Sitzung: 13.12.2016 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0947/2016
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.
Mitglied ten Brink regt an, auf der Seite 6
im 2. Absatz der Stellungnahme eine Ergänzung dahin gehend vorzunehmen, dass
die geforderte Treppen-/Rampenanlage südlich der EÜ radfahrer- und
behindertentauglich ausgeführt wird; zusätzlich eine 4 %ige Neigung.
„Im Falle der Errichtung eines Bahnsteiges,
entsprechend der DB–Planung zwischen Sulenstraße und Raiffeisenstraße, sollte
eine Treppen-/Rampenanlage für Rad- und
Fußweg > 4 % Neigung südlich der
EÜ aus dem Trogbauwerk heraus trassenparallel bis zur Raiffeisenstraße geführt
werden.“
Weiterhin verweist der Vorsitzende auf die
textliche Änderung auf die Mitglied Gerritschen im ASE aufmerksam gemacht habe.
Auf der Seite 4 und 6 der Stellungnahme muss es richtigerweise heißen. „Ergänzend und zur Gewährleistung einer
maximalen Sicherheit der querenden Fußgänger regt die Stadt Emmerich eine
Ausbildung der Querungshilfe im Einmündungsbereich Praestsches Feld als
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) gem. § 26 StVO an, auch sollte eine Lichtsignalanlage
für Fußgänger in Betracht gezogen werden.“
Die Mitglieder Jansen und ten Brink stellen den Antrag, so zu beschließen.