Sitzung: 13.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0948/2016
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung,
die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 werden
gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Mitglied Leypoldt teilt mit, dass er sich bei
den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 von Mitglied Bartels vertreten lässt.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlagen und
gibt danach das Wort an Herrn Bäumer weiter.
Herr Bäumer erläutert nunmehr die Änderungen
in den Planunterlagen für die erneute Offenlage anhand einer
Power-Point-Präsentation (ist als Anlage beigefügt).
Für die 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes geht es um Änderungen beim Artenschutz und Schallschutz,
für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 18/13 – VEP Neumarkt – um
Änderungen beim Schallschutz und randliche Änderungen und zuletzt beim
Bebauungsplan Nr. E 18/14 – Neumarkt/Umgebung – um Änderungen bei
Abstandsflächen im Bereich der Tempelstr. 10.
Die Änderungen betreffen ausschließlich den
nordwestlichen Teilbereich des Gebietes. Die Planung für den Neumarkt sieht
eine andere Höhenlage der Verkehrsflächen vor, so dass das Gebäude um 20 cm
angehoben worden ist. Somit werden die Festsetzungen des Planes einheitlich für
das Plangebiet um 20 cm angehoben. Das Objekt selbst hat sich in keiner Weise
geändert.
Viel wesentlicher war eine Änderung im
Südwesten; es wurden 2 zusätzliche Flächen für die Einhausung der Tiefgarage
festgesetzt. Dort wird nunmehr vorgeschrieben, dass die Zufahrt überdeckelt
werden muss. Gleichzeitig wurde festgesetzt, dass die Höhe in der südlichen
Teilfläche auf der Höhe des Geländes zu erfolgen hat. Im Bereich nördlich
angrenzend auf etwa 12 m ist die Überdachung auf 1,10 m über Gelände angehoben
worden, damit man sie weiter in nördlicher Richtung herausziehen kann. Diese
Änderungen sind mit Auswirkungen auf das Schallgutachten verbunden, so dass das
Gutachten und der Bebauungsplan angepasst werden mussten. Die Berechnungen
durch den TÜV sind abgeschlossen; es war aber aus krankheits- und
urlaubsbedingten Gründen nicht möglich, den Textteil bis zur Sitzung
ausgebessert nachzuliefern. Sobald das Schallschutzgutachten vorliegt wird es
entsprechend nachgereicht werden.
Weitere relevante Änderungen gibt es nicht im
Bebauungsplan.
Nunmehr geht er im Detail auf den
Schallschutz ein. Gemäß Schallschutzgutachten von August 2016 wurde vom TÜV
festgestellt, dass ohne die Einhausung die Grundsätze der Anforderungen der
Planung erfüllt werden. Natürlich ist es sinnvoll, über das Notwendige hinaus
Schallschutz für Nachbarschaft zu betreiben. Durch die nunmehr geplante
Einhausung entstehen keine wesentlichen Veränderungen der Werte. In der
Beurteilung gilt ein Tageswertpegel von 60 dbA; zu erwarten sind 58 dbA. Der
Nachtwertpegel legt einen Maximalwert von 45 dbA fest, zu erwarten ist 30 dbA.
Die nunmehr festgesetzten Maßnahmen bewirken im Bereich Tempelstr. 10 keine Änderung;
in allen Bereich ab Tempelstr. 10 in südlicher Richtung wird es eine deutliche
Verbesserung geben.
Für den Bebauungsplan E 18/14 – Neumarkt /
Umgebung – sind kaum Änderungen ersichtlich. Für das Gebäude Tempelstr. 10 gibt
es eine minimale Überschreitung der Abstandsflächen zwischen dem Ziergiebel des
Gebäudes Tempelstr. 10 und dem Neubau des Wohn- und Geschäftshauses von 22 cm.
Für den Bereich dieses Giebels hat man die Abstandsfläche über eine textliche
Festsetzung reduziert und entsprechend in der Zeichnung vermerkt. Daher hat man
für den Bereich Tempelstr. 10 die ehemaligen Baugrenzen durch Baulinien
ersetzt; d. h. dass das Gebäude tatsächlich dort gebaut werden darf und muss.
Damit man später keine Probleme bei einer möglichen Erhöhung des Gebäudes
bekommt hat man zusätzlich eine Wand- und Firsthöhe eingetragen; diese
entspricht dem, was heute in Realität abzüglich weniger Zentimeter vorhanden
ist.
Abschließend geht er auf den
Flächennutzungsplan kurz ein. Man war sehr verwundert darüber, dass der
Regierungspräsident Düsseldorf nochmals eine Artenschutzprüfung forderte. Das
Ergebnis besagt, dass keine Konflikte zwischen der Baumaßnahme und dem
Artenschutz entstehen.
Mitglied Bartels fragt an, ob eine Offenlage
ohne Vorliegen des fehlenden Schallschutzgutachtens rechtens ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit,
dass zum Beginn der Offenlage (Anfang Januar 2017) das Gutachten in Gänze
vorliegen wird und somit auch offengelegt wird. Das Ergebnis dieser Offenlage
wird dann dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt werden.
Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.