Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am  Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

 


 

Mitglied ten Brink regt an, auf der Seite 6 im 2. Absatz der Stellungnahme eine Ergänzung dahin gehend vorzunehmen, dass die geforderte Treppen-/Rampenanlage südlich der EÜ radfahrer- und behindertentauglich ausgeführt wird; zusätzlich eine 4 %ige Neigung.

„Im Falle der Errichtung eines Bahnsteiges, entsprechend der DB–Planung zwischen Sulenstraße und Raiffeisenstraße, sollte eine Treppen-/Rampenanlage für Rad- und Fußweg  > 4 % Neigung südlich der EÜ aus dem Trogbauwerk heraus trassenparallel bis zur Raiffeisenstraße geführt werden.“

 

Weiterhin verweist der Vorsitzende auf die textliche Änderung auf die Mitglied Gerritschen im ASE aufmerksam gemacht habe. Auf der Seite 4 und 6 der Stellungnahme  muss es richtigerweise heißen.  „Ergänzend und zur Gewährleistung einer maximalen Sicherheit der querenden Fußgänger regt die Stadt Emmerich eine Ausbildung der Querungshilfe im Einmündungsbereich Praestsches Feld  als Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) gem. § 26 StVO an, auch sollte eine Lichtsignalanlage für Fußgänger in Betracht gezogen werden.“

 

Die Mitglieder Jansen und ten Brink stellen den Antrag, so zu beschließen.