Sitzung: 24.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0955/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.1) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung das Baufeld im
Bereich des Vereinsheimes über die Abgrenzung des bestehenden Gebäudes
hinaus an
zupassen, sodass sich dort eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnet, zu
folgen.
Zu I.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung auf dem Flurstück
377, Flur 31, Gemarkung Emmerich ein Baufeld zu ergänzen, gefolgt wird.
Zu I.3) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine Bäume in der
Erschließungsplanung vorgesehen sind.
Zu I.4) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Vereinsheim zur Kenntnis.
Zu I.5) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, eine textliche Festsetzung im Entwurf
aufzunehmen, dass in den Bereichen WA 1 und WA 2 maximal zwei
Wohneinheiten je
Gebäude zulässig sind.
Zu I.6) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Einfügen des geplanten Mehrfamilienhauses in die Umgebung zur Kenntnis.
Zu I.7 - 10) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Zu II.1) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der DB AG zur Kenntnis.
Zu II.2) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung stellt fest, dass ein entsprechender Hinweis,
zu Kampfmittelablagerungen im
Bebauungsplanentwurf aufgenommen ist.
Zu II.3) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der Unteren Land-
schaftsbehörde
zur Kenntnis.
Zu II.4) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung be-
züglich der
Immissionsthematik zur Kenntnis.
Zu II.5) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
bezüglich der Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich
zur Kenntnis.
Zu II.6) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu
den vier Anregungen von StraßenNRW zur
Kenntnis.
Zu II.7) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Hinweis der
Telekom AG zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden
Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage
die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied ten Brink bedankt sich in dem Verfahren für die wohlwollende Abarbeitung der Bedenken und Anregungen der Bürger. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Kaiser stellt mit Unmut fest, dass wissentlich keine Bäume eingeplant werden, aber doch etliche Bäume der Bebauung zum Opfer fallen. Er fragt nach, warum keine Bäume geplant sind.
Herr Kemkes antwortet, dass die Straße sehr schmal geplant ist. Es wurde versucht, mit einem minimalen Erschließungsaufwand eine wirtschaftliche Bebauung der Fläche zu erreichen. Verwaltungsseitig hat man die Auffassung vertreten, dass aufgrund der Enge im Straßenraum auf Bäume verzichtet werden kann, da sich Bäume bekanntermaßen im engen Straßenraum nicht richtig entwickeln können. Entsprechende Ersatzmaßnahmen sind geplant.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder ten Brink, Tepaß, Lindemann und der Mitglieder der BGE, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.