Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I.1)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung das Baufeld im

Bereich des Vereinsheimes über die Abgrenzung des bestehenden Gebäudes hinaus an

zupassen, sodass sich dort eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnet, zu folgen.

 

Zu I.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung auf dem Flurstück

377, Flur 31, Gemarkung Emmerich ein Baufeld zu ergänzen, gefolgt wird.

 

Zu I.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine Bäume in der

Erschließungsplanung vorgesehen sind.

 

Zu I.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum

Vereinsheim zur Kenntnis.

 

Zu I.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, eine textliche Festsetzung im Entwurf

aufzunehmen, dass in den Bereichen WA 1 und WA 2 maximal zwei Wohneinheiten je

Gebäude zulässig sind.

 

Zu I.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum

Einfügen des geplanten Mehrfamilienhauses in die Umgebung zur Kenntnis.

 

Zu I.7 - 10)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur

Kenntnis.

 

Zu II.1)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der DB AG zur Kenntnis.

 

Zu II.2)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass ein entsprechender Hinweis,

zu Kampfmittelablagerungen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen ist.

 

Zu II.3)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der Unteren Land-

                        schaftsbehörde zur Kenntnis.

 

Zu II.4)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung be-

                        züglich der Immissionsthematik zur Kenntnis.

 

Zu II.5)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung

bezüglich der Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich zur Kenntnis.

 

Zu II.6)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu

den vier Anregungen von StraßenNRW zur Kenntnis.

 

Zu II.7)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum

                        Hinweis der Telekom AG zur Kenntnis.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied ten Brink bedankt sich in dem Verfahren für die wohlwollende Abarbeitung der Bedenken und Anregungen der Bürger. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Kaiser stellt mit Unmut fest, dass wissentlich keine Bäume eingeplant werden, aber doch etliche Bäume der Bebauung zum Opfer fallen. Er fragt nach, warum keine Bäume geplant sind.

Herr Kemkes antwortet, dass die Straße sehr schmal geplant ist. Es wurde versucht, mit einem minimalen Erschließungsaufwand eine wirtschaftliche Bebauung der Fläche zu erreichen. Verwaltungsseitig hat man die Auffassung vertreten, dass aufgrund der Enge im Straßenraum auf Bäume verzichtet werden kann, da sich Bäume bekanntermaßen im engen Straßenraum nicht richtig entwickeln können. Entsprechende Ersatzmaßnahmen sind geplant.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder ten Brink, Tepaß, Lindemann und der Mitglieder der BGE, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.