Die nunmehr festgesetzten Maßnahmen bewirken im Bereich Tempelstr. 10 keine Änderung; in allen Bereich ab Tempelstr. 10 in südlicher Richtung wird es eine deutliche Verbesserung geben.

Für den Bebauungsplan E 18/14 – Neumarkt / Umgebung – sind kaum Änderungen ersichtlich. Für das Gebäude Tempelstr. 10 gibt es eine minimale Überschreitung der Abstandsflächen zwischen dem Ziergiebel des Gebäudes Tempelstr. 10 und dem Neubau des Wohn- und Geschäftshauses von 22 cm. Für den Bereich dieses Giebels hat man die Abstandsfläche über eine textliche Festsetzung reduziert und entsprechend in der Zeichnung vermerkt. Daher hat man für den Bereich Tempelstr. 10 die ehemaligen Baugrenzen durch Baulinien ersetzt; d. h. dass das Gebäude tatsächlich dort gebaut werden darf und muss. Damit man später keine Probleme bei einer möglichen Erhöhung des Gebäudes bekommt hat man zusätzlich eine Wand- und Firsthöhe eingetragen; diese entspricht dem, was heute in Realität abzüglich weniger Zentimeter vorhanden ist.

Abschließend geht er auf den Flächennutzungsplan kurz ein. Man war sehr verwundert darüber, dass der Regierungspräsident Düsseldorf nochmals eine Artenschutzprüfung forderte. Das Ergebnis besagt, dass keine Konflikte zwischen der Baumaßnahme und dem Artenschutz entstehen.

 

Mitglied Bartels fragt an, ob eine Offenlage ohne Vorliegen des fehlenden Schallschutzgutachtens rechtens ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass zum Beginn der Offenlage (Anfang Januar 2017) das Gutachten in Gänze vorliegen wird und somit auch offengelegt wird. Das Ergebnis dieser Offenlage wird dann dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt werden.

 

Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.