Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Erlass der beigefügten  Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.

 


Der Leiter des Fachbereiches – Bürgerservice und Ordnung -, Herr Runge, erläutert die Vorlage.

Mitglied Schaffeld fragt nach, weshalb Trinkgut, das innerhalb der Wälle läge, nicht geöffnet habe.

Herr Runge teilt hierzu mit, dass laut Mitteilung von Verdi, Lebensmittelmärkte, Getränkehandel sowie Apotheken (außer Notdienst) bei der Offenhaltung von Verkaufsflächen auszuschließen seien. Diesem Anliegen sei man von Seiten der Verwaltung gefolgt.

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs fügt ergänzend hinzu, dass eine Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung nur anlassbezogen erfolgen könne.